Posts by Joker

    Hallo Papa_001,

    ich war etwas enttäuscht über Ihre Antwort, mir das Formular anzuschauen:

    Quote


    Es gibt immer eine weitere Möglichkeit in der Steuersparerklärung auf einen Dialog aus den Formularen zuzugreifen, indem Sie sich das Formular anschauen und dann in das Feld gehen.

    Das Formular habe ich mir natürlich angeschaut und kam nicht weiter. Ich hatte mir auch eine Antwort erhofft, die das Thema steuerrechtlich darstellt. Für mich als Laie stellt sich in diesem Zusammenhang einfach die Frage, ob es denn überhaupt rechtlich Gültigkeit hat, die Mieteinnahmen eines gemeinsamen Haus steuerlich zu trennen.

    Ich hatte diese Frage in der Vergangenheit schon mal meinen Steuerberater gestellt gehabt und dieser meinte, das dass so nicht funktionieren würde. Nach dem Grund habe ich nicht weiter nachgefragt gehabt. Es wäre für mich jedoch schon interessant zu wissen, warum es nicht funktioniert. Deshalb habe diese Frage eben in diesem Forum hier gestellt um auch andere Ansichten von Experten zu diesem Thema zu erhalten.


    Aber sei es drum, allein dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen und sich mit meinem Problemchen befassen, ist schon sehr freundlich und Danke nochmals dafür.

    Bedeutet das, dass ich um die Kosten für die Bahnkarten abzusetzen, erst einmal den Umweg über die Berechnung der Entfernungspauschale gehen muss, sprich alle Angaben wie Arbeitstage, Urlaub, Kranktage, Kurzarbeitstage usw. erfassen muss, und danach die Bahnkarten erst erfassen kann?

    Aber gerade aus diesem Grund, um mir die Arbeit zu ersparen, wie beispielsweise die Kursarbeitstage (Corona bedingt) zu erfassen, das wäre unheimlich aufwendig, da im Jahr 2021 meine Frau fast 7 Monate in Kurzarbeit war und das zu unterschiedlichsten bzw. unregelmäßigen Zeiten, möchte ich einfach die entstandenen Kosten für die Bahnkarten absetzen. Die musste sie nämlich jeden Monat kaufen.


    Mein Fazit: Einiges in der Steuersparerklärungs-Software ist völlig unlogisch und versteckt aufgebaut. Ich weiß nicht ob die anderen Steuersoftwareprogramme das besser lösen, da ich noch keine andere Software benutzt habe. Aber vielleicht sollten sich mal die Macher der Software gedanken darüber machen, die Software etwas benutzerfreundlicher zu gestalten.

    Hallo,

    vorab ich habe diese Frage bereits vor einigen Monaten gestellt und leider keine Antwort erhalten, daher versuche ich es hiermit nochmals.


    Ich möchte die Fahrtkosten zur Arbeit in der SSE-Software eintragen und finde hierzu keine Möglichkeit.

    Meine Frau fährt mit der Bahn zur Arbeit und kauft sich jeden Monat eine Monatskarte hierzu. Diese Kosten möchte in der Software SSE eintragen.

    Aber irgendwie werde ich von der Software immer wieder auf das Formular zum Erfassen des Arbeitsweges gelenkt und das Programm rechnet das dann über die Entfernungspauschale.

    Ist das ein Softwarefehler? Es muss doch möglich sein die Fahrtkosten einfach über die entstandenen Kosten für die o.g. Monatskarten abzusetzen, oder?

    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die Beiträge. Ich war für eine Woche im Ausland und hatte kein Möglichkeit online zu gehen.

    Was ich aus den Beiträgen glaube verstanden zu haben ist, dass die Gewinne/Einnahmen aus dem Mietobjekt meiner Frau zugeordnet werden können.

    Quote from Papa_001


    Mit der Auswahl im Dialog -Eigentum- wird nur in der Anlage V Zeile 24 abgefragt, wem der Überschuss aus Zeile 23 zugerechnet werden soll.

    Ich würde gern prüfen, wie sich das auf unsere Einkommensteuer auswirkt. Leider finde ich in der Steuersparerklärung (Software) keine Möglichkeit obig genannte Zuordnung (Anlage V Zeile 24) entsprechend zu bearbeiten.

    Es würde mich freuen wenn Jemand, der sich damit auskennt mir hierzu helfen könnte.

    Hallo,

    meine Frau und ich besitzen ein Wohn- und Geschäftshaus gemeinsam. Wir wohnen in diesem Haus auch gemeinsam und haben im Erdgeschoss einen Laden, den wir vermietet haben. Die Mieteinnahmen daraus gehören meiner Frau, das haben wir untereinander (mündlich) vereinbart. Daher ist auch Sie im Mietvertrag als Vermieterin genannt.

    Meine Frage ist, ob wir das auch steuerlich trennen können, denn mit der Steuersoftware scheint das nicht zu gehen. Ich vermute mal, weil die Software automatisch zu Berechnung der Steuer die Zusammenveranlagung hernimmt. Kann ich das in der Software ändern und prüfen, welchen Unterschied es steuerlich machen würde?


    Freundliche Grüße

    Hallo,

    ich bin noch etwas unerfahren mit den Regeln hier auf diesem Forum. Diese Frage habe ich bereits vor Wochen hier im Forum eingestellt und habe aber leider noch keine Antwort hierzu erhalten. Vermutlich habe ich es unter einer falsch Rubrik eingestellt und aus diesem Grund keine Antwort erhalten. Daher versuche ich es hier nochmals und würde mich auf eine Antwort freuen.


    Meine Frau fährt mit der Bahn zu Arbeit und kauft daher jeden Monat eine Monatskarte. Wenn ich die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale berechne, was meines Wissens nach legitim ist, komme ich im Jahr auf 1300 EUR. Würde ich stattdessen die Bahnkarten nehmen, käme ich im Jahr auf 1100 EUR.

    Wenn ich die Tage für Kursarbeit bei der Entfernungspauschale jedoch abziehen muss, dann komme ich auf etwa 700 EUR. Bei der Bahnkarte hingegen kann ich die Kursarbeitstage nicht abziehen, da die Monatskarte immer gekauft werden musste.

    Deshalb ist es besser für mich, wenn ich es über die Bahnkarten absetze.

    Daher meine Frage an die Gemeinde:

    1. kann ich das so über die Bahnkarten geltend machen?

    2. Wie mache ich das mit der Software Steuersparerklärung?


    Wenn ich bei den Fahrtkosten im Profil "Nur eine ortsfeste Tätigkeitstätte" auswähle, komme ich auf die Seite wo ich den Weg zur Arbeit erfassen muss und hier wird jedoch über die Entfernungspauschale gerechnet. Ich finde keine Möglichkeit die Fahrtkosten direkt über die Bahnkarten abzurechnen.

    Hallo,


    ich habe erstmalig im letzten Jahr 2021 die Software Steuersparerklärung benutzt und bin gerade dabei es dieses Jahr erneut zu verwenden.

    Ich habe die Daten aus dem Vorjahr übernommen/übertragen, bin aber etwas verwirrt und bin mir nicht sicher wie ich nun fortfahren muss.

    Muss ich die bestehenden Daten, die ich im letzten Jahr eingetragen habe überschreiben, wenn ja, wie kann ich in der Software erkennen, das ich es geändert habe und meine Steuererklärung vollständig ist, oder ob ich nicht noch versehentlich die Daten bzw. Einkünfte aus dem letzten Jahr drinstehen habe?


    Freundlichen Grüße

    Meine Frau fährt mit der Bahn zu Arbeit und kauft daher jeden Monat eine Monatskarte. Wenn ich die Fahrtkosten über die Entfernungspauschale berechne, was meines Wissens nach legitim ist, komme ich im Jahr auf 1300 EUR. Würde ich stattdessen die Bahnkarten nehmen, käme ich im Jahr auf 1100 EUR.

    Wenn ich die Tage für Kursarbeit bei der Entfernungspauschale jedoch abziehen muss, dann komme ich auf etwa 700 EUR. Bei der Bahnkarte hingegen kann ich die Kursarbeitstage nicht abziehen, da die Monatskarte immer gekauft werden musste.

    Deshalb ist es besser für mich, wenn ich es über die Bahnkarten absetze.

    Daher meine Frage an die Gemeinde:

    1. kann ich das so über die Bahnkarten geltend machen?

    2. Wie mache ich das mit der Software Steuersparerklärung?


    Wenn ich bei den Fahrtkosten im Profil "Nur eine ortsfeste Tätigkeitstätte" auswähle, komme ich auf die Seite wo ich den Weg zur Arbeit erfassen muss und hier wird jedoch über die Entfernungspauschale gerechnet. Ich finde keine Möglichkeit die Fahrtkosten direkt über die Bahnkarten abzurechnen.

    Hallo,


    ich habe erstmalig im letzten Jahr 2021 die Software Steuersparerklärung benutzt und bin gerade dabei es dieses Jahr erneut zu verwenden.

    Ich habe die Daten aus dem Vorjahr übernommen/übertragen, bin aber etwas verwirrt und bin mir nicht sicher wie ich nun fortfahren muss.

    Muss ich die bestehenden Daten, die ich im letzten Jahr eingetragen habe überschreiben, wenn ja, wie kann ich in der Software erkennen, das ich es geändert habe und meine Steuererklärung vollständig ist, oder ob ich nicht noch versehentlich die Daten bzw. Einkünfte aus dem letzten Jahr drinstehen habe?


    Freundlichen Grüße

    Ich habe bisher die Fahrtkosten meiner Frau über die Entfernungspauschale berechnet. Im Jahr 2021 war meine Frau jedoch ca. 6 Monate wegen Kurzarbeit zu Hause. Muss ich diese Tage abziehen, wie beispielsweise Krankheitstage und Urlaubstage?


    Freundliche Grüße

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2021 eine Nebenkostennachzahlung (für das Jahr 2020) von meinem Mieter erhalten. Ich bin mir nicht sicher, wo ich das in der Software eintragen kann.

    Ich habe es zu den Umlagen in der Steuererklärung 2021 dazugerechnet, aber irgendwie macht das keinen Sinn. Es würde mich freuen wenn mir hierbei jemand einen Tipp hierzu geben könnte.


    freundliche Grüße

    Jetzt habe ich es endlich gefunden. Aber danach gibt es wieder weitere Auswahlmöglichkeiten. bzw. selbst definierte Eingabemöglichkeiten.

    • Grundstück
    • Anderer Gegenstand
    • Anteile an Einkünften (SO Zeilen 50-51)

    Grundstück fällt logischerweise weg, aber welche von den anderen 2 Auswahlmöglichkeiten nimmt man für Bitcoins?
    Und im Feld darunter muss man angeben ob das Gegenstand im Alleineigentum steht oder Miteigentum beider Ehepartner. Spielt das denn eine Rolle? Ich bin zwar der Besitzer und Verkäufer der Bitcoins, aber unsere Einkünfte werden zusammen versteuert, das nennt sich glaube ich Zusammenveranlagung.

    wenn ich auf den Link klicke erhalte ich die Fehlermeldung "Sorry, you are not authorized to view this page. For assistance contact the site administrator."


    PS: ich bin neu auf diesem Forum und kenne mich noch nicht so gut aus.

    Private Veräußerungsgeschäfte? Auch das scheint es in der Software nicht zu geben. Auch die Suchfunktion kann damit nichts anfangen. Sind Sie sicher, erscheint mir nicht ganz logisch und wo finde ich das in der Software?

    Hallo,
    weis jemand wo man die Gewinne aus Bitcoin-Verkauf in der Software "Steuersparerklärung" eintragen kann?
    Aus meiner Internetrecherche weis ich, dass andere Steuersoftwareprogramme hierzu eine eigen Rubrik haben. Bei Steuersoftwareprogrammen die das nicht beinhalten wird empfohlen, das unter "sonstige Einkünfte" einzutragen. Nur finde ich in Steuersparerklärung die "sonstige Einkünfte" nicht. Es gibt etwas das vermuten lässt, das es das sein könnte unter der Rubrik "Übrige Einkünfte (DBA, L&F, Sonstige Leistungen, etc.)", aber auch da sin wieder Unterrubriken bzw. Ordner die mich verwirren.
    Ich würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte.


    freundliche Grüße
    Joker