Beiträge von geraldino65

    ... weil Sie in Ihrem ersten Posting die Photovoltaikanlage erwähnt hatten: Sie wissen aber schon, dass für derlei Anlagen bis 30 kWp ab dem Steuerjahr 2022 keine Gewinnermittlung hinsichtlich der Einkommensteuer mehr erstellt werden muss?

    Es wird dazu noch eine Korrektur in der Erfassung der Gewinnermittlung 2022 geben. Dort wird dann die Änderung bzw. Erfassung der Werte für Zeile 45 wieder möglich sein.

    Das Update befindet sich noch im Test.

    Gruß Dirk Vroomen

    Erstmal vielen Dank, Herr Vroomen, für die schnelle Antwort mit Lösungsankündigung.

    Seltsam sind für mich 2 Dinge:

    In der Gewinnerfassung 2022 gibt es ebenfalls das Formular USt.-Jahreserklärung 2022, hier ist die Erfassungszeile "Umsätze zu anderen Steuersätzen" vorhanden. Wie kann aus einem existierenden Formular diese Zeile in der Folgeversion in der Erfassungsmaske einfach so verschwinden, obwohl es die Formularzeile ja weiterhin gibt?

    Außerdem wundere ich mich ein wenig, dass ich im März 2024 scheinbar der Erste bin, dem dieser Fehler auffällt, obwohl diese Programmversion schon mehr als ein Jahr genutzt wird...?

    Aber egal, Hauptsache, das Update kommt jetzt zeitnah.

    Als Workaround könnte ich mir als altererfahrener SSE-Nutzer nur vorstellen,

    die alte Erklärung durch Löschen des entsprechenden Eintrages (der heute stört) zu bearbeiten und als Doppel abzuspeichern,

    ehe man sie dann in die neue Erklärung übernimmt.

    Das war mir schon klar, deshalb habe ich ja auch geschrieben:

    Mir ist bewussst, dass ich den Mandant nochmal neu übernehmen könnte ohne Vorjahreswerte, aber dann sind alle Eingaben für das lfd. Jahr 2022 wieder weg...


    Beispielsweise müsste ich die gesamte Anlage EÜR, also die Gewinnermittlung, neu eingeben.

    Werte Kollegen,

    ich habe für einen Mandant die USt.-Jahreserklärung für 2022 erstellt (manuelle Eingabe der Jahreswerte).

    Jedoch erscheint in der Summenzeile bei "Steuerpflichtige Umsätze) ein anderer Wert, als sich rechnerisch ergeben müsste.

    Daraufhin klickte ich auf Formular, und es erschienen in Zeile 45, Feld 155 und 156 Werte aus dem Vorjahr. Konkret handelt es sich um die Position "Umsätze zu anderen Steuersätzen".

    Dies war z. B. im Jahr 2021 der Fall, wenn bei EÜR ein Kunde eine Rechnung aus 2020 mit damals 16% USt. bezahlt hat.

    Durch die Jahresübernahme wurde der Wert aus 2021 in das Formular für 2022 übernommen, ohne dass ich die Chance habe, diesen Wert im Jahr 2022 zu löschen (oder evtl. einen Wert zu erfassen, falls im Jahr 2022 eine Kunde eine Rechnung aus 2020 bezahlt - als theoretischen Fall).

    Also ich bin mit meinem Latein am Ende, bekomme den aus 2021 übernommen Wert nicht gelöscht, da die Eingabezeile "Umsätze zu anderen Steuersätzen" in 2022 gar nicht vorhanden ist.

    Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus.

    P.S. Mir ist bewussst, dass ich den Mandant nochmal neu übernehmen könnte ohne Vorjahreswerte, aber dann sind alle Eingaben für 2022 wieder weg, und das kann ja nicht die Lösung sein,

    zumal die fehlende Erfassungsmöglichkeit im Jahr 2022 damit trotzdem noch ungelöst wäre.

    Sehr geehrter Herr Vroomen, vielen Dank für Ihre Antwort und die voraussichtliche Bereitstellung des Dokumentes "Ermittlung der Umsatzsteuer".

    Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei mir nicht um eine Nullmeldung, sondern die Jahreswerte wurden manuell erfasst.

    In der Dokumentenliste finde ich jedoch nur "Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt". Falls Sie die Anlage "Ermittlung der Umsatzsteuer" ab September zur Verfügung stellen, wäre mein Problem vollständig gelöst. Vielen Dank im voraus.

    Also ich muss dazu sagen, dass ich die USt.-Jahreswerte manuell erfasse. Wenn ich dann "Ergebnis" anklicke, erscheint links bezüglich USt. nur der Menüpunkt "Umsatzsteuerzahlungen". Also "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" sowie "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022" d. h. das VZ-Soll.

    Der für den Mandant relevante Betrag, also Nachzahlung oder Erstattung lt. USt.-Jahreserklärung (ähnlich wie bei der GewSt.-Berechnung) erscheint dort leider NICHT. Daher ist dieses Dokument für mich nutzlos.

    Vielen Dank für die umgehende Antwort. Ich muss mich also jetzt mühsam bis zur Versandvorschau des Elster-Dialogs durchklicken, im Versandprotokoll wird teilweise noch auf Zeilen-Nummern verwiesen (sehr witzig, wenn es gar kein Formular und damit auch keine Formularzeilen mehr gibt...), und dann das in meinen Augen unübersichtliche Versandformular ausdrucken, damit ich bzw. der Mandant nachprüfen kann, welcher Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag überhaupt entstanden ist. Vielen Dank für diese supertolle Vereinfachung... programmiert von Menschen, die noch nie im Leben eine USt.-Jahreserklärung für einen Mandant erstellt haben. Realitätsfern statt benutzerfreundlich. Ich hätte da eher die Gewerbesteuererklärung weggelassen, weil ja das Ergebnis ohnhin nur aus der Gewerbesteuer-Berechnung ersichtlich ist...

    Sehr geehrter Herr Jung,

    ich verwende die Steuersparerklärung plus 2022 und speichere mir die Formulare Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung immer als PDF ab.

    Nun traue ich meinen Augen nicht, die Umsatzsteuererklärung 2022 lässt sich nicht mehr als Formular abspeichern und archivieren?

    Genau das habe ich bei einem anderen Mandant im Mai 2023 mit der gleichen Software noch getan. Ist das wirklich so, dass Sie durch ein Update diese Möglichkeit wegrationalisiert haben? Das wäre schon heftig...

    SSE plus, Version 22.33

    Steuer-Nr.: INVALID

    Finanzamt: INVALID, Straße und PLZ/Ort stehen drin

    Unternehmer: Feld bleibt völlig leer


    Schade, dass man immer mal wieder feststellen muss, dass Dinge, welche VOR dem Update funktionierten, hinterher nicht mehr klappen.

    Bitte um schnellste Behebung des Fehlers. Ist zwar scheinbar nur ein formeller Fehler, die Übertragung scheint trotzdem zu laufen, aber wenn meine Mandanten dieses Formular ansehen, werden die sicherlich unruhig...


    Gruß

    Servus Adi,

    Herr KHE2017 hat keine steuerfreien Zuschüsse vom AG erhalten, denn er schrieb:
    "habe die Rechnung meinem AG gegeben und der hat mir die 4.199,--€ bei meiner nächsten Gehaltsabrechnung zu meinem normalen Gehalt dazu addiert, so dass ich Steuern (Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) ... darauf zahlen musste."
    Wenn er Glück hat, bekommt er 2.000 € mehr netto raus bei 4.199 € zusätzlichem Bruttolohn.

    Ich würde sagen, er hat eine einmalige steuerpflichtige Gehaltszulage bekommen, und vom zusätzlichen Nettolohn und von eigenem Geld sich dann eine Bahncard gekauft.
    So gesehen ist da nirgendwo eine steuerfreie Erstattung vom AG.
    Der Vorteil für den AG: Sämtliche Dienstreisen seines Beschäftigten stellen für den AG keinen zusätzlichen Aufwand dar, daher die Idee mit der einmaligen steuerpflichtigen Zulage.
    Aus Sicht des AN tendiere ich dazu, den gesamten Kaufpreis i. H. v. 4.199 € zugrundezulegen, jedoch aufgeteilt in Privatfahrten und geschäftl. Fahrten. Das ergibt einen Prozentsatz ähnlich wie bei Führung eines Fahrtenbuches, und in Höhe des betriebl. "Nutzungsanteiles" würde ich den Preis der Bahncard anteilig als Werbungskosten ansetzen.
    Evtl. formlos eine Anlage dazu erstellen, damit es der Bearbeiter im FA möglichst schnell kapiert.

    "Jetzt muss ich aber noch Diff. Unterlagen beim Finanzamt abgeben und suche das passende Anschreiben dafür,

    Wo finde ich das ???"

    Im Normalfall sollte ein durchschnittlich gebildeter Deutscher selbst in der Lage sein, einen Zweizeiler ans FA zu Papier zu bringen, wie:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    anbei sende ich Ihnen die gewünschten Belege zu. MfG

    Sich mit einer derartigen Frage an ein Steuerforum zu wenden, naja, da schweigt des Sängers Höflichkeit...

    Also jemand, der den Kaufpreis eines Fahzeuges abschreibt, und dann die Frage stellt, ob er die Anzahlung noch zusätzlich als Kosten verbuchen kann, der hat scheinbar von Buchführung keine Ahnung, aber davon sehr viel.
    Begreift nicht, wenn das Teil 20.000 € kostet und er 8.000 € anzahlt, er wohl kaum 28.000 € abschreiben kann, denn darauf läuft ja die Frage hinaus.
    Solche "Experten" wären wirklich beim Steuerberater besser aufgehoben, statt hier im Forum häppchenweise ihr Nichtwissen durcheinanderzubringen ;)

    Kleine Ergänzung:
    Zumal User "frontloop" in der glücklichen Lage ist, überhaupt Gewerbesteuer zahlen zu dürfen, ergo einen Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr erwirtschaftet hat. Da ist der Gang zum Steuerberater ja noch logischer. Oder er beschäftigt für die Dauer des Abschlusses einen Buchhalter. Alles möglich und wahrscheinlich letzten Endes deutlich günstiger als die "Selber machen um jeden Preis"-Lösung.

    Also wenn ich die Fragen bzw. Vermutungen von User "frontloop" so lese, dann sage ich mir, wozu gibt es wohl der Berufsstand der Steuerberater? Möchte nicht wissen, was da noch so alles schief läuft mit Buchführung und Abschluss.

    Geiz ist halt nicht immer geil. Wenn der Mann Zahnschmerzen hat, geht er hoffentlich zum Zahnarzt, oder klärt er das auch über ein Forum im Netz und bohrt dann selbst?

    Was manche nicht verstehen, so wie der verehrte boisbleu,

    man gibt Jahr für Jahr in der gleichen Zeile irgendwelche Zahlen ein, und unser Steuersystem hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht gravierend geändert. Somit benötigt keiner hierzu eine "auf aktuelleN Techniken basierende Software", denn in der Vergangenheit ging es ja problemlos auch ohne die "auf aktuelleN Techniken basierende Software".

    Vielleicht können Sie nachvollziehen, dass das einfach nervig ist. Wegwerfen ohne Not, sondern durch Zwang. Klingt nicht besonders intelligent, sondern eher bescheuert. Aber manche sind noch stolz auf derlei Irrsinn.

    Das ist so, als wenn Sie einem Bäcker erzählen würden, dass er sein Brot ab sofort nur noch mit einem neuen Backofen backen kann/darf.
    Der zeigt Ihnen einen Vogel ;)