Das ist ja leider bei den meisten Elstermeldungen so, dass man da eher nicht selbst drauf kommt...
Mir stellt sich allerdings die Frage: Warum wird bei der Eingabe keine Meldung ausgegeben, wie z. B.: Das Feld Steuernummer darf nicht leer bleiben.
Das ist ja leider bei den meisten Elstermeldungen so, dass man da eher nicht selbst drauf kommt...
Mir stellt sich allerdings die Frage: Warum wird bei der Eingabe keine Meldung ausgegeben, wie z. B.: Das Feld Steuernummer darf nicht leer bleiben.
Die Meldung kommt typischerweise, wenn eine Steuernummer nicht angegeben wurde, wenn das Feld komplett leer gelassen wird
Ohne Insiderwissen kommt man da aber nicht drauf, der Wortlaut der Meldung gibt dafür ja überhaupt keine Anhaltspunkte.
Meine Frage war eher, ob das noch einfacher geht, also direkt in eine "Anlage" im Programm eingeben, das finde ich aber nirgends.
Man kann zwar die Formularansicht aufrufen und dort in eine bestimmte Zeile klicken. Man landet aber dann in dem Eingabedialog, über den diese Zeile befüllt wird. Kann sein, dass man so etwas schneller ans Ziel kommt.
Fehler: Transfer eines ELSTER-Datensatzes ist fehlgeschlagen.
Mit dieser Fehlermeldung lässt sich nichts anfangen, da kann es tausende Gründe dafür geben.
gibt es bei euch auch
Ich habe mit dem Herausgeber des Steuerprogramms nichts zu tun und auch nicht mit Steuertipps. Ich bin nur ein Anwender. Bei meinen Dienstwägen wurde die von mir bezahlte Sonderausstattung (damals die Anhängerkupplung) nie in die BMG für den geldwerten Vorteil einbezogen, so dass ich bei der Einkommensteuerklärung nie etwas herausrechnen musste. Das hat mit DAX-Konzern nichts zu tun, eher etwas mit der fachlichen Kompetenz der Lohnbuchhaltung.
Eine wirklich unglaublich allumfassende präzise Bescheibung des Fehlers und der Fehlermeldung!
Hier kann man den gemeldeten Fehler nachlesen: RE: Fehler beim Versenden der Steuererklärung über ELSTER
Warum da ein Doppelpost erstellt wurde, keine Ahnung
Eine Steuernummer muss nicht immer zwangsweise 13stellig sein.
Offenbar funktioniert die interne Umsetzung in das bundeseinheitliche Format nicht korrekt. Dabei wird ja automatisch eine 0 eingefügt. Ob die Steuernummer im Länderformat falsch eingegeben wurde oder ob ein Fehler im Programm vorliegt, keine Ahnung !
würden alle den gleichen Text ausgeben, weil vielleicht in Mein Elster der selbe Text ausgegeben wird?
Nach meiner Einschätzung wird der ausführliche Hinweistext von der ELSTER-Schnittstelle (ERiC) bereitgestellt. Ich habe jetzt mal in einem Übermittlungsprotokoll für das Jahr 2021 nachgesehen, da wurde am Anfang des Datensatze nur der Satz übermittelt: Belege werden nachgereicht. Diese Angabe reicht doch für die Aussteuerung zur personellen Bearbeitung vollkommen aus. Warum das jetzt so ausführlich erläutert wird, weiß ich auch nicht genau. Wahrscheinlich erfolgen diese Hinweise, weil immer noch viel zu oft Belege eingereicht werden. Anders ist das nicht zu erklären.
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
Dafür sind die Ergänzenden Angaben aber nicht gedacht. In der amtlichen Anleitung zur Zeile 37 des Hauptvordrucks 2023 heißt es ausdrücklich:
Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen.
...aber es wird mit dem Häkchen kein Text etwa in den allgemeinen Angaben erzeugt.
Ich halte die Ankündigung von Belegen in den seltenen Fällen, wo es die noch braucht, durchaus nach wie vor für sinnvoll. Das führt nämlich dazu, dass der Steuerfall zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wird und ihn ein Mensch zu Gesicht bekommt. Unsere Steuererklärung für 2022 ist innerhalb von 5 Tagen allein durch die EDV abgearbeitet und verbeschieden worden. Für uns bestand natürlich auch kein Anlass, Belege anzukündigen. Das ist aber nicht jedes Jahr so.
Ich wüsste auch nicht, wo es im ELSTER-Versand-Protokoll einen solchen Hinweis gegeben habe, dass eine Aktion geplant sei, Belege nachsenden zu wollen
In Mein ELSTER kann man auch für 2023 noch angeben, dass Belege nachgereicht werden. Das führt zwar zu einem Hinweis, dass das nicht notwendig ist, wenn man es aber dabei belässt, wird der Satz: Belege werden nachgereicht, selbstverständlich auch im ELSTER-Datensatz übermittelt. Es gibt ja nach wie vor ein paar Sachverhalte, zu denen Belege erwartet werden, wie z. B. die erstmalige Zuerkennung eines GdB oder Erträgnisaufstellungen bei ausländischen Kapitalerträgen.
bzw. ganz zeitnah über die ELSTER Schnittstelle senden.
So mache ich das auch, wobei die Herausforderung eher ist, richtig einzuschätzen, welche Belege das Finanzamt wirklich haben will. Ich reiche z. B. seit Jahren keine Spendenbescheinigungen und auch keine Belege zu Handwerkerrechnungen mehr ein. Dafür sind bisher noch nie Belege angefordert worden.
Trifft das für (mich als) Rentner zu, die natürlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben? Oder habe ich irgendwo ein falsche Angabe gemacht?
Wahrscheinlich hast du eine falsche Angabe gemacht, als Rentner hat man ja tatsächlich keinen Anspruch auf Krankengeld.
Das Kind gibt eine eigene Einkommensteuererklärung ab.
aber nur, wenn die Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und Steuern einbehalten wurden. Wenn das Kind keine weiteren Einkünfte erzielt, ist es sinnvoll, für das Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und die bei der Bank einzureichen. Dann hat man 3 Jahre Ruhe.
Und läuft es nicht am Ende darauf hinaus, dass der 2 AfA-Eintrag ein weiteres Objekt darstellt?
Nein, im Webformular der Finanzverwaltung kann ich problemlos 2 Einträge für die Gebäude-AfA für nur 1 Objekt erfassen. Damit wird dann auch gerechnet.
Wer liegt hier daneben, das FA oder die SSE?
Ohne nachzusehen, würde ich sagen, die SSE. Im Übrigen schreibst du doch selbst, dass die Schätzung eine ordentliche Nachzahlung beinhaltete.
Bei einer unvollständigen Steuererklärung stellt sich außerdem die Frage, ob sie überhaupt als abgegeben gilt.
Offensichtlich soll doch für jedermann ein Elster-Konto eingerichtet werden,
Zwingend ist das nicht, unsere Tochter hat bis heute kein eigenes Konto bei Mein ELSTER. Deren Steuererklärungen laufen über mein Konto, dort ist auch der Bescheinigungsabruf (VaSt) für sie eingerichtet
Vermutlich ist es wurscht, ob ich den Erwerb mit Datum und Häkchen bestätige oder nicht.
Man könnte ja auch die neue AfA für das hinzuerworbene Viertel im ersten Jahr erläutern, ebenso die Reduzierung der BMG der bisherigen AfA auf 3/4. Dann muss man beim Erwerbs- bzw. Fertigstellungsdatum der Immobilie unter den Allgemeinen Angaben nichts ändern.