Sie erfassen im Bereich der Betriebsausgaben den Wareneingang mit einem Steuersatz von 0%.
Im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuerjahreserklärung können Sie dann den innergemeinschaftlichen Erwerb für die umsatzsteuerliche Berücksichtigung erfassen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Erfassung des innergemeinschaftlichen Erwerbs für jeden Voranmeldungszeitraum im Jahr 2010 gesondert anpassen müssen.