Wenn die Befürchtung besteht, dass die EPP 2mal versteuert werden könnte, dann ist es in der Tat wohl besser, bei der Steuererklärung für das FA die EPP nicht einzutragen.
Gruß
Reinhold
Wenn die Befürchtung besteht, dass die EPP 2mal versteuert werden könnte, dann ist es in der Tat wohl besser, bei der Steuererklärung für das FA die EPP nicht einzutragen.
Gruß
Reinhold
Es ist bisher nicht vorgesehen, die EPP für Rentner dort als Leistung zu erklären und es ist auch nicht sicher, dass an der jetzigen Situation etwas
geändert wird. Dazu müsste nämlich die bereits veröffentlichte amtliche Anleitung für die Anlage SO überarbeitet werden. So etwas macht die
Finanzverwaltung sehr ungern.
Warum sollte es notwendig sein, die bisherige Anleitung zu überarbeiten?
Die Anleitung nennt für Zeile 7-12 derzeit nur - beispielhaft - einige Einkünfte und lässt genug Spielraum für andere Einkünfte, versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dazu Angaben auf einem besonderen Blatt zu machen.
Eine unbedingt erforderliche Überarbeitung der Anlage sehe ich deshalb nicht.
Bisher ist aber in den amtlichen Steuerformularen keine Eintragungsmöglichkeit geschaffen worden und es ist auch fraglich, ob sich daran noch
etwas ändert.
Ja, das ist in der Tat fraglich, ob es eine separate Eintragsmöglichkeit geben wird. Und das hat auch seinen Grund.
Es muss sich auch nichts ändern (nur weil Du gerne eine separate Eintragsmöglichkeit hättest).
Die Eintragsmöglichkeit gibt es schon jetzt.
In dem amtlichen Steuerformular trage ich die EPP im Formular SO , Sonstige Einkünfte/Leistungen Zeile 10, ein. Wo denn sonst? Im Steuerprogramm SSE geht es äquivalent.
Die EPP wird es voraussichtlich einmalig nur im Jahre 2022 geben. Dass man deshalb speziell die Formulare ändert (warum auch und für wen?) - wenn es im Prinzip nicht erforderlich ist - , kann man nicht unbedingt erwarten.
Gruß
Reinhold
Auch das ist nur ein Workaround für die Steuerberechnung. Bisher ist nicht vorgesehen, dass Rentner die Zahlung der EPP dem Finanzamt
überhaupt mitteilen. Wenn man sie bei den übrigen Einkünften erfasst, muss man den Eintrag vor der Übermittlung wieder löschen. Der
Vorteil dieser Art der Erfassung ist, dass die auch bei Rentenbeginn 2021/22 zu richtigen Ergebnissen führt.
Dem FA nicht mitteilen und dann vor Übertragung wieder löschen?
Dann mal hier speziell für Dich die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums:
Quote
Die 300 Euro Energiepauschale werden laut einem Sprecher des Bundesfinanzministeriums in voller Höhe von den Rentenzahlstellen ausgezahlt. Die Steuern sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Auszahlung unterliegt allerdings der Einkommensteuerpflicht und muss somit als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG in der Steuererklärung angegeben werden, so der Sprecher weiter. Wie viel davon letztlich übrig bleibt, hängt von der Höhe der Rente ab.
https://www.stuttgarter-nachri…20der%20Sprecher%20weiter.
Gruß
Reinhold
@ Reinholdx und Charlie24: dann gibt man für die Berechnung 300 € mehr Rente an; dann sollte die berechnete Steuer passen.
Ich habe doch damit keine Probleme.
Das habe ich doch auch in Beitrag 22 bereits geschrieben, wie das geht.
300 € unter "Übrige Einkünfte" eintragen. Dann funktioniert die Steuerberechnung. Habe ich ausprobiert, bei mir funktioniert es jedenfalls.
Das ist auch kein Workaround, sondern das ist im Einklang mit dem EStG.
Und am Rentenanpassungbetrag muss man dann nichts ändern. Ist dann egal, ob die Rente vor 2021 begonnen hat oder nicht.
Gruß
Reinhold
Die Eingangs-Threadfrage
"wie kann ich als Rentner die Energiepauschale 300€ in SteuerSparErklärung 2023 eintragen"
ist doch schon geklärt.
Gruß
Reinhold
Ist das alles nicht egal: das Finanzamt berücksichtigt doch nicht die angegebenen Zahlen, sondern die von der Rentenversicherung übermittelten.
Ja, ist eigentlich idR egal. Es sei denn, man möchte vor Erhalt des Steuerbescheides schon genau wissen, ob und in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind.
Gruß
Reinhold
Display MoreWas Fska kann ich bestätigen. In meiner Rentenbezugsmitteilung steht genau der gleiche Hinweis drin. Das ist natürlich ärgerlich.
Daher eine Frage: Was spricht dagegen, die 300,00 € EEP für Rentner wie folgt einzutragen:
Einnahmen aus Altersrente à Zusätzliche Angaben zur Rente –> und dann dort in das Feld Einmalzahlungen.
Leider ist es aber z.Zt. so, dass die dort eingetragenen 300,00 € in der Steuersparerklärung nicht verarbeitet werden.
Die 300 € EPP gehören auch nicht in die Rubrik Einnahmen aus Altersrente. Mit der eigentlichen Rente haben sie auch nichts zu tun. Außer, dass sie von der RV ausgezahlt werden.
Die EPP unterliegt der Einkommensteuerpflicht und muss als sonstige Einkünfte im Sinne des
§ 22 EStG angegeben werden.
Habe deshalb mal testhalber in der SSE für das Vorjahr die 300 € EPP in der Rubrik "übrige Einkünfte" eingetragen. Dann steigen dort meine Steuern auch erwartungsgemäß um meinen persönlichen Steuersatz.
Gruß Reinhold
Sofern der Grundfreibetrag überschritten wird sind m.E. selbstverständlich Steuern fällig.
Hallo,
sicher, bei Überschreiten des Grundfreibetrages, egal ob zB durch die (ohne Zweifel) steuerpflichtige EPP oder durch eine Rentenerhöhung verursacht, muss - wie schon immer üblich - eine Steuererklärung abgegeben werden und es werden idR dann auch Steuern fällig. Das ist im Grunde genommen auch nichts Neues und steht außer Frage.
Gruß
Reinhold
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird automatisch im Rahmen Ihrer Rente/Versorgungsleistungen versteuert.
Bei Rentnern passiert da überhaupt nichts automatisch !
Dann wäre die obige (fett markierte) Aussage Deiner Meinung nach in diesem Zusammenhang falsch?
Ist ja original aus dem aktuellen Steuerprogramm der Akad. Arb.gem.schaft zitiert, kannst Du das dann dort bitte beanstanden?
Gruß
Reinhold
Ein Problem sehe ich da immer noch nicht. Was ja auch die aktuelle Softwareversion der Akad. Arbeitgemeinshaft bestätigt hat. Alles automatisch.
Solche einmaligen Sonderzahlungen von der Rentenversicherung kenne ich aus eigener Erfahrung im Einzelfall auch schon aus früheren Jahren. Lief auch automatisch.
Auch die Finanzverwaltung kannte diese Sonderzahlung (wohl aufgrund der Meldung der RV) und hat diese bei der aktuellen Steuererklärung /-berechnung (zu meinem Leidwesen ) entsprechend berücksichtigt. Fertig.
Gruß
Reinhold
Nachfolgendes Zitat aus den Eingabehilfen der aktuellen neuen Version der Software.
Die haben es offenbar rechtzeitig kapiert. Dass kein weiterer Handlungsbedarf notwendig ist und sogar überflüssig wäre und die Auszahlung (einer) der Pauschale durch die bisherigen steuerrechtlichen Regelungen schon abgedeckt ist.
QuoteDisplay MoreEnergiepreispauschale für Rentner und Empfänger von Versorgungsleistungen
Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung beschlossen, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbeziehende entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Die Auszahlung erfolgt automatisch über die Rentenzahlstellen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Die Enrgiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird automatisch im Rahmen Ihrer Rente/Versorgungsleistungen versteuert.
Zusätzliche Angaben in der Steuererklärung sind nicht notwendig!
q. e. d.
Gruß Reinhold
Das muss man abwarten. Übermittelt wird die Zahlung natürlich, aber ob das als Rentenbestandteil erfolgt oder gesondert oder mit einem Zusatz,
aus dem ersichtlich ist, mit welcher Rente die Zahlung erfolgt ist, das ist nach meiner Kenntnis noch nicht geregelt.
Auch das ist in diesem Thread hier keine neue Erkenntnis.
In meinem obigen Beitrag hatte ich bereits geschrieben: "Nach meinem Kenntnisstand ist das nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Rentner auch nicht erforderlich".
Und ob eine Regelung wirklich erforderlich ist, lassen wir mal offen, das sind derzeit ungelegte Eier und reine Spekulation. Nach meinem Verständnis ist / wäre sie nicht erforderlich. Warum auch?
Aber die Akadem. Arbeitsgemeinschaft kann ja schon mal das von Dir oben in Aussicht gestellte Update vorbereiten. Die haben ja sonst nichts zu tun.
Und warum nicht ? Rentner, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, werden nach m. K. auch für die EPP Steuern entrichten müssen.
Da wird es sicher in nächster Zeit ein Update geben.
Weil die Pauschale von 300 € von der Rentenversicherung ausgezahlt wird und diese 300 € demnach in der ausgezahlten Gesamtrente im Jahr 2022 enthalten sein wird. Diese Daten hat das Finanzamt dann auch. Ob dann von dieser Gesamtrente eine Einkommensteuer zu entrichten ist, hängt von der Höhe der aktuellen, jährlichen Gesamtrente und der persönlichen Einkommenssituation - wie jedes Jahr - ab.
Dass die ausgezahlte Gesamtrente jedes Jahr idR um einen bestimmten, jeweils unterschiedlichen Betrag steigt, ist nichts Neues. Hat bisher auch funktioniert.
Und dass Rentner, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, idR Steuern entrichten müssen, ist auch nicht neu, das ist mir schon klar.
Gruß
Reinhold
Nach meinem Kenntnisstand ist das nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung für Rentner auch nicht erforderlich und wäre auch nicht zielführend.
Gruß
Reinhold
Bin da auch mit der Elster Software gut zurechtgekommen. Mit der speziellen Software für die Grundsteuer-Erklärung hier habe ich es (vorsichtshalber ) gar nicht erst versucht.
Gruß
Reinhold
Wie bereits aufgrund von Presseberichten zu vermuten war, haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Abgabefrist geeinigt. Neue Frist bis zum 31.01.2023
Gruß
Reinhold
Alle sind aufgefordert mitzudiskutieren!
Neue Forensoftware: Ihre Wünsche sind gefragt - Steuertipps Forum
.... Der eine legt Wert auf eine korrekte Sprache mit deutschen Umlauten, der andere will darauf lieber verzichten. Die Umsetzung dieser Umlaute in die einzelnen Ländertabellen ist nun mal keine einfache Handhabe. Das geht wahrscheinlich nur, wenn einer den Hut aufsetzt und die Verwendung der Sprachregelung vorgibt.
Die korrekte deutsche Sprachregelung ist bekannt und steht im Duden. Das betrifft auch die Darstellung der Umlaute. Weitere Ländertabellen sind dazu nicht erforderlich.
Falls ein "anderer" lieber darauf verzichten und eigene Vorstellungen haben sollte, so sei es ihm unbenommen, das ist dann sein Problem.
Die Forensoftware sollte sich aber an die bekannte korrekte deutsche Sprachregelung halten. Das funktioniert in anderen Foren durchaus. Warum hier wohl nicht?
Gruß
Reinhold
...., taucht das ganze Thema im Steuerbescheid überhaupt nicht auf. Warum das Programm dann 0 €
statt eines Leerzeichen ausweist, weiß ich nicht.
Auf seinem Bescheid steht aber
Kindergeld 0 € und 0 € Kinderfreibetrag.
Was auf seinem Bescheid steht, ist hier nicht bekannt.
Sondern nur das, was laut Post 3 die Software SSE ausweist:
"Beim Ausdruck "Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung" aus der Software "Steuersparerklärung......"."
Da könnten auch schon mal Ungenauigkeiten, Fehler passieren.
Wäre aber trotzdem interessant: warum wurde de Anspruch auf Kindergeld gelöscht...
Wo steht das denn (im Steuerbescheid), dass das FA den Anspruch gelöscht hat?
Das FA löscht auch keinen Anspruch auf Kindergeld, allenfalls berücksichtigt es Kinderfreibeträge oder eben auch nicht.