Liebes Support-Team,
vor einigen Tagen gab es das Update 27.33 für die SSE 2022.
Welche Änderungen gab es zur vorherigen Version?
Viele Grüße
Ronald Behr
Liebes Support-Team,
vor einigen Tagen gab es das Update 27.33 für die SSE 2022.
Welche Änderungen gab es zur vorherigen Version?
Viele Grüße
Ronald Behr
Hallo Neeres,
in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 bescheinigt der Arbeitgeber bei Beamten die Mindestvorsorgepauschale von, in der Regel, 3000 €.
Die Hilfe im Programm (rechte Spalte) sagt zum Feld 28:
Übertragen Sie folgenden Wert der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung: »Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung«.
Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung einzureichen.
Krankenversicherungsbeiträge sind ggf. noch im Bereich Sonderausgaben zu erfassen, soweit diese nicht in anderen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.
Das Finanzamt berücksichtigt also nur die bei den Sonderausgaben angegeben Beiträge zur privaten Krankenkassen.
Der Hinweis im Programm, der im Programm aufpoppt, ist etwas irreführend.
Viele Grüße
Ronald
Das Program startet immer nur auf dem halben Desktop
Hallo,
mein erster Beitrag zu diesem Thema war vom 17.01.2015
Inzwischen haben wir Mai 2015. Die SSE Version ist bei mir jetzt die 20.32.
Das Programm startet immer noch auf dem halben Desktop.
Am 20.03.2015 hatte ich eine Mail an den Support geschickt.
Außer einer automatischen Rückmail, das meine Anfrage eingegangen ist, ist aber leider bisher keine Reaktion erfolgt.
Der Service ist leider unterirdisch.
Kaum ist das Programm verkauft, will man mit der Sache nichts mehr zu tun haben und wendet sich anderen Profitquellen zu.
Leider startet bei mir das Programm auch nach dem Update auf 20.25 weiterhin nur halb auf dem Bildschirm.
Auch der Tip "Fensterlayout zurücksetzen" hillft nur für einen Start.
Schon beim zweiten Start habe ich wieder nur einen halben Bildschirm.
Hallo,
vielleicht hat ja noch jemand das gleiche Problem wie ich und kann mir eine Lösung nennen.
Die SSE startet bei mir immer auf dem halben Desktop, nach Rechts verschoben (siehe Anlage).
Ich muss das Program immer erst in die Mitte ziehen und kann es dann auf den ganzen Desktop vergrößern.
Beim nächsten Start passiert aber wieder genau das gleiche.
Das ganze ist zwar kein großes Problem, aber doch recht lästig.
Ich habe bisher keine Lösungsmöglichkeit gefunden.
Gibt es einen Weg, das Program immer im Vollbildmodus zu starten?
Viele Grüße
RonBe
Hallo Herr Jung,
ich habe die SSE_14.20 von der Internetseite runter geladen und das Update über die vorhandene Version installiert.
Jetzt fragt das Programm beim Start "Bitte geben Sie Ihren Freischaltcode ein".
So einen Code habe ich aber nicht.
Ich habe die Original-CD und das Programmhandbuch, nirgends befindet sich dort ein Freischaltcode.
Bei der Installation von der CD wird auch nicht danach gefragt.
Wie bekomme ich das Update hin?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Behr
Hallo saturnine,
Sie oder Ihr Mann können nur die jeweils im laufe des Jahres gezahlten Steuern zurückbekommen.
Dann ist Schluß, mehr Geld gibt es nicht.
Das war mit den Hinweisen gemeint, ob die Steuerfestsetzung bei 0€ ist.
Das Finanzamt ist keine Bank mit der man eventuell Gewinn machen kann.
Wenn Ihr Mann alle gezahlten Steuern erstattet bekommt, können Sie noch sonstwas bei ihm absetzen, mehr Geld gibs eben nicht.
Liebe Grüße
RonBe
Vielleicht habe ich das Problem gefunden.
Ich hatte eventuell den Text im Programm falsch interpretiert.
Hier nochmal zum verdeutlichen.
Ich habe für das Jahr 2012 zwei Lohnsteuerbescheinigungen.
1. Bescheinigung bis 31.07.2012:
Art der Einnahme:
Pension oder Vorruhestandsbezüge
Tätigkeit:
Vorruhestand / Altersteilzeit (Ruhephase)
2. Bescheinigung ab 1.8.2012:
Art der Einnahme:
Betriebsrente
Haben Sie in 2012 noch Einnahmen aus einer aktiven Tätigkeit erhalten (auf Lohnsteuerbescheinigung)? Ja
Haben Sie im Jahr 2012 Einnahmen aufgrund eines frühren aktiven Arbeitsverhältnisses erhalten (z.B. Abfindung oder Sachbezug für Firmenwagen? Nein
Erhalten Sie die zuvor beschriebenen Einnahmen und die Betriebsrente vom gleichen Arbeitgeber? Ja
Das Programm kürzt jetzt den Vorwegabzug und setzt in Zeile 58 keine "1".
Wenn ich auf die Frage, Haben Sie im Jahre 2012 noch Einnahmen aus einer aktiven Tätigkeit erhalten (auf Lohnsteuerbescheinigung)? mit "Nein" antworte, wird die "1" in Zeile 58 gesetzt und meines Erachtens für das zweite Halbjahr der Vorwegabzug auch nicht gekürzt.
Ich könnte das so interpretieren, dass ich in 2012 keine Einnahmen aus einer aktiven Tätigkeit erhalten habe.
Es sind zwar Einnahmen auf einer Lohnsteuerbescheinigung, aber für Altersteilzeit in der Ruhephase.
Vielleicht könnte mir jemand bestätigen, ob ich mit meiner Annahme, hier mit "Nein" zu Antworten, richtig liege.
RonBe
Hallo Herr Jung,
bei mir wird die "1" in Zeile 58 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht gesetzt.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass eine "1" hier richtig wäre.
Ich bin 2012 aus der Ruhephase der Altersteilzeit mit 60 Jahren in die Rente gegangen.
Ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber für 2012 zwei Lohnsteuerbescheinigungen.
Eine für die Zeit der Ruhepase der Altersteilzeit und eine für die Betriebsrente.
Es geht um die Betriebsrente, ich denke hier wäre eine Kürzung des Vorwegabzugs nicht gerechtfertigt.
Das Programm nimmt diese Kürzung auch nicht vor, aber die "1" im Vordruck wird nicht gesetzt.
Da gibt es doch bestimmt anschließend wieder Streit mit dem Finanzamt.
Könnte das ein Fehler im Programm sein?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Behr
Hallo,
auch ich warte noch auf die Steuersoftware.
Vielleicht kann hier mal jemand aus dem Vertrieb etwas zu den Lieferproblemen sagen.
Ronald
Hallo,
auch ich hatte das vor Jahren, bei einer älteren Version, schon mal angefragt, aber auch nie eine Antwort erhalten.
Gruß Ronald
Hallo Adi,
gerade machte ich mir Gedanken darüber, woher denn das Finanzamt weiß, dass ich in der Ruhephase der Altersteilzeit bin, da kam schon die Antwort.
Das ist Service. Vielen Dank hierfür.
Liebe Grüße
RonBe
QuoteZitat:Original erstellt von Adi:
Bei Ihnen dürfen die Krankenkassenbeträge nicht um die 4% gekürzt werden. Grund: da sie in der Freistellungsphase sind, haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Die SSE nimmt also zu Recht die Kürzung nicht vor. Auch zahlen sie deshalb auch etwas weniger Krankenkassenbeitrag . Gruß Adi
Hallo Adi,
vielen Dank für den Hinweis.
Das war genau der Denkfehler.
Ich hätte mich auch sehr gewundert, bisher hatte die SSE immer Recht.
Ich werde einen Einspruch an das Finanzamt schicken.
Liebe Grüße
RonBe
Hallo,
das Finanzamt kürzt meine Beiträge zur Krankenversicherung, die vom Arbeitgeber auf der Jahressteuerbescheinigung gemeldet wurden, im Bescheid um 4%, was meines Erachtens auch richtig ist.
Die SSE nimmt diese Kürzung aber in der Berechnung nicht vor.
Ich habe bei der Lohnsteuerbescheinigung "Pension oder Vorruhestandsbezüge" und "Vorruhestand / Altersteilzeit (in Ruhephase)" angegeben.
Ich bin in der Ruhephase der Altersteilzeit.
Wenn ich hier "Einnahmen aus aktiver Tätigkeit" und "Angestellter/Arbeiter sozialversichert" angebe, werden die KV-Beiträge auch von der SSE um 4% gekürzt.
Wofür kann ich "Vorruhestand / Altersteilzeit (in Ruhephase)" auswählen, wenn das dann bei mir (Altersteilzeit / Ruhephase) zur Falschberechnung führt?
Mache ich hier einen Denkfehler?
Ist die Auswahl "Einnahmen aus aktiver Tätigkeit" und "Angestellter/Arbeiter sozialversichert" bei mir etwar richtig?
Liebe Grüße
RonBe
Hallo Herr Jung,
der Rat klingt etwas seltsam, hat aber mein Problem zunächst gelöst.
Vielen Dank für die rasche Hilfe.
Hallo,
ich versuche einen Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit (als Aufsichtsratsmitglied) in die SSE einzugeben.
Der Betrag gehört in den Formblättern in die Anlage S, Zeile 9.
Egal, wo ich den Betrag bei "selbständige Tätigkeiten" in der SSE eingebe, er landet auf dem Formular immer in Zeile 4 (aus freiberuflicher Tätigkeit).
Erst wenn ich eine Zweite Tätigkeit erfasse, erscheint diese plötzlich in Zeile 9.
Ist dieses Verhalten der SSE so gewollt?
Wie kann ich einen Betrag erfassen, der in Zeile 9 der Anlage S erscheint?
Dieses für mich merkwürdige Verhalten der SSE haben auch ältere Versionen.
Vielleich mache ich auch einen grundsätzlichen Denkfehler.
Hat jemand eine Idee?
Ronald
Hallo,
ich habe aus einem gekündigten Riestervertrag eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen.
Nr. 7 Betrag 486,63
Nr. 8d Betrag -992,82
Im Programm ist unter 7 und 8d nur eine Eingabe möglich, was an sich auch logisch ist, da der Betrag in die Anlage R nach Zeile 44 übertragen wird.
Ich habe aus der Mitteilung aber nun mal zwei Beträge.
Wie bekomme ich die zwei Summen in das Programm?
Ist es möglich, das die Bescheinigung falsch erstellt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
RonBe
Hallo Herr Jung,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich würde Ihnen gerne die Datei schicken.
An welche Mail-Adresse?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Behr
Hallo, ich habe ein Problem mit der Vorsorgepauschale mit Abfindung.
Bis jetzt hat die SSE immer Recht behalten und ich bin Sicher, dass das auch hier so ist.
Ich suche aber nach einer vernünftigen Begründung für den Einspruch.
Der Fall:
Er hat im Jahr 2009 nur eine Abfindung (es wurden keine Beiträge zur Rentenvers. abgeführt, einen Tag Arbeitslosigkeit (31.12).
Sie Arbeitslohn und Krankengeld.
Er war bei seiner Frau in der Krankenversicherung mitversichert.
Die SSE rechnet die allgemeine (ungekürzte) Vorsorgepauschale nach Rechtslage ab 2005.
Das Finanzamt rechnet mit besonderer Vorsorgepauschale (sog. Mischfälle).
Alles was ich im Hilfetext zur SSE und in den Handbüchern finde, gibt mir keinen Hinweis, warum in diesem Fall die ungekürzte Pauschale anzuwenden ist.
Kann mir das jemand erläutern?
Ronald Behr
Hallo booster,
Progressionsvorbehalt heißt, der Betrag ist Steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz mit dem das übrige zu versteuernde Einkommen versteuert wird.
Die Rechnung geht folgender Maßen:
Zu Deinem Einkommen wird das Arbeitslosengeld hinzugerechnet, jetzt wird der Prozentsatz an Steuern für das Ganze (Einkommen und Arbeitslosengeld) ermittelt, dann wird das Arbeitslosengeld wieder abgezogen und jetzt nur das Einkommen mit dem vorher ermittelten Prozentsatz versteuert.
Ist etwas kompliziert, aber das ist der Progressionsvorbehalt.
Viele Grüße
Ronald