Posts by geraldino65

    Sehr geehrter Herr Vroomen, vielen Dank für Ihre Antwort und die voraussichtliche Bereitstellung des Dokumentes "Ermittlung der Umsatzsteuer".

    Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei mir nicht um eine Nullmeldung, sondern die Jahreswerte wurden manuell erfasst.

    In der Dokumentenliste finde ich jedoch nur "Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt". Falls Sie die Anlage "Ermittlung der Umsatzsteuer" ab September zur Verfügung stellen, wäre mein Problem vollständig gelöst. Vielen Dank im voraus.

    Also ich muss dazu sagen, dass ich die USt.-Jahreswerte manuell erfasse. Wenn ich dann "Ergebnis" anklicke, erscheint links bezüglich USt. nur der Menüpunkt "Umsatzsteuerzahlungen". Also "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" sowie "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022" d. h. das VZ-Soll.

    Der für den Mandant relevante Betrag, also Nachzahlung oder Erstattung lt. USt.-Jahreserklärung (ähnlich wie bei der GewSt.-Berechnung) erscheint dort leider NICHT. Daher ist dieses Dokument für mich nutzlos.

    Vielen Dank für die umgehende Antwort. Ich muss mich also jetzt mühsam bis zur Versandvorschau des Elster-Dialogs durchklicken, im Versandprotokoll wird teilweise noch auf Zeilen-Nummern verwiesen (sehr witzig, wenn es gar kein Formular und damit auch keine Formularzeilen mehr gibt...), und dann das in meinen Augen unübersichtliche Versandformular ausdrucken, damit ich bzw. der Mandant nachprüfen kann, welcher Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbetrag überhaupt entstanden ist. Vielen Dank für diese supertolle Vereinfachung... programmiert von Menschen, die noch nie im Leben eine USt.-Jahreserklärung für einen Mandant erstellt haben. Realitätsfern statt benutzerfreundlich. Ich hätte da eher die Gewerbesteuererklärung weggelassen, weil ja das Ergebnis ohnhin nur aus der Gewerbesteuer-Berechnung ersichtlich ist...

    Sehr geehrter Herr Jung,


    ich verwende die Steuersparerklärung plus 2022 und speichere mir die Formulare Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung immer als PDF ab.

    Nun traue ich meinen Augen nicht, die Umsatzsteuererklärung 2022 lässt sich nicht mehr als Formular abspeichern und archivieren?

    Genau das habe ich bei einem anderen Mandant im Mai 2023 mit der gleichen Software noch getan. Ist das wirklich so, dass Sie durch ein Update diese Möglichkeit wegrationalisiert haben? Das wäre schon heftig...

    SSE plus, Version 22.33


    Steuer-Nr.: INVALID


    Finanzamt: INVALID, Straße und PLZ/Ort stehen drin


    Unternehmer: Feld bleibt völlig leer



    Schade, dass man immer mal wieder feststellen muss, dass Dinge, welche VOR dem Update funktionierten, hinterher nicht mehr klappen.


    Bitte um schnellste Behebung des Fehlers. Ist zwar scheinbar nur ein formeller Fehler, die Übertragung scheint trotzdem zu laufen, aber wenn meine Mandanten dieses Formular ansehen, werden die sicherlich unruhig...



    Gruß

    Servus Adi,


    Herr KHE2017 hat keine steuerfreien Zuschüsse vom AG erhalten, denn er schrieb:
    "habe die Rechnung meinem AG gegeben und der hat mir die 4.199,--€ bei meiner nächsten Gehaltsabrechnung zu meinem normalen Gehalt dazu addiert, so dass ich Steuern (Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) ... darauf zahlen musste."
    Wenn er Glück hat, bekommt er 2.000 € mehr netto raus bei 4.199 € zusätzlichem Bruttolohn.


    Ich würde sagen, er hat eine einmalige steuerpflichtige Gehaltszulage bekommen, und vom zusätzlichen Nettolohn und von eigenem Geld sich dann eine Bahncard gekauft.
    So gesehen ist da nirgendwo eine steuerfreie Erstattung vom AG.
    Der Vorteil für den AG: Sämtliche Dienstreisen seines Beschäftigten stellen für den AG keinen zusätzlichen Aufwand dar, daher die Idee mit der einmaligen steuerpflichtigen Zulage.
    Aus Sicht des AN tendiere ich dazu, den gesamten Kaufpreis i. H. v. 4.199 € zugrundezulegen, jedoch aufgeteilt in Privatfahrten und geschäftl. Fahrten. Das ergibt einen Prozentsatz ähnlich wie bei Führung eines Fahrtenbuches, und in Höhe des betriebl. "Nutzungsanteiles" würde ich den Preis der Bahncard anteilig als Werbungskosten ansetzen.
    Evtl. formlos eine Anlage dazu erstellen, damit es der Bearbeiter im FA möglichst schnell kapiert.

    "Jetzt muss ich aber noch Diff. Unterlagen beim Finanzamt abgeben und suche das passende Anschreiben dafür,


    Wo finde ich das ???"


    Im Normalfall sollte ein durchschnittlich gebildeter Deutscher selbst in der Lage sein, einen Zweizeiler ans FA zu Papier zu bringen, wie:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    anbei sende ich Ihnen die gewünschten Belege zu. MfG


    Sich mit einer derartigen Frage an ein Steuerforum zu wenden, naja, da schweigt des Sängers Höflichkeit...

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn Herr Jung schreibt, voraussichtlich Anfang Februar, dann ist es relativ sinnlos, am 17. Januar ein derartiges Posting zu verfassen - es sei denn, man weiß nicht, wie viele Tage der Januar hat...

    Also jemand, der den Kaufpreis eines Fahzeuges abschreibt, und dann die Frage stellt, ob er die Anzahlung noch zusätzlich als Kosten verbuchen kann, der hat scheinbar von Buchführung keine Ahnung, aber davon sehr viel.
    Begreift nicht, wenn das Teil 20.000 € kostet und er 8.000 € anzahlt, er wohl kaum 28.000 € abschreiben kann, denn darauf läuft ja die Frage hinaus.
    Solche "Experten" wären wirklich beim Steuerberater besser aufgehoben, statt hier im Forum häppchenweise ihr Nichtwissen durcheinanderzubringen ;)

    Kleine Ergänzung:
    Zumal User "frontloop" in der glücklichen Lage ist, überhaupt Gewerbesteuer zahlen zu dürfen, ergo einen Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr erwirtschaftet hat. Da ist der Gang zum Steuerberater ja noch logischer. Oder er beschäftigt für die Dauer des Abschlusses einen Buchhalter. Alles möglich und wahrscheinlich letzten Endes deutlich günstiger als die "Selber machen um jeden Preis"-Lösung.

    Also wenn ich die Fragen bzw. Vermutungen von User "frontloop" so lese, dann sage ich mir, wozu gibt es wohl der Berufsstand der Steuerberater? Möchte nicht wissen, was da noch so alles schief läuft mit Buchführung und Abschluss.


    Geiz ist halt nicht immer geil. Wenn der Mann Zahnschmerzen hat, geht er hoffentlich zum Zahnarzt, oder klärt er das auch über ein Forum im Netz und bohrt dann selbst?

    Nein, ganz im Gegenteil. Die Einkünfte in den 2 Wochen mit Stkl. 6 incl. der "hohen" abgeführten Lohnsteuer, das alles wird zusammengefasst, und je höher die insgesamt gezahlte Lohnsteuer, um so höher die potentielle Steuererstattung.
    Sie haben die Antwort von Adi leider komplett falsch interpretiert.

    Was manche nicht verstehen, so wie der verehrte boisbleu,


    man gibt Jahr für Jahr in der gleichen Zeile irgendwelche Zahlen ein, und unser Steuersystem hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht gravierend geändert. Somit benötigt keiner hierzu eine "auf aktuelleN Techniken basierende Software", denn in der Vergangenheit ging es ja problemlos auch ohne die "auf aktuelleN Techniken basierende Software".


    Vielleicht können Sie nachvollziehen, dass das einfach nervig ist. Wegwerfen ohne Not, sondern durch Zwang. Klingt nicht besonders intelligent, sondern eher bescheuert. Aber manche sind noch stolz auf derlei Irrsinn.


    Das ist so, als wenn Sie einem Bäcker erzählen würden, dass er sein Brot ab sofort nur noch mit einem neuen Backofen backen kann/darf.
    Der zeigt Ihnen einen Vogel ;)

    Nun, Herr Jung hat scheinbar keine Lust, auf meinen Beitrag zu antworten, stattdessen hat er den Wortlaut seines Beitrages am 31. 10. 2016 geändert auf:


    "Die SSE 2017 läuft nicht mehr unter Windows XP und OSX 10.7."


    Schade, aber der Wachstumswahn hat halt seinen Preis...

    Guten Abend,


    Herr Jung hat uns schon gewarnt:
    "Windows XP und OSX 10.7 werden von dieser Version nicht mehr unterstützt."


    Daher meine Frage:
    Kann man die Software trotzdem auf eigenes Risiko unter XP nutzen, oder ist das nun definitiv ausgeschlossen?
    Wäre sehr schade...


    Rechner hat einen Core2Duo-Prozessor mit SSE2-Befehlssatz.