Hallo Papa_001
Bei der monantanen Grundsteuererkärung
geht es ausschließlich um den Stand vom 01.01.2022.
In Bayern würde ich von der tatsächlichen - wenn erlaubten - Nutzung ausgehen.
Voraussetzung: Das ist bzw. war kein Bauernhof!
Wenn die Scheune auf dem Hausgrundstück ist
und nicht wesentlich größer und höher als "sonstige Verhaue und Nebengebäude" ist,
würde ich das als Nebengebäude ansehen. => abzüglich 30 m² Nutzfläche.
Garage 50 m² Nutzfläche.
Es gibt auch Garagen, auf die ein Schrägdach "mit Wänden" aufgesetzt ist.
Wenn in der Ausfüllanleitung dazu nichts explizit steht,
würde ich mich - als Ottonormalbürger - grundsätzlich auf den Standpunkt stellen:
Wenn ich darüber in der Ausfüllanleitung nichts lese,
dann muss ich das nicht angeben!
Das gilt auch für die Nutzfläche vom Schrägdach über der Scheune und der Garage.
Wenn im BayernAtlas etwas aussagefähiges zu der Scheune steht,
kann man überlegen einen Ausdruck der Grundsteuererkärung beizulegen.
In diesem Fall zur Scheune nichts eintragen!
Zwecks Beweisbarkeit habe ich das in einen ganz anders gelagerten Fall
in der Anlage BayGrSt_3 den Ausdruck vom BayernAtlas als neue Seite 2
zwischen der Originalseite 1 und 2 eingefügt
und die Seiten mit 1 von 3, 2 von 3 und 3 von 3 nummeriert.
Das geht natürlich nur bei Abgabe der Grundsteuererkärung in Papierform,
die in Bayern einschänkungslos erlaubt ist.