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Die Gefahr sehe ich jetzt nicht, das Nachzahlungsthema betrifft ja auch die Beamten der Finanzämter in Baden-Württemberg.
Ärgerlich ist doch eher, dass die Abrechnungsstellen die Nachzahlung, falls nicht ermäßigt besteuert wurde, nicht unter Nummer 19
der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen haben. Unter Nummer 10 dürfen nur die Beträge erfasst oder bescheinigt werden, die
bereits beim Lohnsteuerabzug ermäßigt besteuert wurden. Dann muss der Bruttolohn unter Nummer 3 entsprechend gekürzt werden,
außerdem müssen dann unter den Nummern 11 und 12, ggf. auch 13 und 14 Nullwerte eingetragen werden.
Das sehe ich auch so. Wie gesagt, ist das bei mir aber leider im Programm nicht möglich...