Hallo Adi!
Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.
Sorry, ich bin während der Beantwortung mehrfach „herausgeflogen“.
Folgende Informationen möchte ich Ihnen bzw. allen hier im Forum dazu geben.
Zu 1, Also Sie haben fünf Jahre lang die Einnahmen aus Stromverkäufen nicht ordnungsgemäß deklariert?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich die umsatzsteuerpflichten Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß erfasst und auch belegt hatte. Es hat mich umso mehr in der Korrektheit meiner Angaben bestärkt, da ich immer alle Einnahme- und Ausgabebelege dem Finanzamt (obwohl dies ja nur auf Aufforderung notwendig ist) zusätzlich zu den Elster Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerabrechnungen persönlich vorgelegt hatte.
Daneben lag immer ein Begleitschreiben bei, indem ich folgende bzw. ähnlich lautende Passage angebracht hatte: … „Bei möglichen Fehlern melden Sie sich bitte umgehend. Für Fragen stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung:“ …
Also hätte sich das zuständige Finanzamt einfach nur melden müssen, um auf mögliche Fehler hinzuweisen.
Aber nein. Es wurden alle errechneten Zahlungen an das Finanzamt oder auch die Erstattungen vom Finanzamt ordnungsgemäß eingenommen bzw. von dort erstattet.
Somit stand für mich bis zum Erhalt der Feststellungsbescheide und einer vor einigen Wochen eingegangen Information auf die Änderung bei der U-Steuer fest, dass Alles korrekt sei.
zu 2. Was für Ausgaben wurden nicht anerkannt?
Ich bin derzeit noch am Prüfen; kann also leider noch nicht für alle Jahre genau aussagen, welche Ausgaben, die ich geltend gemacht hatte, nicht anerkannt worden sind. Lt. dem gesonderten Schreiben, in dem ich auch zur Stellungnahme aufgefordert worden war, wurde mitgeteilt, dass z.B. das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt werden könne. Auch Internet, Telefon, Faxkosten, Fachzeitschriften, Computerkosten, Stromkosten, usw., die ich anteilige nach einem nachvollziehbaren Prozentsatz geltend gemacht hatte, wurde gestrichen. Gleiches gilt für die Steuersparerklärungen, die ich ja für die Voranmeldungen, Erklärungen und den Versand über Elster einsetze.
Es wurde mir vom Finanzamt in dem vor den Bescheiden erhaltenen Schreiben mitgeteilt, dass beim Betrieb einer PV-Anlage regelmäßig nur die Vorsteuern abzugsfähig, die im Zusammenhang mit den Umsätzen der Photovoltaikanlage stehen. Regelmäßig sind Vorsteuern nur aus der Zählergebühr abzugsfähig.
Zu 3. Warum haben Sie Ihre Bescheide nicht überprüft?
Zu 4. Waren das Erstbescheide oder berichtigte Bescheide?
Diese Fragen beantworte ich im Zusammenhang.
Ich konnte erst jetzt die Bescheide prüfen, bzw. bin noch dabei, sie zu prüfen, da es sich um die ersten Bescheide (Festsetzung) gehandelt hatte. Im Bescheid wird allerdings ausgesagt, dass es sich um eine Änderung handelt.
Nur, ich habe - wie zuvor ja schon erwähnt - bislang noch keinen Bescheid für 2013, das ist das Jahr, für das ich Zinsen zahlen soll, erhalten habe.
Dies war und ist für mich zwar etwas komisch; da aber die Zahlungen von mir an das Finanzamt und die errechneten Erstattungen seitens des Finanzamtes ordnungsgemäß erfolgten und darüber hinaus die EÜR für die jeweiligen Jahre bei den jeweiligen Einkommensteuererklärungen immer so akzeptiert worden sind, war für mich eigentlich klar, dass Alles in Ordnung sei (auch ohne Festsetzungsbescheid).
Im ersten Jahr 2012 z.B. habe ich einen Bescheid erhalten. Dies war mir eigentlich auch klar, da in dem Jahr die Anlage in Betrieb ging.
Nun will halt das Finanzamt für 2013 zusätzlich zu der noch zu zahlenden Steuerschuld halt auch Zinsen haben (die rechnerisch ordnungsgemäß ermittelt worden sind).
Nur, was kann ich dafür, wenn ich erst jetzt Bescheidunterlagen erhalten habe und man auch noch Zinsen verlangt. Hätte sich das Finanzamt früher gemeldet, hätte auch ich früher reagieren können.
Insoweit werden für mich die Zinsen unrechtmäßig erhoben, da das Finanzamt seiner Beratungs- und Auskunftspflicht nicht korrekt und fristgerecht nachgekommen ist.