Hallo zusammen,
nach § 3.26 können mehr als 2400 Euro angesetzt werden? Wo steht die entsprechende Rechtsgrundlage?
Im übergeordneten Dialog werden die steuerpflichtigen Einkünfte ausgewiesen. Die Bezeichnung "Übungsleiterfreibetrag" ist hier ein wenig irritierend, da es letztlich um die Bezeichnung der Tätigkeit und der Ermäßigung geht.
In Zeile 27 werden auch Werte über 2400 Euro ausgegeben, wenn weitere Einkünfte nach anderen Paragrafen vorliegen.
Es geht hier um § 3 Nr. 36 EstG nicht Nr. 26. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei. Und das Pflegegeld kann je nach Pflegegrad deutlich über 2400 Euro liegen. Egal was ich für Kombinationen für die Zeile 27 unter Aufwandentschädigungen/Ehrenämter anhake, es kommt wenn überhaupt zu einem max. Betrag von 2400 in der Zeile 27...
Ich denke die Aussage von [USER="12665"]Charlie24[/USER] ist korrekt, dass dieser Fall mit der Steuersparerklärung wie vom Finanzamt gewünscht (Zeile 27 Anlage N) nicht darstellbar ist.
Viele Grüße
Jo