Hallo Herr Jung,
>Und Sie sollten mithilfe der Anlagen und Berechnungen die Steuererklärung prüfen.
zur Erläuterung:
Steuertipps: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Steuerbescheid: Sonderausgaben /abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
Diese beiden Bereiche sind aufgrund ihrer total unterschiedlichen Darstellungesweise und Begrifflichkeit für mich als erfahrenen Steuerlaien (ich mache die Steuererklärung mit den Steuertipps, solange es dieses Programm gibt) nicht nachvollziehbar bzw. vergleichbar.
Diese beiden Stellen
1. aus dem Steuertipps-Programm
und
2. aus dem Steuerbescheid kann ich irgendwie nicht vergleichen:
aus Steuertipps:
Vorsorgeaufwendungen:
Altersvorsorgeaufwendungen 9.431,00
davon 70% 6.602,00
./. Arbeitgeber-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung ./.4.715,00
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 1887,00
Sonstige Vorsorgeaufwendungen 17014,92
Begrenzung auf den Höchstbetrag von € 3.800,00 3800,00
Mindestens:
Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung 10722,92
Abziehbare Vorsorgeaufwendungen 12609,92
Berechnung nach Rechtslage 2004
Vorsorgehöchstbetrag 4002,00
Als Vorsorgeaufwendungen werden abgezogen (günstigerer Betrag) 12610,00
aus Steuerbescheid:
Sonderausgaben
ab beschränkt abz1ehbare Sonderausgaben Summe der Altersvorsorgeaufwendungen.. . . .. . . 9.432
davon 70 ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.603
abzüg11ch Arbe1tgeberantei 1 zur Rentenvers1cherung -4. 716
verbleiben........... . 1. 887 1. 887
Be1träge zur Krankenversicherung
-Ehemann . . . . . . . . . . . . 3.554
-Ehefrau . . . . . . . . . . . . 2.401
Summe Krankenvers1cherungsbeiträge 5.955 5.955
ab Kürzungsbetrag nach
§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 ESt G. -142
verble1ben . ......... . 5.813
Be1träge zur Pflegeversicherung
-Ehemann . . . . . . . . . . . 551
-Ehefrau . . . . . . . . . . . 177
Summe Pflegeversicherungsbe1träge . . . . 728 728
Summe der Be1träge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. 6.541
ab Be1tragsrückerstattung . ... -658
verble1ben. . . . . . . . . . . . . . 5.883 5.883
Summe der abzugsfäh1gen Vorsorgeaufwendungen. . . . 7.770. . . . _\· -7 . 770
=============Zitatende ======================
Eine Differenz von ca. 5000Eur, die ich mir nicht erklären kann.
Und ich habe keine gesetzlichen Vers.-Beiträge unter Privat eingetragen.
Das Steuertippsprgramm scheint mir hier eine Regelung von 2004 vorzugaukeln, die ich im Steuerbescheid nirgends finde.
Der $10 Abs. 1 Nr. EStG, der im Steuerbescheid immer zitiert wird, taucht in Steuertipps nicht auf.
Das alles ist für mich sehr verwirrend und inzwischen auch ärgerlich, da dadurch jedes Mal eine grosse DIfferenz zwischen erwarteten Rückerstattung und der tatsächlichen liegt.
Der TIpp des Programms: "Erfassen Sie alle Versicherunsbeträge, das Programm berechnet für Sie automatisch den günstigsten Abzugsbetrag" scheint mir hier nicht ganz richtig zu sein.
Ich bin auf die Erklärung gespannt.
[size="1"][ 18. Okober 2011, 11:19: Beitrag editiert von: Scheibner ][/size]