Posts by Charlie24
-
-
-
Ich habe von der Unterstützungskasse nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Dann gehört das als Arbeitnehmer (Betriebsrentner) erfasst. Man kann dafür auch den Bescheinigungsabruf (VaSt) nutzen.
-
D.h. ich kann sie in der Erklärung für 2022 nicht angeben, sondern erst nächstes Jahr, richtig?
Ja, in der Erklärung für das Jahr 2023 sind die richtig, dafür werden sie ja geleistet.
Falls für das 4. Quartal 2022 bzw. für 2022 eine Vorauszahlung festgesetzt worden wäre, könnte die natürlich eingetragen werden.
-
Man kann die Festellung nicht gesplittet abgeben, nehme ich an?
Nein, davon würde ich dringend abraten. Es besteht die Gefahr, dass die Erklärungen fälschlich als Dublette behandelt werden und nur die
später übermittelte Erklärung bearbeitet wird. Heute ist leider kein guter Zeitpunkt für das Arbeiten in Mein ELSTER, es gibt dort immer
wieder Störungen.
-
Für die Feststellungserklärung wirst du m. E. auf Mein ELSTER ausweichen müssen, die Anlage FE 2 wird scheinbar nicht vollständig unterstützt.
-
Erwerb vom Erblasser war 2017
Gemeint ist ? Erwerb durch den Erblasser war 2017
-
Die Ansicht aus der Einkommensteuererklärung ist mir bekannt. Man muss den Veräußerungsgewinn der Gemeinschaft aber in der
Feststellungserklärung angeben und ihn dort auf die 3 Beteiligten aufteilen.
Ich habe mir die Feststellungserklärung in der SSE jetzt mal kurz angesehen. Anscheinend kann man Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
damit überhaupt nicht erklären.
In die eigene Einkommensteuererklärung ist ja nur der eigene Anteil am Veräußerungsgewinn einzutragen.
-
Wird bei der Feststellungserklärung die Anlage FE 2 nicht unterstützt ? Dort wären wären private Veräußerungsgeschäfte zu erfassen.
Dir ist schon bekannt, dass die 10-jährige Spekulationsfrist ab Erwerb durch den Erblasser rechnet ?
-
ob die Datenübernahme auch rückwärts funktioniert, also von 2023 nach 2022.
Nach meiner Kenntnis nicht.
-
Faktisch müsste ich doch dann die in 2022 bezahlten monatlichen Abschläge von 300,- € (abzüglich der enthaltenen Rücklagen) in der Steuererklärung ansetzen.
Abzüglich der in den Abschlagszahlungen enthaltenen Zuführungen in die Instandhaltungsrücklage, so ist es richtig.
Da ich noch für das Kalenderjahr 2021 die Nachzahlung in 2022 bezahlt habe, müsste auch dieser Posten, also die 200,- €, mit angegeben werden.
Ebenfalls richtig. Du musst allerdings etwaige Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage zusätzlich berücksichtigen, sonst würden die ja
untergehen.
-
Was für ein Az??? Ich will doch einfach nur ein Anschreiben versenden.
Ein Aktenzeichen gibt es, wenn man vom Finanzamt angeschrieben wurde. Du kannst ja die Steuernummer eintragen, falls das ein Pflichtfeld
sein sollte.
-
Die Steuernummer ist bundeseinheitlich 13-stellig
Im vereinheitlichten Bundesformat ist das so, aber nicht im Format der Länder. Da beginnt die Steuernummer mit der Finanzamtsnummer.
Gibt es überhaupt ein Finanzamt Mahlow ? Gehört das nicht zu Luckenwalde ?
-
Schade eigentlich.... und eigentlich auch nicht nachvollziehbar.
Wenn dir die 30 Cent zu wenig sind, kannst du ja die tatsächlichen Kosten nachweisen. Das ist allerdings aufwändig.
Wie wird der tatsächliche Km-Kostensatz ermittelt?Bestimmte berufliche Fahrten sind mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrt-km) absetzbar. Stattdessen können Sie auch den tatsächlichen…www.lohnsteuer-kompakt.de -
Was mache ich falsch bzw. übersehe ich?
Beim Kilometergeld gab es keine Erhöhung, nur bei der Entfernungspauschale !
-
Wie muss ich das bei der Steuererklärung angeben?
Überhaupt nicht ! Diese Beiträge zahlt doch zu 100% die Pflegekasse.
-
Das macht die Ermittlung bspw. des Ausgleichs bei Zusammenveranlagung im Trennungsjahr (der Partner der der Zusammenveranlagung zustimmt hat das Recht so gestellt zu werden, wie er stünde bei Einzelveranlagung) ... unnötig schwer
Bei einer Zusammenveranlagung im Trennungsjahr werden doch die Ergebnisse der Einzelveranlagung der Ehegatten angezeigt. Daraus
kann man den Nachteilsausgleich doch ermitteln.
-
Eine Datenübernahme wäre hier sehr sinnvoll.
Die Menge der umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen ist überschaubar, deshalb glaube ich persönlich nicht, dass der Wunsch erfüllt wird.
So ganz trivial ist das nämlich nicht.
-
-
Tja, es steht schon in der Bibel: Wer viel hat, soll auch viel geben!
Naja, dass 10% Lohnsteuereinbehalt in solchen Fällen nicht ausreichend sind, sagt einem doch jeder Steuerklassenrechner. Man muss ja nicht
3/5 wählen, 4/4 oder 4/4 mit Faktor wäre ja auch möglich. Wenn ich es recht im Kopf habe, wollte die Ampel bei den Steuerklassen ohnehin
etwas ändern.