Posts by thomas-hh

    Hallo,


    ich bin dieses Jahr spät dran mit der EST. Bisher habe ich die gemeinsame Erklärung mit meinem Zertifikat abgegeben. Nach der Datenübernahme habe ich nun bei Person B (mir) die Möglichkeit den Versand mit Elster vorzunehmen, bei Person A kann ich nicht angeben, dass der Versand über Person B erfolgen soll.


    Spielt das eine Rolle, oder bekomme ich dann beim Versand ein Problem? Ich möchte weiterhin über mein Zertifikat versenden. Muss ich dann ggf. die Person A mit B tauschen? Wenn ja, gibt es dafür eine Funktion oder muss ich dann alle Daten entsprechend anpassen (da wo Daten den einzelnen Personen zugeordnet werden) bzw. neu erfassen (z. B. Wege zur Arbeit, da hier die Person im Hintergrund verknüpft ist).


    Danke und Gruß,

    Thomas

    Hallo Herr Jung,


    leider bekomme ich Ihre Ausführungen nicht nachvollzogen. Können Sie diese bitte einmal mit Hardcopies darstellen? Ich habe folgendes im Bundesland Hamburg erfasst:


    Der Dialog "Angaben zum Grund und Boden" hat keine Eingebemöglichkeiten:


    Bei den Angaben zu den Gebäuden und Gebäudeteilen habe ich dann die entsprechende Wohn- und Nutzfläche eingetragen:


    Muss jetzt irgendwo ein selbst berechneter Wert eingetragen werden? Wenn ich den Miteigentumanteil auf die Grundstücksfläche anwende, erhalte ich einen Wert, der nicht annähernd der Wohnfläche entspricht. Da die Miteigentumsanteile auch nicht nach der gesamten Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes berechnet worden sein müssen, sondern auch nach einer von der WEG festgelegten Aufteilung, kann auch keine Verprobung stattfinden.

    Und warum ?

    Nice-to-have? Bei der Grundsteuererklärung gebe ich den selbst berechneten Wert aber nicht an. Oder wo soll/muss der erfasst werden? Ich habe die m2 aus den Flurstücken mit dem Miteigentumsanteil bei Grund und Boden und dann die Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche bei den Gebäudeteilen erfasst, aber nirgends einen berechneten Wert aus dem Miteigentumsanteil.

    Eigentümer seid ihr als Ehegatten zu je 1/2. Der rechnerische m²-Anteil der wirtschaftlichen Einheit (euer Wohnungseigentum) am Flurstück

    der Anlage beträgt 53,25 m², abgerundet sind das 53 m². Das ist der Anteil am Grund und Boden, nach dem gefragt wird. Die Gesamtwohnfläche

    aller Eigentumswohnungen ist nicht von Bedeutung, nur die Größe eurer Wohnung ist anzugeben.

    Den rechnerischen Anteil zu berechnen ist aber doch nicht korrekt, oder? Die Miteigentumsanteile können anhand der gesamten Wohn-/Nutzfläche berechnet worden sein, können aber auch nach einer anderen Aufteilung erfolgen. Dazu kommt noch, dass es einen Unterschied in der Berechnung der Wohnfläche nach "Wohnungsverodung" und für die Grundsteuer gibt (Balkone/Terassen zu 50 % bzw. 25 %).


    Daher ist der Miteigentumsanteil bei den Angaben zu Grund und Boden wie im Grundbuch/Kaufvertrag anzugeben und die Wohn-/Nutzfläche nach der tatsächlichen Berechnung der Quadratmeter, die sich meistens aus Zeichnungen/Angaben des Architekten ergeben (oder im schlechten Fall durch manuelle Ausmessung der Räume). Eine rechnerische Verprobung zwischen Fläche aus Miteigentumsanteil und angegebener Wohn-/Nutzfläche ist aus meiner Sicht nicht möglich.

    ok, da hatte ich ein "Brett vor dem Kopf".


    In der Anlage "Grundstück" wird der Anteil des Flurstücks der zur wirtschaftlichen Einheit gehört festgelegt. Das sind Zähler/Nenner aus dem Grundbuchauszug. (Das ist in der Software die Angabe unter dem Punkt "Angaben zu Gemarkung und Flurstücken des Grundvermögens")
    Im Hauptvordruck kann bei (Mit-)Eigentümer dann eine Aufteilung der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Personen erfolgen.


    In der Software hat es mich verwirrt, da man per Doppelklick in das Grundstück navigiert....

    Auch nicht ! Hier werden Angaben zu den persönlichen Eigentumsverhältnissen erwartet, das steht doch bereits im Beitrag #10

    Das Wohnungseigentum gehört jemand entweder allein (1/1) oder es gehört Ehegatten gemeinsam je zur Hälfte (1/2)

    Es geht hier nicht um das Wohnungseigentum, sondern um das Grundstück (so wie es auch über dem Feld Zähler steht). Das gehört bei einer Eigentümergemeinschaft anteilig allen Eigentümern. Mein Anteil laut Grundbuch an dem Grundstück beträgt 500,12345/10000


    Noch als Ergänzung:
    Mir ist nicht bekannt, ob ein Eigentümer mehr als eine Wohnung gekauft hat und ob ggf. zu einer Wohnung mehrere Eigentümer (z. B. beide Ehepartner) eingetragen sind. Die Abrechnungen geben nur die Eigentumsanteile in Form von Zähler/Nenner her.

    In der Hilfe zum Feld steht, das "der Zähler Ihres Eigentumsanteils erfasst werden soll. Die Angabe steht im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.".

    Da es sich um eine Wohneigentümergemeinschaft handelt, steht im Grundbuchauszug als Zähler mein Anteil mit 500,12345. Und dieser lässt sich wegen dem Komma nicht erfassen.


    Oder soll hier nicht die Angabe aus dem Auszug, sondern die Anzahl der Wohnungen erfasst werden? Da es 22 Wohnungen sind, hätte ich dann 1/22? Jemand der 2 Wohnungen gekauft hat, demzufolge 2/22? Oder ist der Nenner in dem Fall nicht die Zahl der Wohnungen, sondern der Eigentümer? Wobei die Anzahl der Eigentümer weder aus dem Grundbuchauszug noch aus den Jahresabrechnungen hervorgeht.

    Bei "Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstücken(en) des Grundvermögens" habe ich zwei Gemarkungen mit jeweils Zähler 500,12345 und Nenner 10000

    Bei "(Mit-)Eigentümer/innen" muss ich als Zähler 500,12345 und Nenner 10000 angeben, bekomme aber dann bei der Prüfung die Fehlermeldung "Das Feld Zähler darf nur ganzzahlige Werte erhalten".

    Wie in meinem Beitrag geschrieben, ist der Zähler im Grundbucheintrag mit Nachkommastellen angegeben. Damit meinte ich Nachkommastellen ungleich Null also z. B. 500,12345 . Aktuell ist eine korrekte Angabe laut Grundbuchauszug nicht möglich.

    Und wenn ich in die PDF-Anleitung der Formulare schaue, ist in den Hardcopies dort ein Komma und fünf Nachkommastellen vorgesehen.

    Ich möchte aber ungerne eine unvollständige/fehlerhafte Erklärung versenden. Die Steuernummer/ID ist doch für die Zuordnung erforderlich. Bitte daher softwareseitig sicherstellen, dass die Meldung korrekt ausgegeben wird und die Daten auch korrekt an Elster übertragen werden.

    Hallo,


    gibt es eine Internetseite auf der Softwareaktualisierungen der Grundsteuererklärung bekannt gegeben werden? Oder muss man alle paar Tage die Software starten und über das Menü auf neue Versionen prüfen? Gibt es eine Übersicht, welche Fehler in einer neuen Version behoben wurden?

    Hallo,


    im Prüfer-Fenster unten rechts wird eine blaue Infomeldung ausgegeben, die auffordert die Steuernummer/Identifikationsnummer zu erfassen. Bei Kontrolle sehe ich aber, dass die Nummern erfasst sind. Bitte die Software anpassen, damit die Prüfung korrekt erfolgt. Wenn der Prüfer die Steuernummer/ID nicht erkennt, werden die Inhalte dann auch nicht an Elster übertragen?


    GrundSteuerErklärung

    Version: 22.0.10 Build id: 202207261257

    Hallo,


    bei den Angaben zum Grundstück muss im Feld Hausnummernzusatz eine Angabe erfolgen, ansonsten erscheint neben dem Feld ein rotes x. Da ich (und vermutlich wohl sehr viele andere Grundstücke auch) keinen Hausnummernzusatz habe, kann ich hier nichts erfassen. Ich habe versucht ein Leerzeichen zu erfassen, aber das wird ignoriert.

    Bitte die Software anpassen, damit der Hausnummernzusatz nur optional zu erfassen ist.


    GrundSteuerErklärung

    Version: 22.0.10 Build id: 202207261257

    Hallo,


    im Grundbuchauszug und auf dem Hamburger PDF-Formular zur Erklärung ist der Zähler mit Nachkommastellen angegeben/anzugeben. In der Software wird mir bei Erfassung von Nachkommastellen ein rotes x neben dem Feld angezeigt, mit dem Hinweis "... Zahl ohne Nachkommastelle...erlaubt". Mit einer Fantasieangabe ohne Nachlommastellen kommt es nicht zu dem Fehler. Bitte die Software anpassen, damit der Zähler im geforderten Format mit Nachkommastellen erfasst werden kann.


    GrundSteuerErklärung

    Version: 22.0.10 Build id: 202207261257