Ich müsste auch ausländische Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit und aus Vermietung eines Hauses in der Anlage AUS angeben, damit der Gewinn / Verlust ausgewiesen wird.
In den Progressionsvorbehalt muss jedoch nur der Gewinn / Verlust aus selbständiger Tätigkeit.
Vermiwtungseinkünfte aus unbeweglichem Vermögen sind gemäß Art. 6 DBA i.V.m. Art. 23 DBA Deutschand / USA unter Progressionsvorbehalt von der deutschen Besteuerung freizustellen.
Wo gebe ich die jeweiligen Einnahmen / Ausgaben ein?