PS:
Macht das überhaupt noch Sinn wenn man nun die Möglichkeit der Liebhaberei? Dann kann sich das doch alles sparen oder?
Ok man kann die Anlage dann nicht abschreiben, richtig?
Kleinere PV-Anlagen verursachen bei Finanzämtern derzeit mehr Kosten als Nutzen.
Mit dem BMF-Schreiben IV C 6 - S 2240/19/10006 vom 02.06.2021 bietet das Finanzamt nun eine Vereinfachungsregelung für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW.
Mit einem schriftlichen Antrag können Sie, ohne weitere Prüfung durch das Finanzamt, auf die Gewinnerzielungsabsicht verzichten und müssen somit keine Gewinnermittlung mehr abgeben. Ein Gewinn aus dem Verkauf von Strom ist demnach nicht mit der Einkommensteuererklärung zu versteuern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Antrag keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer hat und somit nicht von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit.