Ich habe jetzt alle Varianten probiert:
- Es gibt (soweit ich es reproduzieren kann) keinerlei Möglichkeiten, eine Steuerklärung zu erstellen, die Einnahmen aus der Landwirtschaft enthält, bei der von der Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittswerten (§ 13a EStG) Gebrauch gemacht wird.
- In der Erklärung selbst kann die Einnahmeart L angelegt werden, es gibt aber keine Möglichkeit die für Anlage nach § 13a notwendigen Flächenangaben und deren Nutzen (Normalnutzen oder Sondernutzen) einzutragen. Und dies würde die Basis für die Anwendbarkeit bilden, da die Option des 13a eben nur innerhalb bestimmter Flächengrenzen möglich ist.
- In der Gewinnermittlung gibt es, auch wenn die Summenerfassung angewählt wird, ebenfalls keine Möglichkeit Flächen einzutragen, damit den Gewinn nach Durchschnittswerten zu ermitteln und die Anlage für den 13a zu erstellen.
- Ebenso geht der Link, den der Prüfer anbietet, wenn man in der Gewinnermittlung einen LuF-Betrieb anlegt und der zur Summenerfassung führen soll, ins Leere. Klickt man darauf, springt das Programm nirgends hin.
- In der Übersicht der Anlage in der Gewinnermittlung taucht die Anlage zu 13a überhaupt nicht auf, wenn man einen LuF-Betrieb anlegt, vermutlich wurde der 13a nicht implementiert. Da er in der Praxis aber, bei Klein- und Nebenerwerbsbetrieben, eine große Rolle spielt ist dies sehr schade.
- Noch ein Problem tritt in diesem Zusammenhang in der Erklärung selbst auf: Wähle ich dort unter der Einkommensart L einen Gewinn von 0.- Euro, wird der in der Anlagenvorschau in der Anlage L nicht dargestellt (wenn man 1.- Euro einträgt, dann erscheint dieser). Da es aber einen Unterschied macht, ob ich eine Anlage leer abgebe, oder darin einen Gewinn von 0 Euro erkläre ist dies wohl ein Fehler.
- Was ebenfalls nicht ganz schlüssig ist, ist die Tatsache, dass ich bei selbstständiger Tätigkeit direkt aus der Erklärung in die Gewinnermittlung springen kann und im Gegenzug der dort ermittelte Gewinn auch wieder in die Erklärung eingebunden wird. Bei der Landwirtschaft gibt es hier keinen "Quer"-Link.
Ich habe "meinen" Fall dann noch probeweise in zwei anderen Steuererklärungsprogrammen erfasst (eine Version hatte ich vor einiger Zeit gekauft, eines ist eine Testversion). In beiden ist der Fall (Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Landwirtschaft, Anwendung des 13a zur Gewinnermittlung nach Durchschnittswert) komplett abwickelbar. Die notwendigen Anlagen L und 13a werden erstellt und sauber erfüllt. Der richtige Gewinn (in meinem Fall 0.- Euro) wird ermittelt und die Flächen sind differenziert eintragbar.
@ Herr Jung:
Wäre gut, wenn von den Entwicklern jemand schauen könnte, ob die 13a Variante mittelfristig eingepflegt werden kann. Derzeit habe ich nur zwei Möglichkeiten: ein anderes Programm zu nutzen (was ich ungern machen würde) oder einen Steuerberater mit der Erstelltung und Abgabe der Erklärung beauftragen (was garkeinen Sinnn macht, da die steuerliche Frage schon mit dem Finanzamt abschließend geklärt ist und nur noch erfasst, dargestellt und versandt werden muss). Und die letzte Möglichkeit ist noch, eine Anlage 13a "von Hand" auszufüllen und als Härtefall darum zu bitten, diese nicht elektronisch übermitteln zu müssen, auch nicht zielführend. Zumal ich dann wieder das Problem habe, dass das Programm den Gewinn von 0.- nicht in der Anlage L darstellen will.