Posts by cpk

    Ja, das ist so gewollt. Bei der Umsatzsteuer kannst du frühestens nach 5 Jahren zu Beginn des folgenden Kalenderjahrs zurück

    zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Du hast dir die Vorsteuer erstatten lassen, also musst du 5 Jahre in der Regelbesteuerung

    bleiben. Mit der Einkommensteuer hat das überhaupt nichts zu tun.

    Alles klar, danke für Deine schnelle Antwort. Das das zwei getrennte Wege sind ist mir klar, aber dann ist das Gesetz für alte Anlagen, zumindest wenn die Abschreibung noch nicht fertig ist, nachteilig. :(


    Dann hat aber mein Finanzamt die EÜR falsch angenommen und überprüft? Zumindest hatte ich die wie gewohnt über Elster abgegeben und diese wurde angenommen und für richtig erklärt. :/

    Die Anlage ist relativ klein (nur 4,59 kWp) und von 2015. Falls ich die Verluste nicht mehr abschreiben kann, wären 13 Jahre (2022-2034) verloren. Eine nachträgliche Vollabschreibung ist ja meines Erachtens auch nicht mehr möglich...
    Aber die Umsatzsteuer für die Einspeisung und vielleicht sogar für den Eigenverbrauch soll man weiter zahlen???

    Hallo,

    ich habe eine Anlage aus 2021 und auch die Abschreibung nicht voll ausgenutzt. EÜR für 2022 habe ich abgeben und auch die Umsatzsteuer bezahlt, aber dem Verlust kann ich in der Einkommensteuer wegen §3 Nr 72 nicht geltend machen. Ist das nun so gewollt? Weiter zahlen (Umsatzsteuer), aber den Verlust nicht geltend machen? Kann das jemand so bestätigen?


    Vielen Dank und viele Grüße.