Beiträge von | ps |

    Richtig, es geht nicht um die Umsatzsteuer-Vorauszahlung, sondern um die Einkommensteuer-Vorauszahlung. Schön, das Sie dies erkannt und die Korrektur meinungsfreudig mit einer Bewertung eingeleitet haben.

    Was besagt nun Ihre Formulierung „Es kann sein …“, wenn es sich mit der Doppelzahlung doch exakt so verhält, wie es auch in der genannten Quelle nachzulesen ist?

    Ja, Sie erhalten die Energiepreispauschale von jeweils 300 EUR sowohl als Selbstständiger (durch Abzug von der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Quartal III/2022) oder nichtselbstständig Beschäftigter (mit der Entgeltzahlung im September 2022) als auch als Rentner (dies laut Gesetz bis spätestens 15.12.2022 - mithin vielleicht auch getrennt von der Monatszahlung als zusätzliche Einmalzahlung). Es wird mit circa 2 Millionen Rentnern gerechnet, welche die Energiepreispauschale somit zweimal erhalten.

    So werden in manchem Rentner-Ehepaar-Haushalt insgesamt 1200 Eintreffen. Da will man doch bitte nicht klagen.

    Zum Nachlesen:

    dort insbesondere die Antwort der DRV auf die 10. Frage

    Das Problem ist gelöst:

    Die Gewinnermittlung (EÜR) 2021 ist nun unter Verwendung der ELSTER-Zertifikatsdatei versandt


    Guten Tag, sehr geehrter Jung und Mitleser/-innen,

    vielen Dank für Ihre Fragen, welche mich ermutigten, alle Schritte vor dem elektronischen Versand heute noch einmal zu wagen ... und siehe da ... in diesem geschätzt insgesamt zehnten und heute ersten Versuch wurde mir endlich unter ›Jahreserklärung abschließen‹ auch in einer zweiten Rollbox die Möglichkeit angeboten, eine/die ELSTER-Zertifikatsdatei zu verknüpfen. Warum das in den vergangenen Versuchen anders war? Ich weiß es nicht.

    Dies und die wenigen noch notwendigen weiteren Tastendrücke führten zum gewünschten Ergebnis: Die Gewinnermittlung (EÜR) 2021 ist nun elektronisch versandt und das bestätigende Versandprotokoll abgespeichert.

    Nun, da es geklappt hat, habe ich auf Ihre letzte Frage hin auch keinen Verbesserungsvorschlag anzubieten. An der geschätzten Software lag es gewiss nicht - eher, wie zumeist, am Anwender, welcher Ihnen noch einmal herzlich dankt für Ihre wertvollen Fragen – und dies verbindet

    mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

    | ps |

    Guten Tag in die Runde.

    Vor wenigen Minuten gelang die elektronische Übermittlung der ESt-Erklärung 2021 bei Verwendung der bis 2024 gültigen ELSTER-Zertifikatsdatei - dies problemlos, wie in den vergangenen Jahren auch.

    Die Gewinnermittlung per Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR), geprüft und fertig, sollte Minuten später den gleichen Weg nehmen - so wie das auch in den vergangenen Jahren gelang. Hier aber schlägt mir das Programm vor, doch bitte eine andere Versandart zu wählen:

    ›Jahreserklärung abschließen‹ und es erscheint der Text ›Versand ohne digitale Signatur nicht möglich‹.

    Ja, und wo genau, also unter welchem Menüpunkt der Gewinnermittlung, kann ich nun die auf der Festplatte gespeicherte ELSTER-Zertifikatsdatei eingeben/verknüpfen - so wie es kurz zuvor bei der Abgabe der ESt-Erklärung und in vergangenen Jahren stets auch bei der Gewinnermittlung EÜR gelang?

    Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar ... und lasse mich ggf. auch widerspruchslos der Begriffsstutzigkeit zeihen ...