Okay, danke für die Deine abschließende Rückmeldung.
Posts by Achim aus Forche
-
-
Hallo Papa 001,
danke für die Information aber in dieser Form ist das nicht hilfreich. Ich bin für jede Rückmeldung dankbar aber ich brauche keine Flut an Informationen aber natürlich Rückfragen, wen ich unpräzise war. Die Unterlage von ProAsyl nimmt keinerlei Bezug zur steuerlichen Handhabung, die Welt nennt u.a. die Verpflichtungserklärung als Voraussetzung (siehe oben), der Haufe Artikel referenziert ebenfalls auf diese Erklärung. Daher hilft mir dies nicht weiter. Trotzdem herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Die Flüchtlinge leben seit einer Woche in meinem Haushalt (Haus), d.h. sie sind vollumfänglich bei mir gemeldet. Sie leben in einem Kellerzimmer (55 qm, Fenster, Parkettboden, Heizung, Fernseher, etc.), nutzen das gleiche Bad und die gleiche Küche. Dies bedeutet sie leben hier wie meine Frau oder ich. Ich hoffe das klärt umfänglich die Lebenssituation.
Wir verlangen und nehmen keine Miete und Nebenkosten, bezahlen essen und trinken und alles was zum Leben anfällt. Wir haben zwei junge Frauen aufgenommen, die mehr oder weniger wegen dem Krieg in der Ukraine mittellos hier angekommen sind.
Danke nochmals für die Mühe,
LG
Achim
-
Guten Morgen Charlie24 - ich stimme dir umfänglich zu, die Verpflichtungserklärung ist keine Voraussetzung zur Einreise. Sie erhalten nach einem Kraftakt mit den Behörden Leistungen. Ich werde diese Erklärung nicht geben, dies erachte ich ebenfalls als unsinnig, ich denke das hatte ich auch zum Ausdruck gebracht.
Die Flüchtlingen erhalten in den Zentren Leistungen für Unterkunft / Verpflegung, jedoch ist dies eine direkte Leistung in Form von Lebensmittelen und Kleidern. Sie leben jetzt bei uns im Haushalt und ich werde keine Miete bzw. Beteiligung von Nebenkosten verlangen, auch wenn du dies nun mehrfach als unbillig bezeichnet hast. Dazu müsste ich auf den Anträgen Miete und Nebenkosten verlangen, was wir nicht tun.
Wie auch immer - meine Frage zielt nicht auf "Verhaltensweisen" etc. ab - ich möchte einfach nur wissen, ob diese Zuwendungen dann absetzbar sind (Wohnraum, Essen, Strom, etc.), und zwar ohne die Verpflichtungserklärung einzugehen oder von den Flüchtlingen Geld zu verlangen (und selbst wenn diese vom "Amt" Leistungen für Nebenkosten bekommen würden (weil sie es beantragt haben), würde ich mich schämen es anzunehmen.
Arbeitsmodel ist daher:
- keine Geldmittel an mich durch Flüchtlinge
- keine Angabe von NK und Miete bei den verschiedenen Anträgen
- Steuerliche Darstellung?
LG und Danke für die Mühe
Achim
-
Das werden wir auf keinen Fall tun. Im Grundsatz gebe ich dir Recht mit den Ausführungen allerdings werden wir Kriegsflüchtlinge nicht um einen Kostenbeitrag bitten wollen.
Es gibt für Kriegsflüchtlinge eine scheinbar großzügige Regelung (außerordentliche Aufwendungen, Unterhalt) allerdings setzt diese eine sogenannte Verpflichtungserklärung nach §68 Aufenthaltsgesetz unterschreibt und an die Behörden weitergibt. Dies ist jedoch ein erhebliches Risiko, da ich damit quasi erkläre, alle öffentlichen Kosten zu übernehmen (Krankenhaus, etc.), was völlig verrückt ist.
Eine weitere ist mir nicht bekannt - diese suche ich nämlich gerade
-
Hallo,
ich habe eine vielleicht etwas komische Frage, toll wäre wenn jemand eine Antwort hätte. Ich habe zwei Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen und werden sicherlich kein Geld dafür von den Menschen verlangen, d.h. meine Frau und ich tragen die Kosten für das Leben in unserem
Haushalt.
Hat jemand eine Idee bzw. Wissen darüber, ob und wie ich dies steuerlich abgesetzt werden kann?
Danke und Gruß
Achim