Beiträge von nabooti

    In diesem Zusammenhang auch 2 Fragen von mir:

    1: Kann ich den in der Entgeltbescheinigung ausgewiesene und an die Rentenversicherung gemeldete Betrag als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    2: Ist das auch der Betrag den ich als Lohnersatzleistung in Anlage N eintrage oder muß ich das netto ausbezahlte ALG1 eintragen?

    Danke

    Ich nehme an, dass in deinem Fall auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers der Gesamtbeitrag zur KV/PV nicht eingetragen ist, oder es sind nur die Zuschüsse des Arbeitgebers zur KV/PV eingetragen und nicht der Arbeitnehmeranteil. So ist es zumindest bei mir.

    In diesem Fall bleibt nichts anderes übrig, wie die KV/PV-Beiträge aus den Gehaltsmitteilungen von Januar bis Dezember zu entnehmen und zu addieren.

    Schade, dass die Experten von steuertipps.de zu dieser Thematik nicht weiter Stellung nehmen.

    Ich habe dazu heute auch mal beim Finanzamt angerufen und mich beraten lassen, mit folgendem Ergebnis:

    in Zeile 13 der Anlage Versorgungsaufwand ist die gesetzliche KV/PV einzutragen, abzüglich steuerfreier Zuschüsse bei Nichtarbeitnehmern (z.B. Rentnern).

    In Zeile 14/15 Beiträge von Arbeitnehmern, inklusive der Arbeitgeberzuschüsse.

    Selbst wenn das Finanzamt die Auslegung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft akzeptiert, so stellt sich doch die Frage, warum der steuerfreie Arbeitgeberzuschuß im Falle der Befüllung von Zeile 14/15 mit KV/PV in der Anlage "Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen"
    2-mal zum Abzug gebracht wird. Das kann auf keinen Fall richtig sein.

    Danke für den Link.

    Ich habe den Text jetzt mehrfach gelesen. Ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich den Sachverhalt immer noch nicht verstanden habe:

    Im amtlichen Formular Versorgungsaufwand steht im Text für Zeile 13:
    abzüglich steuerfreier Zuschüsse...... Ich kann einfach nicht verstehen, warum die SSE dann den Gesamtbeitrag (also incl. AG-Zuschuß) dort ein.

    Ich bitte höflichst darum, mir die Sache mit einfachen Worten zu erklären.

    Nochmals vilen Dank
    Nabooti

    Danke für die Antwort.

    Das hatte ich auch zuerst so gemacht.

    Aber,
    der Gesamtbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen KV/PV-Versicherung erscheint dann im Feld 13 der Anlage "Versorgungsaufwand". Zu Feld 13 im Formular steht aber abzüglich steuerfreier Zuschüsse.... Die SSE stellt jedoch den Gesamtbeitrag in dieses Feld, was m.E. nicht richtig ist.

    Bitte erklären Sie mir den Sachverhalt.

    Desweiteren habe ich Ihnen die von Herrn Jung angeforderten Unterlagen per Mail zugesandt.

    Vielen Dank
    Nabooti

    Hallo zusammen,
    die Situation ist folgende:

    Den AG-Zuschuß zur KV erfasse ich bei den "Nicht selbstständigen Einnahmen" im Dialog "Lohnsteuerbescheinigung" in "Feld 24".

    Meine Gesamtbeiträge zur KV erfasse ich bei den "Sonderausgaben" im Dialog "Kranken-/Pflege- und Sozialversicherung" in der dortigen Tabelle.

    Wenn ich mir nun die von der SSE erzeute Anlage "Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Versorgungsaufwendungen" anschaue, so stelle ich fest, dass der Abzug des "steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur KV" 2-mal aufgeführt ist, aber der Abzug tatsächlich nur 1-mal erfolgt.

    Wieso wird der Abzug dann 2-mal aufgeführt?

    In der SSE vom letzten Jahr war an dieser Stelle alles in Ordnung.

    Viele Grüße
    Nabooti

    Hallo zusammen,
    ich bin freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und weiß nicht so richtig wie ich meine KV-Beiträge erfassen soll.

    In der Lohnsteuermitteilung meines Arbeitgebers steht in Zeile 24 der "AG-Zuschuß zur KV/PV" und in Zeile 25 der "Arbeitnehmer-Anteil an der Sozialversicherung", aber nur die Arbeitslosenversicherung. Der KV/PV-Anteil des Arbeitnehmers ist darin nicht enthalten.
    Weder der Arbeitnehmer-Anteil noch der Gesamtbeitrag an der KV/PV sind auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden.

    Um den Gesamtbeitrag zur KV/PV zu ermitteln muß ich die Einzelbeiträge auf meinen Gehaltsmitteilungen von Januar bis Dezember 2009 addieren.

    Meine Frage ist nun folgende:

    Wo sollte ich in diesem Fall den Gesamtbeitrag zur KV/PV in der SSE eintragen?

    1. Bei den "Nicht selbstständigen Einnahmen" im Dialog "Lohnsteuerbescheinigung" im Feld "Gesamtbeitrag zur freiwilligen gesetzl. Kranken-/pflegevers." (,obwohl der Wert auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nicht zu finden ist)

    oder

    2. Bei den "Sonderausgaben" im Dialog "Versicherungsbeiträge/Altersvorsorge" in der Tabelle für "Kranken-/Pplege- und Sozialversicherung"?

    Vielen Dank

    Hallo Sankt K.,
    ich habe deinen Fall nachgestellt und komme zum gleichen Ergebnis wie du.
    Die 1000 Euro Gewinn aus Zeile 7 werden bei Mann und Frau berücksichtigt. Das ist ein klarer Fehler in der SSE, der behoben werden muß.
    Du kannst das Problem aber manuell beheben, indem du bei der Verlustverrechnung ein Kreuzchen machst bei "davon mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechenbar" und bei Mann 1000 Euro eingibst und bei Frau 0.

    Hallo Herr Reichert,

    vielen Dank für das Beispiel.

    Dazu 2 Fragen:

    a) Müssten die 1000 Euro Aktiengewinn nicht auch noch in Zeile 9 eingetragen werden?

    b) Kann die 1 in Zeile 5 nicht auch weggelassen werden? Die Verrechnung mit Altverlusten wird doch über Zeile 59 gesteuert. Wenn eine 1 in Zeile 5 angegeben ist erwartet das Finanzamt doch auch Angaben unter "korrigierte Beträge" zu Zeilen 7 bis 13.

    Hallo Herr Jung,
    vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Die "Angaben zur Anlage KAP" hatte ich übersehen.

    Aber jetzt tritt ein weiteres Problem auf:
    Wenn ich dort das Kreuzchen mache bei "ich erfasse nur einen Teil der Kapitalerträge" dann stellt die SSE in Zeile 5 der Anlage KAP eine 1 ein, was aussagt, dass ich eine Überprüfung des Steuereinbehalts wünsche.
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, dass in meinem Fall die 1 in Zeile 5 richtig ist, da ich ja "nur" eine Verrechnung meine Kursgewinne (die in Zeile 8 oder 9 angegeben sind) mit meinen Altverlusten von vor 2009 haben möchte.
    Für diesen Fall dürfte doch meiner Ansicht nach weder in Zeile 4 noch in Zeile 5 eine 1 angegeben werden, sondern lediglich in Zeile 59!!! Oder habe ich Unrecht???
    Danke
    nabooti

    Einfach aus Aufwandsgründen und weil noch nicht alle Jahressteuerbescheinigungen vorliegen und ich nicht länger warten möchte.

    Die Günstigerprüfung in Zeile 4 ist eine Option, die man setzten können muß oder auch nicht!!!

    Insofern ist die automatische Einstellung einer 1 in Zeile 4 ein Fehler in der SSE, der behoben werden sollte.

    Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage zur Günstigerprüfung in Anlage KAP (Zeile 4).
    Die SSE setzt in Zeile 4 immer eine 1 und beantragt damit die Günstigerprüfung. Für diesen Fall fordert das Finanzamt, dass auch alle Kapitalerträge erfasst werden. Dies bedeutet, dass ich auch alle Jahressteuerbescheinigungen meiner verschiedenen Banken eingeben muß.
    Ich möchte aber nur eine Jahressteuerbescheinigung erfassen, nämlich von der Bank, bei der ich in 2009 Kursgewinne erzielt habe (Zeile 8 und 9 von Anlage KAP), um diese mit alten Spekulationsverlusten aus 2008 zu verrechnen. Eine Günstigerprüfung möchte ich nicht.
    Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich die 1 in Zeile 4 wieder weg?
    Danke

    Hallo zusammen,
    ich habe am 6.3.2010 meine SSE auf den neusten Stand upgedatet.
    Seitdem ist die Erfassung der Daten von Jahressteuerbescheinigungen nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gespeichert und die Pulldown-Menues sind leer.
    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Danke

    Hallo zusammen,
    ich hätte eine Frage zur steuerlichen Behandlung von ALG 1.
    Ich bekomme im Moment ein Gehalt oberhalb der Bemessungsgrenze von 5.300 Euro. Dies endet aber am 30.6. und ich bekomme dann ALG 1. Der Auszahlungsbetrag wird bei Steuerklasse 3 und einem Kind rund 2.200 Euro netto betragen. Ich habe gehört, dass ich dann Anfang nächsten Jahres eine Zwischenmitteilung vom Arbeitsamt bekommen soll, aus der hervorgeht, wie hoch der steuerlich als Progressionsvorbehalt anzusetzende Betrag des ALG 1 für 2009 ist. Dieser Betrag soll größer dem Nettoauszahlungsbetrag von 2.200 Euro sein.
    Kann mir jemand sagen, wie hoch in meinem Fall dieser steuerlich anzusetzende Betrag sein wird?
    Vielen Dank

    Hallo,
    der steuerlich maximal förderbare Rürup-Beitrag berechnet sich ja folgendermaßen:

    20.000 - RV-AN - RV-AG.

    Wenn ich jetzt aber einen Teil des Jahres arbeitslos war und ALG1 erhielt, dann führt das Arbeitsamt ja auch RV-Beiträge an die Rentenversicherung ab. Wie müssen diese RV-Beiträge bei obiger Berechnung berücksichtigt werden?
    Und wo im Mantelbogen gebe ich das an?
    Danke