Beiträge von Papa_001

    Wenn Sie einen Einspruch einlegen wollen, machen Sie das über den Einspruchsgenerator und nicht über sonstige Schreiben. Sie können und sollten den kompletten Text des Einspruchsschreiben auch in die Textfelder des Betreffs und Kommentars des komprimierten ELSTER-Drucks übernehmen. Das in PDF formulierte Schreiben, dass Sie mit senden können hat dann nur Belegcharakter. Wenn die Anlagen blockiert würden, hätten Sie keinen verbindlichen Nachweis. Darauf werden Sie auch hingewiesen. Und wenn Sie mit dem umfangreichen Einspruchstext gegen die Festsetzung, die ja auf einer Schätzung beruht, eingehen wollen, sollte natürlich auch eine Abgabe einer Steuererklärung erfolgen. Unmittelbar vor oder nach dem Einspruch.

    Die Meldung kommt tatsächlich nur wenn man für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit eine Jahreserklärung oder Umsatzsteuermeldung versenden will. In diesem Fall werden in den Allgemeinen Angaben zum Unternehmen noch einmal Angaben zum Finanzamt verlangt, weil das Unternehmen ja ein eigenes Wohnsitzfinanzamt hat. Aber auch da, muss ich schon sagen, wird von der SSE immer wieder darauf hingewiesen, dass die Angaben zum Finanzamt fehlen. Und sollten unpassende Angaben zur Steuernummer oder zum Finanzamt erfasst werden, wechselt die ELSTER-Meldung in ihr typischerweise sprechendes Format. Ist die vorgegebene Meldung denn wirklich eine ELSTER-Fehlermeldung oder stammt sie aus dem Steuerprogramm?

    Vom Versand welcher Steuererklärung sprechen wir hier überhaupt?

    Wenn man eine "Einkommensteuererklärung für 2023" versenden will und hätte keine Steuernummer erfasst und alle Warnhinweise ignoriert, würde die SSE immer noch die Fehlermeldung mit folgendem Text ausgeben:

    "Steuersparerklärung für das Steuerjahr 2023
    Fehler beim Vorbereiten der Steuerfall-Daten für ELSTER.

    Sie haben noch keine Angaben zur Steuernummer oder zum Finanzamt erfasst.

    ..."

    und den Versand verhindern.

    Also die Meldung wird schon ausgegeben. Hier hätte der EP vielleicht auch dazu sagen sollen, welche Erklärung er versenden wolle.

    Ja, ich habe das nicht gleich richtig verstanden. Sie wollen Ihre vorhandene aktuelle Anlage V in die Steuererklärung übernehmen. Wenn Sie keine anderen digitalen Listen von Ihrem Steuerberater haben, müssen Sie alles von Hand eingeben. Sie müssten wissen. mit welcher Software Ihr Steuerberater gearbeitet hat. Sich überlegen, ob Sie sich das gleiche Programm anschaffen wollten und ihn fragen, ob er Ihnen die digitale Steuerfalldatei überlässt. Reine PDF-Dateien lassen sich mit den hier zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in eine Steuerfalldatei der Steuersparerklärung (SSE) übernehmen. Ihre Chance wäre viel eher, falls vorhanden, dass Sie ihre bereits vorhandenen Listen in die Erfassungsdialoge der SSE übernehmen. Da hätten Sie einige Optionen. Was haben Sie denn ihrem Steuerberater überlassen? Mir kommt das aber schon etwas komisch vor. Der Steuerberater erfasst die Anlage V und überlässt diese dem Mandanten. Eigentlich nehmen Steuerberater solche halbseidenen Aufträge nicht an. Schon alleine aus haftungsrechtlichen Gründen, müssen sie die gesamte wirtschaftliche Situation ihrer Klientel im Auge behalten können, da es sich um Rechtsdienstleistungen handelt.

    Meine Frage ist jetzt, wie ich diese, mir aktuell nur als PDF vorliegende Anlage, in SSE integrieren kann? Ich könnte natürlich theoretisch alles abtippen, ...

    Das würde ja sowieso nicht stimmen, weil jetzt doch neue aktuellere Werte einzugeben sind. Sie können doch nicht einfach die Angaben aus dem Vorjahr übernehmen.

    Wie macht ihr das generell für den Fall, dass einzelne Anlagen von einem Steuerberater erstellt werden?

    Sie haben dem Steuerberater doch einst Ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt. Daraus könnten Sie in Erfahrung bringen, wie er Ihre Daten in das Werk der Anlage V übernommen hat. Sie müssen also nicht die Angaben, die der Steuerberater in die Anlage V eingegeben hat in Ihre aktuelle Anlage V übernehmen sondern die Daten aus Ihren aktuellen Unterlagen. Nachschauen, wie er das gemacht hat und genauso übernehmen. Ich sehe da auch kein Integrationsproblem, dass Ihnen der Steuerberater Listen in elektronischer Form geben sollte, die Sie dann mittels Importfunktionen wieder in die SSE übernehmen müssten. Alle relevanten Daten sind bei Ihnen vor Ort. Sie brauchen nichts weiter als die Daten, die jetzt angefallen sind genauso in Ihre Anlage V einzugeben, wie es der Steuerberater gemacht hat. Ein besseres Anschauungsmaterial als die zur Verfügung gestellte Anlage V brauchen Sie doch gar nicht.

    Eine Steuernummer muss nicht immer zwangsweise 13stellig sein. Sie müssten für sich Finanzamt und Steuernummer kontrollieren und sicherstellen.

    Eine Lösung für Gestresste könnte etwa so aussehen. Setzen Sie das Häkchen unter -Finanzamt aktueller Wohnort- "Das aktuelle Finanzamt hat noch keine Steuernummer mitgeteilt." und pinseln die Steuernummer irgendwo in die persönlichen Angaben. Etwa bei der Adressergänzung. Oder wo Ihnen einfällt :) Aber eigentlich sollten Sie den Fehler finden.

    Also der Text erscheint ganz am Anfang im Hauptvordruck unter -Art der Erklärung- zwischen -Einkommensteuererklärung- und -Allgemeine Angaben- und hat dort keine Zeilennummer? Und andere Programme welche diese Funktion innehaben, würden alle den gleichen Text ausgeben, weil vielleicht in Mein Elster der selbe Text ausgegeben wird? Und eine solche Vorbedingung würde auch zur personellen Aussteuerung gebracht?

    Die manuelle Aussteuerung zur personellen Bearbeitung ist ja nach wie vor noch gegeben und kann über -Sonstige Kosten und Angaben\Ergänzende Angaben zur Steuererklärung\- mit beliebigem Text noch genauso in den allgemeinen Angaben in Zeile 45 kundgegeben werden. Soviel Phantasie braucht es dazu ja sicher nicht als das dazu ein Häkchen notwendig wäre. Dann müsste doch dieser geistreiche Text, der den Sachbearbeitern des Finanzamtes dann vor die Nase gehalten wird und worüber man sie selbst nicht auch noch zu belehren braucht, denn sie kennen ja das Verfahren, auch in der Zeile 45 erscheinen. Oder wo erscheint der Text?

    In Mein ELSTER kann man auch für 2023 noch angeben, dass Belege nachgereicht werden.

    Aber wo wird diese Information im ELSTER-Protokoll erfasst?

    In Mein ELSTER kann man auch für 2023 noch angeben, dass Belege nachgereicht werden. Das führt zwar zu einem Hinweis, dass das nicht notwendig ist, wenn man es aber dabei belässt, wird der Satz: Belege werden nachgereicht, selbstverständlich auch im ELSTER-Datensatz übermittelt.

    Wo genau steht dieser Satz im ELSTER-Datensatz? Meinen Sie das ELSTER-Transferprotokoll?

    Es gibt ja nach wie vor ein paar Sachverhalte, zu denen Belege erwartet werden, ...

    Ja, die kann es geben! Aber wozu erst ankündigen, wenn man die Belege auch gleich versenden könnte?

    Das Finanzamt wird die Bearbeitung des Steuerfalls zurückstellen bzw. damit warten, bis die angekündigten Belege vorliegen.

    Mit dem besagten Häkchen, dass es in früheren Versionen noch gab, wird man in den Bereich -Belege prüfen und nachreichen- verlinkt. Dort kann man Belege zum Versenden auswählen oder es auch bleiben lassen und sich den Dialog weiter anschauen. Das Häkchen ist gar nicht notwendig, denn der Dialog folgt auf dem Fuße im Navigationsbereich gleich nach -Steuererklärung prüfen und versenden- Das Häkchen führte also nur zum Aufsuchen dieses Bereichs und nur sich diesen Bereich anzuschauen löst noch keine weitere Aktion aus. Ich wüsste auch nicht, wo es im ELSTER-Versand-Protokoll einen solchen Hinweis gegeben habe, dass eine Aktion geplant sei, Belege nachsenden zu wollen. Dieser Bereich scheint aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Verteilungsausgaben des aav-Herstellerverbunds zu missverständlichen Erwartungen geführt zu haben. Im Bereich der Druckausgaben können Anlagen mit Checklisten und Anschreiben an das Finanzamt erzeugt werden. Eine hilfreiche Unterstützung für den gestressten Vielversender, ob dieses Programmbonmot auch immer das Erwartungsspektrum von Einzelanwendern erfüllt? Woher nehmen Sie die Zuversicht, dass das Finanzamt von den programminternen und programmeigenen Aktionen eines Versenders einer Steuererklärung Kenntnis erhalte und daraus anzunehmen, was das Finanzamt dann tun werde oder nicht? Könnte man in seinem ELSTER-Konto solche Mitteilungen etwa per Häkchen hinterlegen?

    Lesen Sie doch bitte einmal die Hinweise in diesem Dialog zu den stufenweisen steuerlichen Entlastungen bei den Außergewöhnlichen Belastungen! Ich schreibe Ihnen hier gar nicht vor, wie Sie das Programm bedienen sollten. Ich konnte den Fehler, den Sie beschreiben nicht nachvollziehen.

    Wenn Sie das Programm reklamieren, nehmen Sie doch das Angebot der Softwareentwicklung an und schicken Sie die Steuerfalldatei an den genannten Support! Eine Aufforderung von solcher Prominenz würde ich mir nicht zwei Mal sagen lassen.

    Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Aber von 16,99 immer 10 dazu ergeben erst einmal 76,99 aufgerundet 77. Wieso erwarten Sie hier 79,99 bzw. 80? Ich habe hier mehrere Szenarien ausprobiert. Wenn ein oder mehrere Werte erhöht werden erhöht sich die Erstattung bzw. verringert sich auch die Steuerlast. Es kann aber sein, dass bei fortlaufend gleichen Zahlen nicht immer der selbe Wert die Erstattung erhöht. Das liegt an der stufenweisen Berechnung, dass diese dann sprungweise erhöht sein kann aber niemals ein rückwärtiges Szenario darstellt.

    Löschen Sie vielleicht doch einmal Ihre Tabellen und geben der Reihe nach Ihre Werte neu ein. Bei aufwendigen Tabellen könnten Sie diese auch über Kopierfunktionen in andere Dateien ausparken.

    Aber wie sollen wir das nachvollziehen können?