... „Tatsächliche Fahrzeugkosten“ können Sie im Moment der Feststellungserklärung noch nicht haben, da diese Kosten erst mit Abschluss des Festsetzungsjahres im darauffolgenden Jahr mit der Steuererklärung vorliegen werden."
Die Feststellungserklärung [Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen] wird nach Abschluss des Steuerjahres erstellt. Zu diesem Zeitpunkt liegen die tatsächlichen Fahrzeugkosten bereits vor.