Beiträge von joejo

    Hallo zusammen,

    nach § 3.26 können mehr als 2400 Euro angesetzt werden? Wo steht die entsprechende Rechtsgrundlage?

    Im übergeordneten Dialog werden die steuerpflichtigen Einkünfte ausgewiesen. Die Bezeichnung "Übungsleiterfreibetrag" ist hier ein wenig irritierend, da es letztlich um die Bezeichnung der Tätigkeit und der Ermäßigung geht.

    In Zeile 27 werden auch Werte über 2400 Euro ausgegeben, wenn weitere Einkünfte nach anderen Paragrafen vorliegen.

    Es geht hier um § 3 Nr. 36 EstG nicht Nr. 26. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei. Und das Pflegegeld kann je nach Pflegegrad deutlich über 2400 Euro liegen. Egal was ich für Kombinationen für die Zeile 27 unter Aufwandentschädigungen/Ehrenämter anhake, es kommt wenn überhaupt zu einem max. Betrag von 2400 in der Zeile 27...
    Ich denke die Aussage von [USER="12665"]Charlie24[/USER] ist korrekt, dass dieser Fall mit der Steuersparerklärung wie vom Finanzamt gewünscht (Zeile 27 Anlage N) nicht darstellbar ist.

    Viele Grüße
    Jo

    Super vielen Dank! Das habe ich so natürlich nie probiert, denn es gibt weder eine Lohnsteuerbescheinigung noch ist es ein offizieller Minijob, noch kommt das Geld von einer Körperschaft. Es ist eine Zahlung durch eine Privatperson an mich, dessen Kind pflegebedürftig ist. Die Eltern haben Geld für Verhinderungspflege beantragt, welche ich als Privatperson ausgeführt habe und dafür habe ich von den Eltern das Geld erhalten. Dies ist offensichtlich eine nicht alltägliche Situation, denn selbst das Finanzamt kennt sich nicht wirklich damit aus (zumindest nicht die Dame am Telefon). Da musste ich eher die Rechtslage erläutern und schlussendlich sagte sie dann den Betrag solle ich unter Anlage N Zeile 27 eintragen. Wie du richtig schreibst ist hier auch ein Betrag über 2400 Euro steuerfrei nach §3 Nr 36 EStG.

    Wie würde man denn so einen Betrag alternativ korrekterweise im Programm erfassen???

    Vielen Dank und viele Grüße
    Jo

    Hallo zusammen,

    vielleicht hat einer einen Tipp für mich; ich bin ratlos und habe schon alles versucht:

    Ich muss lt. Auskunft des Finanzamts den erhaltenen Betrag von 2418,- aus der Verhinderungspflege (steuerfrei nach§3 Nr. 36 EStG) in dieser Zeile 27 (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen und Einnahmen) der Anlage N eintragen. Der Steuertipps Supoort verwies mich auf den Bereich "Aufwandentschädigungen/Ehrenämter" unter Nichtselbstständige Einnahmen. Doch egal was ich probiere, es ergibt sich einfach kein EIntrag im Formular der Anlage N unter Zeile 27. Da ich die Daten per Elster übermittele und nicht die Formulare ausdrucke (dann könnte ich ja auch händisch nachtragen), suche ich händeringend nach einer Möglichkeit diese 2418 Euro mit dem Text "Verhinderungspflege" wie vom Finanzamt gewünscht über die Steuersparerklärung elektronisch in der Zeile 27 der Anlage N einzuragen...

    Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Jo