Posts by volkas


    Zusätzlich verstehe ich das mit den 19% ebenso wenig.


    Der Eigenverbrauch ist an 2 Stellen von Bedeutung, erstens bei der Umsatzsteuererklärung und zweitens bei der EÜR.
    Die beiden Werte sind unterschiedlich zu berechnen.


    Für die Umsatzsteuer zählt der kWh-Preis (netto incl. Grundgebühr), den sie bezahlen müssten, wenn sie den Strom gekauft hätten. Ist praktisch eine Entschädigung für die dem Staat entgangene Umsatzsteuer. Diese ist für 2020 ganzjährig mit 16% zu berechnen.


    Für die EÜR wird der kWh-Preis aus den Selbstkosten ermittelt. Dies gilt dann als Einnahme.

    Hallo Jan (ger762),


    ich bin in einer ähnlichen Lage (GbR, kein Kleinunternehmer) nutze aber nur die normale Version (ohne PV-Modul).
    Bzgl. der geänderten Umsatzsteuer soll es im Januar (möglicherweise nur für die 2021er Version) ein Update geben.


    Dazu gibt es hier auch schon eine Diskussion (# Eigenverbrauch Photovoltaik).
    Meines Wissens kannst man den Eigenverbrauch für das gesamte Jahr mit 16% besteuern.


    Das soll im PV-Modul jetzt auch schon möglich sein (wie gesagt, das kene ich aber nicht).
    Ob das dann auch jetzt schon richtigerweise in die Zeile 45 eingetragen wird ... ??


    Viele Grüße
    Volker

    [FONT=Arial]Nach wie vor kann man beim Finanzamt die Steuererklärung in Papierform abgeben. Im Zuge der Überwachung Ihrer Linzenzbestimmungen haben Sie auf den Erklärungen einen roten Hinweis:" Nicht beim Finanzamt abgeben angebracht".


    [FONT=Arial]Dadurch wird es unmöglich eine Papiererklärung bei FA abzugeben,


    Ich habe den dringende Verdacht, dass das absolut nichts mit den Lizenbestimmungen zu tun hat, sondern schlicht damit, dass der Bundestag erst am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet hat.


    Damit man kein altes (ungültiges) Formulat abgibt, es es mit einem entsprechenden Hinweis versehen.


    Schöne Feiertage.



    Unsachlich, wei polemisch war die Bemerkung von maxwell, dass die Geschäftsführung im wohlverdienten Urlaub sei.


    Wenn etwas in diesem Zusammenhang frauenfeindlich ist, dann ist es das offizielle Steuerformular, denn da ist (bei Paaren) als Person 1 der EheMANN einzutragen.
    Der Name der Person 1 wird als Name für den Steuerordners benutzt,


    Ihre Excel-Dateien speichern sie garantiert auch mit einem von ihnen gewählten Namen ab. Wie auch bei Word und Co.


    Stimmt, weil dort die Auswahl über den Dateinamen erfolgt, anders als im Startmenü der SSE.


    Für mich persönlich sind die hier geäußerten Kritikpunkte nicht wichtig. Für mich ist die Dateneingabe und das Ergebnis wichtig.
    UNd damit bin ich seit über 20 Jahren zufrieden.

    Allerdings bräuchte es doch dafür auch ein entsprechend angepasstes Formular zur Umsatzsteuererklärung?
    Denn unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" (Zeile 45) fehlt der entsprechende Unterpunkt "unentgeltliche Wertabgabe".


    Hab beim BMF nachgefragt.
    Unentgeltliche Wertabgaben zu 16% bzw.5% sind ebenfalls in Zeile 45 einzutragen.


    Wenn ich das im Programm so eintrage, stimmt aber die EÜR nicht, da der Betrag dann als EInnahme gerechnet und nicht nur zur USt-Berechnung herangezogen wird.

    Allerdings bräuchte es doch dafür auch ein entsprechend angepasstes Formular zur Umsatzsteuererklärung?
    Denn unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" (Zeile 45) fehlt der entsprechende Unterpunkt "unentgeltliche Wertabgabe".

    Hallo,
    ich habe mich zuerst auch gewundert, dass ich nicht mehr speichern kann und dass meine Dateien in kryptischen Ordnern liegen.
    Auch finde ich es nach 22 jahren gewöhnungsbedürftig, dass meine Erklärung für 2020 im Ordner 2021 gespeichert wird (aber das soll ich ja demnächst ändern können).
    Ich finde das neue StartCenter übersichtlicher als das Alte und mir reicht es, wenn ich einen Button klicke und der Steuerfall gestartet wird.
    Für jede Person gib es einen eigenen Ordner, in dem alle betreffenden Steuerfälle gespeichert werden.
    Meine Datensicherung hat mit den kryptischen Namen auch kein Problem.
    Und dass man die Dateien nicht umbenennen kann .... ich benenne meine "excel.exe" ja auch nicht in "rechnen.exe" um. Hauptsache das richtige Programm startet, wenn ich den ensprechenden Button drücke.

    :) gute Frage.
    Normalerweise in Zeile 39, aber die ist für 19%.
    Im aktuellen Elster-Formular gibt es unter "andere Steuersätze" (momentan) keine Eingabemöglichkeit für "unentgeldliche Wertabgaben".


    Wenn man in 2020 noch monatliche Voranmeldungen abgeben musste, kann man monatlich genau unterscheiden zwischen 19% und 16%.
    Wenn es die obige fehlende Eingabemöglichkeit geben würde, könnte man das genau differenziert eintragen.


    Aber wenn man keine Voranmeldungen mehr abgeben muss, sondern nur noch die USt Erklärung, gilt dann der 16% Satz für das gesamte Jahr, da die Berechnungsdaten das Datum 31.12. haben?

    Da ging es um Einnahmen, ich meine den Eigenverbrauch.
    Da muss im Reiter "sonstige private Nutzungsanteile", einmal der Eigenverbrauch nach EInkommensteuerrecht und einmal nach Umsatzsteuerrecht eingetragen werden. Von dem Betrag, der beim Umsatzsteuerrecht eingetragen wird, wird die Umsatzsteuer fest mit 19% berechnet. Da gibt es keine Einstellmöglichkeit.


    Aber ich habe das Problem jetzt gelöst.
    Da ich weiß, wie hoch die Umsatzsteuer sein muss, habe ich (basierend auf 19%) den passenden Nettobetrag errechnet, den ich in das vorgegebene Feld eintrage.
    Der Nettobetrag stimmt dann zwar nicht mit der Realität überein, aber das Umsatzsteuerergebnis ist richtig und darauf kommt es ja an.

    Hallo,
    ich nutze die "normale" Version (ohne PV-Modul).


    Im Reiter "private Nutzung" gibt es nur eine Eingabemöglichkeit für den EIgenverbrauch (diese wird mit 19% berechnet).
    Wie kann ich beim "Eigenverbrauch nach Umsatzsteuerrecht" zwischen den unterschiedlichen Steuerzeiträumen (19% / 16%) unterscheiden?


    Viele Grüße