Hallo Thomas,
wenn die Anlage jetzt in 2022 aufs Dach kommt, warum willst du dann auf die Mehrwertsteuer verzichten? Sinn macht es wirklich, wenn
du die Anlage mit Umsatzsteuer erfasst. Du bekommst die Mehrwertsteuer zurück und musst am Anfang eh monatlich eine Umsatzsteuer-
erklärung abgeben. Da bekommst du die MwSt als Einnahme wieder, heisst: Ausgabe und Einnahme sind zusammen Null in einem Jahr, das ist wichtig,
da die MwSt als Einnahme zu verbuchen ist und wenn diese im Folgejahr erst vom FA gezahlt wird, dann hast du Einnahmen die mit der Sonder-AFA
sofort verbrauchen musst, denn außer der Abschreibung hast du keine oder wenige Ausgaben.
Der Clou wäre noch, für 2021 einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden mit max. 50 % der Anschaffungskosten (kannst auch weniger nehmen)
um für 2021 einen Verlust für die Einkommenssteuer zu haben.
Der Investitionsabzugsbetrag kommt in 2022 bei Anschaffung wieder rein, aber du hast ja normale AFA und kannst mit der Sonder-AFA gestalten, das kein hoher Gewinn raus kommt. Selbst mit dem Eigenverbrauch und der Abschreibung kannst du soviel Sonder-AFA einsetzen, das es passt.
Die MwSt auf den Eigenverbrauch zahlst du natürlich, aber auch das ist dann wieder eine Ausgabe.
Also bei mir lohnt sich das Konstrukt.
übrigens: der steuerliche Erfassungsbogen ist nur noch online über Elster ohne Aufforderung vom FA einzureichen.
beste Grüsse Steuerfee