Im Sterbejahr gibt man verheiratet an, was sonst ? Für die Ehefrau spielt das Thema erst 2023 eine Rolle. Da ist sie dann die Steuerpflichtige Person
und trägt verwitwet seit ein, was für das Gnadensplitting ausreicht.
Die Erläuterung zum Familienstand in der SteuerSparErklärung stellt aber meines Wissens auf den Familienstand zum 31.12.2022 ab. Des Weiteren wäre das Weglassen der Angabe des Familienstandes "verwitwet" auch eine unvollständige Angabe.