in dem man in der App einfach zwei Einzelveranlagungen eingibt oder prozentual nach den Einkommen rechnet oder erkennt, dass der Service des LoSthilfevereins doch nicht so teuer war!
Posts by marga
-
-
mein Tipp: Ausgabe bleibt so gebucht wie sie war, denn das Geld ist weg - EÜR - und wenn irgendwann der Gutschein eingelöst werden sollte, werden die entspr. Differenzbeträge erfasst: Stornogebühren und Rest für nächste Reise!
Das kann alles belegt werden und wenn der Gutschein verfallen sollte, war die ehemalige Ausgabe dennoch ein BA! -
[USER="2429"]Adi[/USER] - habe noch nie eine Erledigungsmail erhalten und ich schicke viele ESt per elster an FA
-
und man kann auch mit Zertifikat beliebig oft versenden!
-
doch mal einen richtigen Fachmann beauftragen? FA gibt einem Berechtigten auch einige Auskünfte zu Baujahr...
-
das ist klar, aber andreRem ist der Meinung, dass der Speicher nicht aktiviert wird, und dann gehört mE auch die Vorsteuer nicht in den betrieblichen Bereich. Wenn Speicher nur später entnommen würde, Vorsteuer voll und dann Entnahme ustpfl. als Gegenbuchung. So würde ich es machen.
-
38 Cent würde ich nicht suchen - Rundungsdifferenz!!
-
warum steht ihm die Vorsteuer zu für einen privaten Kauf??
-
fragen Sie den Verkäufer, wie teuer diese Batterie ist und rechnen Sie dann den Betrag raus oder? Aber dann dürfen Sie sich auch nicht die Vorsteuer aus der Batterie über die USt-VA wiederholen!
-
wenn der Speicher zur Anlage gehört, muss er zusammen mit ihr aktiviert werden und die Zurechnung des Speichers alleine zur Privatnutzung erfolgt dann über den Eigenverbrauch, der sowohl für die USt als auch für die ESt gebucht werden muss. Ein Herausrechnen des Speichers ginge doch nur, wenn er gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist: das ist er wohl nicht und daher hier auch nicht möglich!
GGf. steuerliche Hilfe suchen!Marga
-
warum soll der Batteriespeicher rausgerechnet werden??? Gehört der zur Anlage oder nicht?
Da bereits Kauf 1/2020 war bereits am 10.2. bzw. 10.3. mit Fristverlängerung die USt-Voranmeldung fällig - heute ist der 7.4. - monatlich muss das gemacht werden.
-
stimme Staufer voll zu!
-
zu #7 - kann man machen und wird idR auch vom FA akzeptiert, da auch nur gelegentliche Kontrollen gemacht werden ( z.B. wenn ein neuer Sachbearbeiter kommt oder die Kosten zu hoch geworden sind durch Instandhaltungen... - meine Erfahrung).
Man sollte sich für eine Möglichkeit entscheiden - fällt hier leicht, da 1. Jahr 2019 - ich tendiere zu der Methode, alles anzusetzen, also nicht wie Trekker!
-
diese können Sie erst einarbeiten, wenn die Hausverwaltung die Jahresabrechnung gemacht hat, denn es gibt ja einige Zahlungen, die nicht steuerlich angesetzt werden können. Die Abrechnung mit dem Mieter ist etwas anderes: Nachzahlung des Mieters an Sie für 2019 = Einnahme für Sie in 2020...
-
PS: ich meinte den Sachbearbeiter beim Finanzamt.
-
mein Tipp: fragen Sie doch mal bei Ihrem Sachbearbeiter telefonisch nach - und/oder geben Sie die Werte so ein, wie es geht und wenn der Bescheid kommt: prüfen und ggf. Einspruch!
-
das ist natürlich ärgerlich, aber RV/KV/PV schlagen zu - und bei Steuerklasse 1 kann das passieren ( aber so viel?? Mal nachgerechnet?)- mal den Chef nach einer weiteren Erhöhung fragen?
Und bei der jährlichen ESt-Erklärung könnte sich auch noch etwas Posiives ergeben!
-
wenn man Anlage S produzieren will, muss man eine Buchhaltung und dann eine EÜR machen: dieses muss nach steuerlichen Vorgaben erfolgen... da Sie das wohl erstmalig machen, sollten Sie sich fachliche Hilfe suchen!
-
eigentlich: ja - EÜR anlegen! Man kann auch versuchen, den Betrag als Verlust ohne EÜR in Anlage G oder S ( was war das für eine Tätigkeit?) zu nehmen und abwarten, was das FA sagt!
-
wer eine EÜR machen muss, muss eine richtige Buchführung machen und nicht nur Daten vom Vorjahr übernehmen, daher ist es richtig, dass kein Vortrag 2018 auf 2019 erfolgt!!
Steuererklärungen gibt es viele - EÜR, USt, GewSt, ESt, KöSt ...- daher in der Steuererklärung hilft nicht weiter!
Schon mal an Steuerberatung und oder -hilfe gedacht?? Bei Reparatur z.B. eines PKW`s bastelt man auch nicht selber, sondern geht zum Fachmann!