das richtig auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat
Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung ist doch zutreffend.
das richtig auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat
Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung ist doch zutreffend.
Wo muss ich jetzt die Fünftelreglung in das Programm eintragen?
Den Übertrag in die Anlage N übernimmt das Programm. Die Erfassung in der Lohnsteuerbescheinigung genügt.
Hallo, macht das Programm automatisch die "Fünftelregelung"?
Wenn eine Abfindung richtig erfasst wird, rechnet das Programm richtig.
Für so eine Nebentätigkeit könnte auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greifen, aber das ist Steuerrecht:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr.
Wenn man die Verhältnisse nicht selbst kennt und mit der Bewertung solcher Objekte nicht befasst ist, sollte man sich mit Äußerungen zu dem Thema
vielleicht besser zurückhalten. Ich lebe in Bayern auf dem flachen Land und kenne die örtlichen Verhältnisse. Hier gibt es Dutzende leerstehender
Scheunen, deren Erdgeschosse manchmal mehr oder weniger sinnvoll genutzt werden, aber die Leute sollen ja auch für den Heuboden zahlen und
die Flächen sind durchaus beachtlich, außerdem auch noch deutlich teurer als Wohnflächen.
Die Erklärung erneut aufrufen, korrigieren und erneut übermitteln. Es sollte nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet werden, was
aber leider nicht immer funktioniert.
Das geht natürlich nur bei Abgabe der Grundsteuererkärung in Papierform,
die in Bayern einschänkungslos erlaubt ist.
Man kann Unterlagen im PDF-Format unter Angabe des Aktenzeichens auch hochladen. Nach meiner Meinung ist das regelmäßig überflüssig,
das Finanzamt kann schon seit etlichen Jahren elektronisch auf das Liegenschaftskataster zugreifen.
Vielleicht erläutert uns Charlie24 dazu noch einmal seinen Wissensstand speziell für Bayern?
Wozu soll ich mich zu der m. E. vermurksten Regelung für Nebengebäude in Bayern und einigen anderen Bundesländern im Detail äußern ?
Das wird sicher die Gerichte beschäftigen und in einigen Jahren werden wir wissen, ob das Bestand hat oder gekippt wird.
Also setze ich die Fläche des Dachbodens über Scheune und Garage als Nutzfläche an, richtig?
Aber nur die die über 30 m² hinausgehende Nutzflächen und meines Erachtens auch nur, wenn die Flächen leicht zugänglich sind.
Ich habe einen Dachboden über einer Garage, der nur über eine Leiter erreichbar war, in einer meiner Erklärungen weggelassen,
solche Flächen sind ja nicht wirklich nutzbar. Dort konnte man allerdings auch nicht aufrecht stehen. Lagerflächen für Brennholz
bleiben immer außen vor und zwar unabhängig von der Größe, das ergibt sich schon aus der DIN 277.
Für uns ist es wie ein Kellerersatz, da wir keinen Keller haben..
Normalerweise zählen Kellerersatzräume nicht zur Wohnfläche. In Bayern mit seiner bescheuerten Nebengebäuderegelung gilt das aber nur
bis 30 m².
Wenn Nebengebäude einer Wohnnutzung zugeordnet sind, bleiben in Bayern 30 m² anrechnungsfrei, die darüber hinausgehenden
Nutzflächen müssen erklärt werden. Garagen bleiben bis zu 50 m² anrechnungsfrei. Wenn man noch eine Stückländerei hat, kann man
die Fläche einer Scheune dort als Hofstelle zuordnen, allerdings nur, wenn sie nicht der Wohnnutzung zugerechnet werden muss.
Art 9 Abs. 1 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGrStG/true
Welches Bundesland ?
Das Übertragungsprotokoll enthält den kompletten übermittelten Datensatz, alles, was da drin steht, kommt auch beim Finanzamt an.
Wenn das Übertragungsprotokoll die Werte in Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand enthält, so wie du das schreibst,
dann liegt der Fehler eindeutig beim Finanzamt.
Sind da wirklich Teilflächen ausgewiesen, die zusammen die Flurstücksfläche ergeben ?
Das sieht nach Fehler aus. Da wird die EPP nicht als Versorgungsbezug behandelt, sondern als Arbeitslohn aus einer aktiven Tätigkeit,
von der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen werden darf. Ob es an der Erfassung liegt, keine Ahnung?
Das wäre die richtige Voreinstellung.
oder Versandart ändern.
Was ist denn bei Versandart eingestellt ?
Ursächlich sind in der Regel negative Werte bei den Betriebsausgaben, z. B. ein negatives Vorzeichen in Kennzahl 186.