Posts by pr1995

    ... „Tatsächliche Fahrzeugkosten“ können Sie im Moment der Feststellungserklärung noch nicht haben, da diese Kosten erst mit Abschluss des Festsetzungsjahres im darauffolgenden Jahr mit der Steuererklärung vorliegen werden."

    Die Feststellungserklärung [Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen] wird nach Abschluss des Steuerjahres erstellt. Zu diesem Zeitpunkt liegen die tatsächlichen Fahrzeugkosten bereits vor.

    Bei der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung in den Steuertipps kann die Korrektur eingerichtet werden. In der vorletzten Zeile stellt dieser Programmdialog die Frage "Wollen Sie die Versteuerung Ihres Dienst- oder Firmenwagens korrigieren?". Bei Aktivierung von "Ja" eröffnet sich ein weiterer Dialog.
    Explizit ist eine Zuzahlung zur Anschaffung in den Tabellen nicht vorgesehen, daher würde ich die Zuzahlung auf die prognostizierte Nutzungsdauer aufteilen und bei den Betriebskosten pro rata temporis erfassen. Eine zusätzliche Erläuterung für das Finanzamt kann nicht schaden.

    Vielen Dank Charlie24. Ich habe Angst, dass dabei die Daten der aktuellen Feststellungserklärung überschrieben werden. Das kann ich nicht riskieren.


    Wenn es Dir darum geht, im aktuellen Steuerfall keine Daten zu überschreiben, dann arbeite doch in einer Kopie. Letztere kannst Du im geöffneten Steuerfall einfach aus dem Programm heraus über 'Datei/Speichern unter' erstellen, oder mit dem Explorer, falls Du ein Windows-System nutzt.


    Alternativ eröffnest Du einen neuen Steuerfall, eventuell nur mit Übernahme der Stammdaten, und überträgst hier die Daten der Feststellungserklärung.


    btw. Für eine Arbeitskopie wird keine Extra-Lizenz benötigt.

    Charlie24

    Wenn die Daten der Lohnsteuerbescheinigung komplett erfasst sind und keine weiteren Einkunfstarten zu bedienen sind, sollte es in der Regel auch ohne weitere Sonderausgaben zu keiner Steuernachzahlung kommen.


    RaLe

    Haben sich im Steuerjahr Personenstandsmerkmale geändert? Nicht immer fragen die Lohnbuchhaltungen vor einer Monatsabrechnung Änderungen diesbezüglich ab, habe ich mehrfach erlebt. Daher schließe ich eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung nicht aus.


    Ohne Häme: das Neue ist nicht in jedem Fall besser, erfreulich, dass sich das Gute durchgesetzt hat.


    Vielen Dank.

    In meinen Augen ist das ein unzumutbarer manueller workaround mit der Gefahr, dass man genau die falsche Datei überschreibt, da man durch die kryptischen Dateinamen ja keinerlei Überblick mehr hat.


    ... der auch noch den Handlungsempfehlungen auf der Website widerspricht.


    "Bitte nutzen Sie ausschließlich die Funktionen im Steuertipps-Center um Ihre Steuererklärungen zu öffnen oder ggfs. zu löschen."
    "Nehmen Sie bitte keine manuellen Änderungen (bspw. über den Windows Explorer oder Apple Finder) an oder in den Steuerordnern unterhalb des Datenverzeichnisses vor. Es kann ansonsten zu Datenverlust kommen."


    [USER="1053"]Martin Jung[/USER]
    Ich habe Verständnis, dass Sie helfen wollen. Wenn jedoch der Entwickler sich mit der Neuprogrammierung so verstrickt hat, kann es nur heißen: zurück auf Los, neu beginnen und das jahrelange, bewährte Nutzerverhalten berücksichtigen.

    Weil die in der SSE2021 eingeführte Lizenzkontrolle, so wie diese umgesetzt worden ist, darauf basiert, die Anzahl der Steuerfälle (Ordner) zählen zu können. Das funktioniert nur zuverlässig, wenn das Programm den Speicherort verwaltet und nicht der Benutzer.

    Mit der Version SSE2021 ist die bisher wahlfreie Ablage, die auch eine zeitorientierte Ablage ermöglichte, durch die ausschließlich programmorientierte Ablage ersetzt, um die Lizenzüberwachung mittels Zählen der Steuerfälle einzuführen. Der Kundennutzen ist hier dem Ziel der Gewinnmaximierung untergeordnet worden. Ob dies auf Dauer zielführend ist, wird sich zeigen, denn ein Sprichwort sagt schon:


    der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

    [USER="11988"]Papa_001[/USER] Der Hinweis auf unerwünschte Löschungen von eigenen Belegen in Buhlanwendungen macht dieses Verhalten in der SSE2021 nicht entschuldbar. Ich hoffe, der Hersteller bessert kurzfristig nach.

    Hallo Kombi939,


    auf dem zweiten Rechner das identische Datenverzeichnis in der SSE2021 eintragen, mit dem vom ersten Rechner auf den Steuerfall zugegriffen wird. Ich habe auf meiner ersten Installation das Datenverzeichnis auf dem NAS


    Q:\Steuerfaelle\2020


    eingetragen, darunter legt die SSE einen Ordner mit kryptischem Namen je Steuerfall an


    Die zweite Installation bekommt ebenfalls


    Q:\Steuerfaelle\2020


    als Datenverzeichnis mitgeteilt. Mit diesen Einstellungen bearbeite ich auf 2 Rechnern denselben Steuerfall.

    Das Marketing versucht, neue Kunden/Einsteiger zu gewinnen und vergrault mit der Programmänderung in der SSE2021 massiv die langjährigen und erfahrenen Nutzer.


    Verwunderlich ist, dass die Geschäftsführung hier im Forum noch keine Stellungnahme abgegeben hat, stattdessen wird der Administrator Martin Jung allein gelassen. Aus meiner aktiven Zeit kenne ich ein bewährtes Motto: Reklamationen sind Chefsache.

    Wer im kryptisch benannten Ordner eines Steuerfalles Nebendateien z.B. aus Excel, Word oder pdf-Dateien speichert, um alle Unterlagen eines Veranlagungsjahres und Steuerpflichtigen an einem Ablageort zu speichern, der löscht mit der Löschfunktion des UI den Ordner des Steuerfalles mit allen Inhalten, nicht nur die Steuerdatei selbst.


    Wer also z.B. nach einem Beginn der Erfassung im Steuerprogramm noch einmal neu beginnen will, sollte vor dem Löschen des Steuerfalles Dateien, die nicht vom Steuerprogramm erstellt worden sind, in einem anderen Verzeichnis sichern.

    Hallo Herr Jung,


    das Ergebnis der Abwägung ist für mich sehr zweifelhaft, die Einführung der Lizenzüberwachung in der SSE2021 führte zur Auslieferung eines unfertigen Produktes. So sehr ich Verständnis für eine Lizenzüberwachung durch den Hersteller habe, uneleganter hätte dieses Modul nicht ausfallen können. Seit Wochen bekommt die AAV die Unmutsäußerungen von häufig langjährigen Nutzern "um die Ohren geschrieben", bisher aus Kundensicht ohne ausreichende Reaktion der Rückbesinnung.


    Kunden haben kein einklagbares Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung eines Softwareproduktes, es bleibt ihnen jedoch die "Abstimmung mit den Füßen".

    Hallo Herr Jung,


    diese oder eine ähnliche Antwort habe ich leider erwartet. Es scheint, die Softwareentwicklung des Verlages ist weniger mit der Mängelbeseitigung auch von Vorgängerversionen befasst, als der Umsetzung einer Lizenzüberwachung in der SSE2021. Die neuen Steuersätze sind mindestens seit 06/2020 bekannt und hätten längst hinzugefügt werden können. Kundenanforderungen haben wohl nicht mehr Prio 1.


    Meine erste Version der "Steuertips PC" vor 25 Jahren war noch eine Diskettenausgabe und bis zur SSE 2020 war ich meist sehr zufrieden mit den Möglichkeiten der Installation auf mehreren Rechnern und der uneingeschränkten Datenablage in einer selbst gewählten Struktur. Über die aktuelle Ausgabe der SSE2021 bin ich, um mit der Queen zu sprechen, not amused.