Posts by Scheibner

    Hallo zusammen,


    ich habe aus der Datenübernahme noch eine Erläuterung im Programm stehen, die sich nur auf der Ergebnisseite für die Anlage R zeigt.

    Diese Erläuterung ist nun nicht mehr gültig und ich möchte, muss sie löschen, finde aber dafür keine Möglichkeit. Sie taucht im Programm selber an keiner Stelle auf.


    Ich meine mich zu erinnern, dass man früher von diesen Ergebnisseiten wieder in die entsprechenden Dialoge klicken konnte, das scheint aber nicht mehr zu funktionieren.


    mit freundlichen Grüssen

    Martin

    Die Variante wählen, die für Sie als Steuerzahler günstiger ist über die Jahre gesehen.
    5 Jahre lang in der Spitze 187€ weniger kann mehr bringen als 3 Jahre 312€. Das muss jeder für sich entscheiden :)
    Wenn das FA einem schon die Wahl läßt.

    Hallo zusammen,


    Noch eine Frage in die Runde:
    Warum kann man Dialogdaten nicht aus einer Datei in eine andere kopieren?
    Z.B. wenn ich aus der Datei yx.Est2018 die Dialogdaten zu den Werbungskosten kopiere oder ausschneide, kann ich diese Daten nicht in eine andere, gleichgeartete Datei xyz.Est2018 an der gleichen Stelle einfügen.
    Warum nicht?
    Genau das würde aber in meinen Augen Sinn machen.

    Hallo in die Runde,


    die Gewinnermittlung mittels EÜR wird ja in die "normale" Steuererklärung importiert unter dem Thema selbstständige Einnahmen aus...
    Frage nun: wenn ich die Gewinnermittlung ändere, wird diese Änderung dann auch automatisch in der Erklärung übernommen oder muss ich die Datei "Gewinnermittlung xy" neu importieren?

    Hallo,


    bei den Krankenversicherungen ist mir die Aufteilung in Basisabsicherung und Wahlleistung bei den Bescheinigungen der privaten Versicherung für Beamte bescheinigt.
    Wo aber kann ich als gesetzlich Versicherter eine private KV-Zusatzversicherung eintragen?

    Hallo Herr Tuchenhagen,


    ich gehe Ihren und den Hinweisen von Herrn Jung nach. Danke.


    Aber:
    >Was die Steuer-Spar-Erklärung vorbildlich im Druckteil mit einem Vergleich alter/neuer Rechtslage auflistet, ist im Steuerbescheid der Finanzverwaltung nicht vorgesehen.<


    Was hilft das denn, wenn das Finanzamt nur eine Rechtslage benutzt???

    Hallo Herr Jung,


    >Und Sie sollten mithilfe der Anlagen und Berechnungen die Steuererklärung prüfen.


    zur Erläuterung:
    Steuertipps: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    Steuerbescheid: Sonderausgaben /abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen


    Diese beiden Bereiche sind aufgrund ihrer total unterschiedlichen Darstellungesweise und Begrifflichkeit für mich als erfahrenen Steuerlaien (ich mache die Steuererklärung mit den Steuertipps, solange es dieses Programm gibt) nicht nachvollziehbar bzw. vergleichbar.



    Diese beiden Stellen
    1. aus dem Steuertipps-Programm
    und
    2. aus dem Steuerbescheid kann ich irgendwie nicht vergleichen:


    aus Steuertipps:
    Vorsorgeaufwendungen:


    Altersvorsorgeaufwendungen 9.431,00
    davon 70% 6.602,00
    ./. Arbeitgeber-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung ./.4.715,00


    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 1887,00


    Sonstige Vorsorgeaufwendungen 17014,92
    Begrenzung auf den Höchstbetrag von € 3.800,00 3800,00
    Mindestens:
    Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung 10722,92


    Abziehbare Vorsorgeaufwendungen 12609,92


    Berechnung nach Rechtslage 2004
    Vorsorgehöchstbetrag 4002,00


    Als Vorsorgeaufwendungen werden abgezogen (günstigerer Betrag) 12610,00



    aus Steuerbescheid:


    Sonderausgaben
    ab beschränkt abz1ehbare Sonderausgaben Summe der Altersvorsorgeaufwendungen.. . . .. . . 9.432
    davon 70 ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.603
    abzüg11ch Arbe1tgeberantei 1 zur Rentenvers1cherung -4. 716
    verbleiben........... . 1. 887 1. 887


    Be1träge zur Krankenversicherung
    -Ehemann . . . . . . . . . . . . 3.554
    -Ehefrau . . . . . . . . . . . . 2.401


    Summe Krankenvers1cherungsbeiträge 5.955 5.955
    ab Kürzungsbetrag nach
    §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 ESt G. -142
    verble1ben . ......... . 5.813
    Be1träge zur Pflegeversicherung


    -Ehemann . . . . . . . . . . . 551
    -Ehefrau . . . . . . . . . . . 177
    Summe Pflegeversicherungsbe1träge . . . . 728 728
    Summe der Be1träge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. 6.541
    ab Be1tragsrückerstattung . ... -658
    verble1ben. . . . . . . . . . . . . . 5.883 5.883


    Summe der abzugsfäh1gen Vorsorgeaufwendungen. . . . 7.770. . . . _\· -7 . 770


    =============Zitatende ======================


    Eine Differenz von ca. 5000Eur, die ich mir nicht erklären kann.
    Und ich habe keine gesetzlichen Vers.-Beiträge unter Privat eingetragen.


    Das Steuertippsprgramm scheint mir hier eine Regelung von 2004 vorzugaukeln, die ich im Steuerbescheid nirgends finde.
    Der $10 Abs. 1 Nr. EStG, der im Steuerbescheid immer zitiert wird, taucht in Steuertipps nicht auf.
    Das alles ist für mich sehr verwirrend und inzwischen auch ärgerlich, da dadurch jedes Mal eine grosse DIfferenz zwischen erwarteten Rückerstattung und der tatsächlichen liegt.


    Der TIpp des Programms: "Erfassen Sie alle Versicherunsbeträge, das Programm berechnet für Sie automatisch den günstigsten Abzugsbetrag" scheint mir hier nicht ganz richtig zu sein.


    Ich bin auf die Erklärung gespannt.

    [size="1"][ 18. Okober 2011, 11:19: Beitrag editiert von: Scheibner ][/size]

    Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.
    ich habe mir die Zusatzinfos angesehen.
    Bei mir war es wohl dies:
    >Doppelte Erfassung von Beiträgen, z.B. auf der Steuerkarte und direkt bei den Versicherungen>


    Aber das hat das Programm selber dorthin kopiert, eingetragen ...
    D.h. es ist ein Berechnungsfehler im Programm, der mir dann einen viel zu hohen Rückzahlungsbetrag vorgaukelt, was dann beim Steuerbescheid erst einmal für lange >Gesichter sorgt.
    Eigentlich schade für so ein renommiertes Programm.

    Hallo,


    3 Anfragen habe ich:
    1. Das Programm (Erklärung plus, Ver. 16.14 Build 16058) berechnet die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen immer nach altem Recht von 2004.
    Der Steuerbescheid jedoch verweist auf die Neuregeleung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959.
    Lt. Berechnung des Programms werden als Vorsorgeaufwendungen (günstigererer Betrag) 12.310 €


    Der Steuerberscheid zieht aber nur 7770€ ab.
    Differenz 4840€


    Was ist nun richtig?


    2.Ich habe nun zum 2.ten Mal den elektronischen Versand der Steuerdaten incl. deren Abholung genutzt. In beiden Jahren kommt bei der Abholung der Daten rel. großer Unsinn heraus. Etwa 40% der gemeldeten Werte des elektr. Steuerbescheides entsprechen nicht dem schriftlichen Bescheid des FA. D.h. der elektr. Steuerbescheid ist nutzlos.


    Im Programm selbst weisen Sie darauf hin mit den Worten:
    Erfassen Sie alle Versicherungsbeiträge. Das Programm berechnet für Sie automatisch den günstigeren Abzugsbetrag.


    Das hilft mir wenig, wenn das FA dies nicht tut!!


    Wer hat Recht?

    Hallo,


    ich muss zum 1.Mal einen Feststellungsbescheid ausfüllen und habe damit folgende Probleme:


    2 Eigentümer A + B
    A wohnt mietfrei im Objekt und trägt die Hälfte aller Kosten


    B wohnt nicht dort, trägt die andere Hälfte aller Kosten und hat seinen Anteil vermietet. Die Mieteinnahmen kommen entsprechend der internen Vereinbarung allein B zu.


    Die Anteile an der Wohnfläche sind fast gleich, daher auch die Halbierung aller KOsten.


    Wie mache ich dem Progamm diesen Sachverhalt klar, dass B die Mieteinnahmen bekommt und die Hälfte aller Kosten zugerechnet werden?


    Kann ich die Kosten früherer Investitionen (Heizung, Hausisolierung, Gartengestaltung, teurer Fussboden nur in Wohnung B) ab jetzt per AfA in diese Feststellung eintagen und somit für die steuerliche Zurechnung von B geltend machen?

    [size="1"][ 18. April 2006, 11:35: Beitrag editiert von: Scheibner ][/size]