Posts by VSW

    Ich habe hier einen möglichen Fehler der SSE, der auch schon im letzten Jahr bestand:


    Ausgangslage:

    Ehepaar, Einzelveranlagung mit beantragter hälftiger Aufteilung von Sonderausgaben und agB (wird korrekterweise als optimale Variante erkannt).

    Der Ehemann hat 2 Kinder aus einer früheren Ehe, für die ihm Ausbildungsfreibeträge nach §33a Abs. 2 zustehen.


    Die SSE teilt alle übrigen agB zwar hälftig auf, setzt diese Freibeträge bei der Berechnung jedoch nur beim Ehemann an.

    Das Finanzamt teilt diese Freibeträge jedoch auch hälftig auf beide Ehegatten auf.

    Wer rechnet falsch?

    Ich habe hier das gegenteilige Problem:


    Die mir aus einem regulären Job (nicht pauschal versteuert) zustehende EPP wurde nicht vom AG ausgezahlt.

    Die SSE berücksichtigt sie bei der Steuerberechnung und Abrechnung korrekt, jedoch nicht beim Altersentlastungsbetrag.

    Dort wird nur das in der LStB bescheinigte Brutto berücksichtigt. Wäre die EPP ausgezahlt worden (Buchstabe E in der LStB)

    würde sie über das dann höhere Brutto in den Altersentlastungsbetrag einbezogen (versuchsweise getestet).

    Diese Ungleichbehandlung scheint mir ein Fehler zu sein?

    Ich habe heute mehrere Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen. Bei keiner Übernahme wurde der Großbuchstabe E in die SSE übernommen, sondern musste nachgetragen werden. Eine Kontrolle der Bescheinigungen im Elsterportal ergibt jedoch, dass der Buchstabe übermittelt wurde - dort wird er angezeigt.


    Ist dies ein Schnittstellenproblem oder ein Fehler der SSE?

    Quote

    Ich vermute, dass viele bei der Grundsteuererklärung „nicht korrekte Daten bzw. nicht vollständige Daten“ angeben.

    Wenn ich die Gespräche mit meinen Nachbarn so betrachte, vermute ich das auch. Und dies nicht unbedingt aus Absicht, sondern oft schlicht wegen Unwissenheit, Unklarheiten, Fehlinterpretationen oder Missverständnissen in den Formularen.

    Quote

    Ich frage mich, ob die Lagefinanzämter in der Lage sind, die angegebenen Daten der Grundsteuererklärungen zu prüfen

    Dazu werden sie großflächig sicher nicht in der Lage sein.

    Ich selbst bin kein Jurist und kann das absolut nicht beurteilen, aber die Fachanwälte einer sehr großen Steuerberaterkanzlei hier gehen davon aus, dass es spätestens ab der neuen GrdSt-Festsetzung zu massiven Einsprüchen und Klagen kommen wird - bis hin zu erneuten Verfassungsbeschwerden. Stichwort ist hier wohl Vollzugsdefizit.

    Ich hatte exakt dasselbe Problem: Nach Umstellung auf Einzelveranlagung ging der Abruf der Ehefrau nicht mehr.

    Man kann sich auch damit behelfen, dass man bei der Ehefrau "Eigene ELSTER-Einstellungen" wählt und dann ein Zertifikat für die Ehefrau einstellt. Dies muss aber nicht - wie oben schon geschrieben - ein extra Zertifikat für die Ehefrau sein, sondern jedes abrufberechtigte Zertifikat geht: hier eben auch das des Ehemannes. Danach klappt der Abruf auch bei Einzelveranlagung - übrigens sogar, wenn man das ganze wieder auf "Einstellungen des Ehemanns verwenden" zurückstellt. Zumindest ist es bei mir so.

    Es dürfte ein kleiner Bug sein, dass das Programm bei Einzelveranlagung einen expliziten Eintrag für ein Zertifikat beim Ehepartner erwartet.

    Vielen Dank für Eure Tips und Hinweise.
    Natürlich habe ich für mich einen Workaround gefunden, um mit dem Problem umgehen zu können.
    Und ja, [USER="3781"]WMenzel[/USER] hat Recht, das Programm hat sich früher anders verhalten. Ich wollte deshalb nur auf einen möglichen Fehler hinweisen.


    Um es noch einmal zu präzisieren: Was genau ist der Unterschied zwischen "Dialog als fertig markieren" und "Zweig als fertig markieren" ?
    Bei meinen Daten verhalten sich beide Optionen immer identisch. Vielleicht kann jemand ein Gegenbeispiel nennen, das es verständlich macht?

    Bei mir (Version 27.20.34) verhält sich (nach Datenübernahme) "Dialog als fertig markieren" identisch zu "Zweig als fertig markieren" - es wird immer der jeweilige Zweig markiert. Die Möglichkeit, nur einzelne Unterdialoge als erledigt markieren zu können und somit zu sehen, wo noch offene Stellen der Erklärung sind, fand ich immer besonders praktisch. Falls hier ein Fehler vorliegt, wäre ich für eine Korrektur dankbar.

    Quote

    Das das Finanzamt heute noch bei einem Steuerpflichtigen von sich aus anruft, dürfte wohl der Historie zuzuordnen sein.


    Dieser Meinung (und Erfahrung) war ich in den letzten 10 Jahren auch. Umso überraschter war ich, als mich dieses Jahr nach einem Einspruch die zuständige SBin tatsächlich telefonisch kontaktierte, um den Sachverhalt mit mir zu besprechen - übrigens überaus freundlich und sehr konstruktiv! Ändern sich die Zeiten? :)

    Wenn Du das im Auftrag der Kreisjägervereinigung (e.V.) machst, sollte es doch möglich sein, die Kosten für den Schein dem Verein zu berechnen.
    Wenn Du einen ähnlichen Betrag später dem Verein spendest, könntest Du dafür problemlos eine Spendenbescheinigung bekommen (vorausgesetzt, der Verein darf solche ausstellen).


    Den Schein als Ausbildungskosten abzusetzen ist vermutlich mangels entspr. Beruf eher nicht möglich. Aber da kenne ich mich nicht aus.

    Quote from ahoellrigl

    Mal ganz pragmatisch gedacht - ich würde dort jetzt entweder anrufen oder einen Brief schreiben, dass bitte die heute per Elster eingereichte Erklärung verwendet werden möge und nicht die von vor ein paar Tagen. ... Der Aufwand ist ja nicht so groß und schaden kann es nach meinem Verständnis eigentlich nicht.


    Ganz pragmatisch - das mach ich ganz bestimmt nicht. Wer weiß, an welcher Stelle in der Warteschlange ich dann wieder eingereiht werde? Ich erwarte eine nicht unerhebliche Erstattung, da tipp ich lieber den Bescheid ab, als womöglich 6 Wochen länger zu warten.
    Bei der anderen Erklärung aus dem Familienkreis - anderes Finanzamt, anderes Bundesland, Ehegatten mit getrennter Veranlagung (davon einer mit neu zu vergebender Steuernummer) - kann ich mir schon jetzt ausmalen, welchen Zeitaufwand ein solches Telefonat bedeuten würde. Nein Danke - da hoffe ich lieber, dass die mir ihre postalischen Bescheide rechtzeitig zusenden.


    Quote from jbecker

    Aber ganz pragmatisch ist es auch ein Feature der Software für das ich als Kunde bezahlt habe, und es funktioniert nicht. Für die mir entstandene zusätzliche Arbeit wäre eigentlich eine Entschädigung fällig.


    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    auf Grund eines Softwarefehlers in der Version 26.32 und älter, können die Bescheiddaten für bereits versandte Steuerfälle leider nicht mehr per Elster abgeholt werden.


    Herr Jung, das ist jetzt nicht Ihr Ernst, oder? 2 der 3 Erklärungen von mir sind schon raus.


    Ich habe die bisherigen Problemchen und Fehler ja immer gutmütig toleriert (war schließlich selbst mal Softwareentwickler).
    Aber der Murks, den die AAV dieses Jahr abliefert, geht langsam auf keine Kuhhaut mehr. Lassen Sie mich - aus eigener leidvoller Erfahrung - mal raten: Die Entwicklung wurde aus Kostengründen ins Ausland verlagert?


    Ich denke, es wird langsam Zeit, dass sich die AAV Gedanken über eine finanzielle Entschädigung der betroffenen Kunden macht (und sei es nur eine Gutschrift fürs nächste Jahr) - bevor der Kundenschwund weiter zunimmt.

    Und mir ist dabei nicht klar, wie man das voneinander trennen will.


    Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung leisten, jedoch von meinem eigenen ähnlichen Fall (vor 15 Jahren) berichten:
    Ich hatte eine Kündigungsschutzklage über 2 Instanzen. Dass diese am Ende in einem Vergleich mit entspr. Abfindungszahlung endete, war zu Beginn weder beabsichtigt noch vorhersehbar. Die Kosten habe ich demnach komplett als "normale" WK abgesetzt und das Finanzamt hat auch nichts bemängelt.
    Wenn es sich in Deinem Fall (und so klang es im Ursprungspost) allerdings um Anwaltskosten nur wegen des Erhalts oder der Höhe einer Abfindung handelt, würde ich Charlie24 zustimmen. Das kannst aber nur Du selbst beurteilen - vielleicht fragst Du einfach mal Deinen Anwalt dazu.


    Nein, zur Höhe des Werts kann ja kein Bezug hergestellt werden. Das sind 12% des Bruttolohns, maximal 3.000,00 in Steuerklasse 3 bzw. 1.900,00 in
    den übrigen Steuerklassen.


    Da steht ja aber nicht zwingend die Mindestvorsorgepauschale, sondern ggf. der Wert, der dem AG mitgeteilt wurde, oder interpretiere ich das falsch (§39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 Buchstabe d)? Ich habe hier in einem Fall z.B. 2800,- EUR für Stkl. 4 stehen.


    Quote

    Auch das Finanzamt könnte die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung mit den von Krankenversicherungen gelieferten Daten abgleichen und so erkennen, ob in Abhängigkeit vom Bruttolohn Erklärungspflicht nach § 46 Abs 2 Nr. 3 EStG besteht. Das wird aber nach meiner Kenntnis derzeit nicht gemacht.


    Ich dachte bisher, für diesen Kontrollzweck würde das Feld übermittelt.
    In meinem o.g. Fall hat die Kasse z.B. versehentlich zu wenig abgebucht und dementsprechend bescheinigt. Damit wäre eine Erklärungspflicht gegeben. Wenn das aber tatsächlich gar nicht geprüft wird? Hm...

    Also ist es am wahrscheinlichsten, dass bei der Eingabe der PKV-Beiträge irgendein Fehler passiert ist. Vielleicht fehlt dort nur im Eingabedialog die Angabe zum Versicherungsnehmer?


    Ich bekomme die Meldung auch bei der PKV der Ehefrau. Bei mir sind alle Eingaben definitiv vollständig. Sie werden auch bei der Berechnung (getrennte Veranlagung) korrekt berücksichtigt und wurden auch korrekt per Elster übertragen.
    Es scheint sich also einfach um einen Bug zu handeln. (Schon der Text mit dem Widerspruch ist ja nicht mehr aktuell.)


    Einer der vielen kleinen Bugs, die noch drin sind: Der Arbeitstagerechner z.B. ist sehr speziell bei weniger als 5 Tagen/Woche. Der Brutto-/Netto-Rechner kommt mit Versorgungsbezügen (bei KV/PV) auch nicht richtig klar.

    Nach welchen Kriterien wird eigentlich die Belege-Checkliste erstellt?


    Während bei mir nur eine lange Liste "Folgende Belege wurden ... verwendet" angezeigt wird,
    zeigt das Programm für meinen Bruder (NRW) an: "Folgende Belege werden wahrscheinlich ... angefordert":


    Darunter finden sich dann so (in meinen Augen unsinnige) Belege wie:


    - Bescheinigung der Eheschließung
    - Lohnsteuerbescheinigung
    - Versicherungen (sonst. Vorsorgeaufwendungen) [die sich gar nicht auswirken]


    die noch nie ein FA angefordert hat, da sie dort vorliegen.
    Gibt es dazu eine Erklärung? Just interested.