Mit Version 26.44.121 stimmt bei meiner PV-Steuer die Berechnung jetzt:
- EÜR: niedrigster Wert aus Günstigerprüfung, in meinem Fall auf Basis Verkaufspreis = Einspeisevergütung
- USt: Wiederbeschaffungskosten = fiktiver Einkaufspreis beim Energieversorger
Der größere Betrag in der USt-Erklärung gegenüber dem in Anlage EÜR ist bei mir plausibel, da der Strompreis des Energieversorgers höher ist als die Einspeisevergütung.
Damit ist für mich mit der aktuellen Software-Version der Fehler in der Berechnung des Eigenverbrauchs für USt und Anlage EÜR behoben.
Auf Grundlage dieser Berechnungen habe ich meine Steuererklärungen incl. Anlagen abgegeben.