Posts by Steuerfee15366

    Dieselbe Ansicht haben Sie natürlich auch in der ElsterDruck-Ansicht. Das war aber schon die ganze Zeit so.


    Danke für die Antwort, aber in der Elster-Druck-Ansicht erscheint nichts mehr, bis 2020 war es folgend der Seite 1 zu lesen, seit 2021 nicht mehr.

    Da ist nur auf der letzten Seite der Druck-Ansicht die Mitwirkung adressiert. Es gibt leider häufige Probleme mit der Bekanntgabevollmacht die in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt ist.

    Frage: warum wird im Sendeprotokoll (authentifiziert übermittelt) nur noch angegeben, wer bei der Steuererklärung mitgewirkt hat und

    nicht mehr die Zustelladresse dazu angegeben? Für einen Lohnsteuerhilfeverein ist es wichtig, das auch die Bescheide dem LHV zugestellt werden.

    Bis 2020 stand es immer im Sendeprotokoll, ab 2021 steht nur noch die Mitwirkung drin.

    Gibt es einen Grund dafür? Mehrere Mitarbeiter bei Finanzämtern sagen mir am Telefon, es steht ja nicht drin - also meine Zustelladresse.

    Die Vollmachtsdatenbank funktioniert leider automatisch nicht immer, obwohl die Bekanntgabevollmacht damit eigentlich erfüllt ist.

    Haben andere hier (gerade Beratungsstellenleiter von LHV) da Erfahrungen?

    Also mein FA möchte monatlich....aber auch bei 1/4 jährlich fließt die MwSt im selben Jahr zurück und nur das zählt.....

    es sollte auch nur eine Variante der Möglichkeit sein um alles rauszuholen was geht.

    Ich stimme dir zu, jeder wie er es möchte, aber das Thema von Major Tom war genau dieser Sachverhalt.

    Hallo Thomas,

    wenn die Anlage jetzt in 2022 aufs Dach kommt, warum willst du dann auf die Mehrwertsteuer verzichten? Sinn macht es wirklich, wenn

    du die Anlage mit Umsatzsteuer erfasst. Du bekommst die Mehrwertsteuer zurück und musst am Anfang eh monatlich eine Umsatzsteuer-

    erklärung abgeben. Da bekommst du die MwSt als Einnahme wieder, heisst: Ausgabe und Einnahme sind zusammen Null in einem Jahr, das ist wichtig,

    da die MwSt als Einnahme zu verbuchen ist und wenn diese im Folgejahr erst vom FA gezahlt wird, dann hast du Einnahmen die mit der Sonder-AFA

    sofort verbrauchen musst, denn außer der Abschreibung hast du keine oder wenige Ausgaben.

    Der Clou wäre noch, für 2021 einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden mit max. 50 % der Anschaffungskosten (kannst auch weniger nehmen)

    um für 2021 einen Verlust für die Einkommenssteuer zu haben.

    Der Investitionsabzugsbetrag kommt in 2022 bei Anschaffung wieder rein, aber du hast ja normale AFA und kannst mit der Sonder-AFA gestalten, das kein hoher Gewinn raus kommt. Selbst mit dem Eigenverbrauch und der Abschreibung kannst du soviel Sonder-AFA einsetzen, das es passt.

    Die MwSt auf den Eigenverbrauch zahlst du natürlich, aber auch das ist dann wieder eine Ausgabe.

    Also bei mir lohnt sich das Konstrukt.

    übrigens: der steuerliche Erfassungsbogen ist nur noch online über Elster ohne Aufforderung vom FA einzureichen.


    beste Grüsse Steuerfee

    Hallo Herr Jung,


    zur Steuererklärung 2021 erscheint nach dem Versenden der Steuererklärung das Sendeprotokoll mit PDF Viewer und ist nicht mehr einzeln als Seite ausdruckbar,

    sondern nur noch komplett. Man kann keinen Seitenbereich mehr auswählen - Alles - ist vorgegeben, damit ist eine Rückseite nicht mehr einzeln druckbar

    oder nur eine 1. Seite. Ist das so richtig oder habe ich eine falsche Einstellung?

    vielen Dank für eine Antwort im Voraus

    Ines Papenhagen

    Hallo Herr Jung,
    mit der Lizenz klappt jetzt alles prima, Speichern unter, Namen wählen, Datenübernahme bleibt der gespeicherte Name erhalten. Wern nur 3 Erklärungen macht, kommt mit den 3 Ordnern
    eigentlich zurecht. (denke ich- obwohl das kryptische Speichern in undefinierbare Namen nicht schön ist)
    Einen Mangel habe ich jedoch noch beider gewerblichen Lizenz. Es ist sehr hilfreich und auch einfach, wenn man die Steuererklärung selbst ( so wie bisher) auf den Desktop ziehen könnte. Vielleicht klappt das auch mit der Steuersparerklärung 2021 für gewerbliche Zwecke......

    Nach dem neuen Update kann man zwar seinen Speicherordner selbst wählen, aber die Problematik der Speicherung bleibt bestehen. Man kann den Ordner zwar umbenennen, aber
    dann gibt es sie Steuererklärung leider nicht mehr. Also muss man sich dem Zwang der kryptischen Automatenbezeichnung unterwerfen und kann nichts mehr erkennen.
    Außerdem erfolgt die Datenübernahme aus 2019 nicht mit dem dort gespeicherten Namen sondern mit dem Namen im Steuerfall. Nun sind alle Daten ohne Alphabet Reihenfolge übernommen - super Leistung der Software. Es kann doch nicht so schwer sein, die Bezeichnung aus der bisherigen Speicherung zu übernehmen und einen freien Namen für die neue Speicherung zu wählen. Ich kann es nicht nachvollziehen, was hier zur Verfügung gestellt wird. Es ist ein Eingriff in jede eigene Arbeit aller Nutzer. Ist das so gewollt von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft? Bisher kommen nur negative Kommentare - jeder ist unzufrieden und es interessiert keinen?

    Man kann den Dateinamen umbenennen und abspeichern und er bleibt auch bestehen...juju...aber man muss dies gleich tun, da man sonst nicht mehr weiss um welche Datei es sich handelt. Ja, und nach dieser Erkenntnis finde ich es umso unwirklicher, das die Akademische einen irrelevanten Namen selbst erst festlegt. Das System ist mir nicht verständlich und auch nicht nachvollziehbar. Das man die Datei mit Doppelklick nicht mehr öffnen kann ist zu vernachlässigen, aber die Zwangsbenennung - die man dann ändern kann, würde ich gern begründet bekommen.

    ich habe ein bisschen experimentiert und die Datein (3) nach dem leider automatischen Speichen umbenannt, was geht und diese dann in einen anderen Ordner (USB Stick) verschoben.
    Zur Sicherung oder Widerverwendung auf einem anderen Rechner. Es ist nur müßig dies zu tun und man muss es sofort tun, denn sonst weiss man nicht mehr welche irrelevante Zahlen oder Buchstabenkombination zu wem gehört.
    Steuertipps war für mich das beste Programm was es gab, aber mit dieser bescheuerten Neuerung ist alles Lob dahin. Ich habe mich in TAX probiert als Testversion, da kann man speichern wie man es will und alles nachvollziehen, hier geht es nicht mehr und wenn man viele Steuererklärungen machen muss (Verein), dann fragt man sich, warum so GUTES so verschandelt wird.


    Stellt bitte bitte wieder alles so her, wie es jeder Nutzer bisher gewohnt war, die Limitierung muss doch auch anders gehen, wo käme sonst die Info her, das man mehr als üblich bearbeitet hat?

    Wenn man das hier alles so liest und mit der Akademischen seit Jahres arbeitet und nun eine Lizenz erwerben will (muss), dann sind alle hier bereits aufgeführten Mängel eine Katastrophe. Wer in Gottes Namen hatte diese Idee für Ordnersystem und den Speichervorgang? Was machen nur alle anderen Softwareanbieter, die auch eine Limitierung der Fälle haben und so einen Blödsinn nicht fabrizieren? Ich bin maßlos enttäuscht über das neue Programm 2021. Wer musste sich bei der Akamemischen profilieren? Für alle Nutzer eigentlich ein K.O. Kriterium. Man schaut sich nun auf dem Markt um, nur schade für gewerbliche Nutzer das dann keine Datenübernahme mehr geht und amn alles Steuerfälle wieder neu eingeben muss, aber das ist nur ein Jahr so. Also ein negatives HOCH auf das neue Handling.