Ich habe einen Verlust aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Zeile 25, Anlage KAP) im alleinigen Eigentum des Ehemanns eingegeben.
Und obwohl genügend gleichartige positive Einkünfte des Ehemanns vorhanden sind, führt das Programm hier eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durch, so dass dieser Verlust vollständig bei der Ehefrau angerechnet wird, so dass hier keine Kapital-Einkünfte (und kein Sparerpauschbetrag) mehr übrig bleiben.
Dafür gibt es meiner Meinung nach keine Rechtsgrundlage und ich halte das daher für einen Programmfehler. Ein Vergleich mit einem anderen Steuerprogramm scheint diese Annahme zu bestätigen. Oder habe ich evtl. eine besondere Bedienung/Option übersehen?