Danke für die ausführliche Antwort, Papa_001
In diesem fiktiven Beispiel ist das Kind 22 Jahre alt. Es hat keine allgemeine berufliche Ausbildung.
Kind und Eltern zahlen keine Einkommenssteuer, da das Einkommen gering ist. Sie haben aber Erspartes, von dem sie leben.
BAFÖG kommt wohl nicht in Frage, da der Vermögensfreibetrag von 8.200 Euro für Studierende weit überschritten ist.
Es wäre kein Unterhalt für bedürftige Personen (eigenes Kind), sondern eine Übernahme der Lebenshaltungskosten während des Studiums durch die Eltern.
Zitat: "Denn es ist schon schwer vorstellbar, wie unbegrenzt Steuerpflichtige jemanden mit 12.000 Euro unterhalten können, die selber kein ausreichendes Einkommen beziehen, um daraus Steuern zahlen zu können, ohne die eigenen Vermögenswerte anzugreifen."
In diesem fiktiven Beispiel ist es so gedacht. Die Eltern würden aus eigenen Vermögenswerten ein Kind unterstützen, das den Lebensunterhalt auch selbst bestreiten könnte.
Können Sie oder jemand anderer mit dieser Präzisierung des fiktiven Beispiels schon die Frage nach der Auswirkung auf die Schenkungssteuer beantworten?