Hallo,
es wird leider hier immer noch das Märchen verbreitet, dass die Onlineabgabe per Elster vorgeschrieben ist. Das ist absolut frei erfunden. In Bayern habe ich gerade die amtliche Bekanntmachung gelesen und da gibt es 3 Möglichkeit die Grundsteuererklärung abzugeben:
1: Software per Elster die ab 1.7. zur Verfügung steht. Registrierung für ein Elsterkonto ist jetzt schon möglich.
2. Graues Formular dass nur am Bildschirm ausgefüllt werden kann.
3. Grünes Formular , dass mit der Hand ausgefüllt werden kann.
Das dürfte in anderen Bundesländern ähnlich sein. Hoffentlich begreift, dass nur auch die Redaktion von Steuertipps.
Wichtig ist auch , dass man weiß , dass die Erklärung in erster Linie der Bestätigung der bestehenden Daten dient.
Was soll sich auch bei einer Eigentums-Wohnung geändert haben ??? Anderes ist es natürlich bei der Landwirtschaft und Betrieben.
In der Mehrzahl der Fälle baut man und dann renoviert man um das zu prüfen muss die Erklärung ausgefüllt werden ob z.B. neuer Wohnraum entstanden ist oder Fläche dazu gekauft wurde. Aber das geht natürlich auch in Papierform.
Viele Grüße aus Bayern
Horst