Allerdings auf dem Rechtsstand Dezember 2015 !
Danke, gilt dann für Anlagen bis Inbetriebnahme 2015
Allerdings auf dem Rechtsstand Dezember 2015 !
Danke, gilt dann für Anlagen bis Inbetriebnahme 2015
Noch eine gute Lektüre: Link
Da habe ich ja einen Denkfehler begangen, da meine Anlage aus 2010 ist und somit der Eigenverbrauch eine Rücklieferung des Netzbetreibers ist, reicht bei mir der Eintrag unter Betriebseinnahmen, Punkt 'Rechnung zur Rücklieferung' (Nettobetrag).
Siehe Beispiel 10.A. dieser Lektüre des Finanzamtes Bayern: Finanzamt Bayern
Ich brauche also die Erfassung des Eigenverbrauchs gar nicht.
Trotzdem funktioniert der Schalter für den Eigenverbrauch nicht.
Braucht man ja für Anlagen. mit Inbetriebnahmedatum nach dem 01.04.2012
Hallo Zusammen,
wieso kann ich denn jetzt in PV 2022 kein Eigenverbrauch mehr erfassen, der Schalter bei Einnahmen erfassen funktioniert nicht mehr, gegenüber der Version von 2021.
Jetzt kann man nur noch in den Angaben zur PV Anlage, unter Selbstnutzung im Jahr 2022, die KW eintragen, welche aber keine Auswirkung auf die Berechnung haben.
Dann gibt es jetzt unter Betriebseinnahmen den Punkt 'Rechnung zur Rücklieferung'.
Irgendwie alles nur noch verwirrend