Beiträge von stoamandl

    Was halten Sie denn von diesem Beitrag? Der ist zwar schon etwas älter aber stammt ja von einem renommierten Revolverblatt. Der Protagonist welcher diesen Hinweis gibt sei ja schließlich von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. 😊

    Steuererklärung: Unterhaltszahlungen an Flüchtlinge sind absetzbar - WELT

    Hinzu kommt noch das dieser Artikel auf deren Ratgeberseiten für Steuern erschienen war.

    In dem Beitrag sind ja total ausführlich die gesetzlichen Grundlagen für die „Absetzbarkeit“ der Flüchtlingsunterbringung dargelegt - nämlich gar nicht.

    Nicht erst seit 2015 glaube ich kaum etwas, das in der Zeitung steht - vor allem wenn Quellenangaben fehlen.

    Die fundiertere Quelle dürfte dann die FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema sein. Dort ist unter römisch III klar ausgeführt, daß es für Privatpersonen ausschließlich unter den Voraussetzungen des §33a EStG ginge.

    Die Steuerlichen Maßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 17.03.2022 gelten NICHT für die private Unterbringung..

    Guten Abend,

    steuerrechtlich stellt sich die Frage doch nicht, ob es ein Erst- oder Zweitstudium ist, sondern ob es eine Erst- oder Zweitausbildung ist.

    Und wenn, wie Brummer2013 schreibt, eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, dann ist das Bachelorstudium eine Zweitausbildung gemäß §9 Abs 6 EStG und die Kosten für das Studium können als (ggf. vorweggenommene) Werbungskosten angesetzt werden (man kann die Kosten aber auch als Sonderausgaben abziehen, wenn man neben der Zweitausbildung arbeitet/verdient, wie schon Charlie24 schreibt; das müsste man individuell ausrechnen).

    Guten Morgen.

    fernmündliche Zwischenmeldung zu diesem Fall vom Finanzamt:

    die Energiepreispauschale steht zweifelsfrei zu, jedoch kann der Steuerbescheid nicht erstellt werden, da die Software der Finanzämter (derzeit noch) nicht mit dieser Konstellation (Anspruch auf Energiepreispauschale und ausländische Einkünfte) zurecht kommt; man warte dringlich auf ein Software-Update, welches dies dann hoffentlich können wird.

    Und nein: der Steuerbescheid kann NICHT manuell im Finanzamt erstellt werden...

    Da bleiben wir mal gespannt :D ||

    Und warum tauchen die Werte vom Versorgungswerk nicht auf, wenn ich auf den Pfeil neben "Sonderausgaben -> Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Einrichtungen" klicke? Hier sind nur Ausgaben des Mannes für die GRV zu finden.

    die Versorgungswerke (zumindest die Ärzteversorgungen) übermitteln die Daten nicht elektronisch an die Finanzämter. Man muss sie immer händisch eingeben.

    Es gibt bekanntlich die Kleinunternehmerregelung !

    Ja, das ist korrekt - aber die muß man wählen. Zudem muß man auch bei der Untervermietung aufpassen bei der Formulierung des Mietvertags, v.a. dann, wenn man noch ein anderes Gewerbe hat und irgendwann aus der Kleinunternehmerregelung rausfällt. Wenn dann nicht im Mietvertag steht, daß ggf. anfallende Umsatzsteuer zulasten des Mieters geht, muß man die als (Unter)Vermieter eben selber berappen.

    wenn der Bestatter sich (wie mancherorts üblich) um Druck und Versand der Trauerkarten kümmert und die Druck- und Versandkosten mit auf die Gesamtrechnung für die Bestattung schreibt, dann sollte das Finanzamt das eigentlich ohne Probleme anerkennen.

    babypups2001 Ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß es an SSE liegt, wie sollte es auch, denn die Übertragung war ja dann doch noch erfolgreich. Es liegt vermutlich am Netzwerk. Schauen Sie doch mal nach, welche IP-Adresse das Kabelmodel bzw. DSL-Modem vom Provider bekommt - eine private oder eine öffentliche?

    In letzter Zeit scheinen manche (Festnetz)Internetserviceprovider den Endkunden offenbar keine öffentlichen IP-Adressen mehr zu vergeben, sondern RFC 1918 Adressen, also „private“ IP-Adressen (192.168.xx.xx oder 172.16.xx.xx). Mit diesen privaten IP-Adressen funktionieren dann zwar die üblichen Internetprotokolle des Durchschnittskunden (Mail, Streaming, Klickiklickibuntibunti-Webbrowser), aber einiges funktioniert halt im Büro- oder Heimnetzwerk nicht mehr, weil NAT massiv verkompliziert wird (quasi NAT des Büronetzwerk hinter NAT des privaten IP-Adressen-Pools des Providers).

    Die meisten diesbezüglichen Kundenbeschwerden betreffen i.d.R. Internettelefonie / VOIP. Bei einem Internetzugang über Mobilfunk (z.B. LTE) funktioniert dann alles wieder problemlos, da die Mobilfunkprovider ja bisher ausschließlich öffentliche IP-Adressen vergeben.

    (Internettelefonie im Komplettpaket ein- und desselben Festnetzproviders funktioniert i.d.R. trotzdem, weil die Telefone ja in diesen Fällen direkt am Modem hängen und das NAT nicht durchs Heimnetzwerk verkompliziert wird.)

    Ich könnte mir vorstellen, daß das NAT-Problem mit den RFC1918 Adressen eben auch die Kommunikation mit Elster-Servern beeinträchtigt.

    Das Problem liegt also wahrscheinlich weder an SSE noch an Elster.

    Die Updates gab es in den vergangenen Jahren meistens Anfang der zweiten Märzwoche.

    Es ergibt doch auch noch gar keinen Sinn, jetzt schon Steuererklärungen zu verschicken. Die meisten Banken verschicken die Jahressteuer- und Ertragsbescheinigungen doch erst ca. Mitte März (meine erst am 24.03.) - vorher versende ich jedenfalls keine Steuererklärung - da würde ich dem Finanzamt zuviel Geld schenken.

    Cira2005 ...das freut mich für Dich - hilft mir nur nicht. Allerdings schlägt bei mir nach wie vor der Versand fehl. Ich hab keine Idee woran es liegt. Alles so, wie sonst auch gemacht. Hat noch jemand eine Idee? Gibt es ein Logfile o.ä. wo man sehen kann warum es fehl schlägt?

    Falsches Passwort? Falsches Zertifikat ausgewählt? Ist das Zertifikat noch gültig? Internetverbindung i.O.?

    Guten Morgen und schönen Sonntag,

    Weiss jemand, wie genau der Terminus "Einkünfte... erzielen" bzw. im speziellen das Wort "erzielen" definiert ist? Konkret geht es darum, ob ein selbständiger Freiberufler eine Anspruchsberechtigung gemäss §113 EStG auf die Energiepreispauschale 2022 hat.

    Dieser Freiberufler hat einen festen Wohnsitz in Deutschland, ist in Deutschland bis dato unbeschränkt steuerpflichtig, ist nicht-selbständig im Ausland tätig (auf diese ausländischen Einkünfte hat Deutschland allerdings aufgrund DBA kein Besteuerungsrecht) und hat bis Ende 2021 als Freiberufler aktiv in Deutschland gearbeitet. In 2022 gibt es in seiner EÜR zwar Umsätze, allerdings ist dies lediglich Geldzufluss für Leistungen, die bereits in 2021 erbracht wurden - in 2022 war er somit zwar nicht aktiv als Freiberufler tätig, hatte dennoch Einnahmen.

    Der Wortlaut des §113 EStG ist

    "Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale."

    Bedeutet "erzielen" hier, dass der Anspruchsberechtigte die Leistung in 2022 erbracht haben muss oder kann es auch bedeuten, dass der Umsatz in 2022 stattgefunden haben soll, unabhängig davon, ob die Leistung bereits im Vorjahr erbracht wurde?

    Ich persönlich tendiere zu der Ansicht, dass keine Anspruchsberechtigung besteht. Die SteuerSparErklärung geht nach Eingabe aller Daten offenbar von einer Anspruchsberechtigung aus. Wie sind Eure Meinungen? Oder kennt jemand eine klare rechtliche Definition des Begriffs "erzielen"?

    herzliche Grüsse!

    Guten Morgen,

    es stimmt, was TimE schreibt. Ein "Praktikum" oder "Berufsvorbereitung" kann man in der SSE dort nicht angeben. In meinem Fall war das nicht relevant, weil das Kind kurz nach dem Praktikum mit dem Studium begonnen hatte, also habe ich "Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung" angegeben. Ich würde das Praktikum (wenn es denn auch dazu da ist) der Hochschul- oder Berufsausbildung zurechnen.

    Guten Morgen,

    ist das denn wirklich sooo wichtig, daß die Software für die Steuererklärung dann auf dem MacBook mit M1 um ca. 5 ms schneller läuft? Mir persönlich (und ich glaube auch vielen anderen Privatanwendern) wäre eine möglichst lang durchgehaltene Abwärtskompatibilität der jeweils aktuellen SSE mit älteren macOS viel wichtiger.

    herzlicher Gruß,

    S.