Inzwischen habe ich das Rätsel gelöst. Offensichtlich kann ein bei Elster registrierter Nutzer, sowohl über die VaSt-Variante von Elster als auch als auch über die der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Daten abrufen. Das war mir so nicht klar. Ich hatte ursprünglich die Freischaltung für mich und meine Familienangehörigen über die Variante der Akademischen Arbeitsgemeinschaft beantragt. Die Freischaltcodes der Familienangehörigen wurden diesen vom FA Göppingen übersandt und mir weitergereicht. Ich selbst bekam keine Post (zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass mir diese in den Elster-Posteingang eingestellt wird).
Verunsichert durch den Hinweise auf die notwendige Freischaltung (Zustimmung) über Elster habe ich dort unnötigerweise noch einmal den Abruf von Belegen beantragt. Darüber bekam ich kurze Zeit später einen Abrufcode, den ich leider als Freischaltcode für den Abruf bei Wolter Kluwer interpretierte. Erst heute - am letzten Tag der Ablauffrist - stellte ich fest, dass ich anfangs logischerweise auch für mich einen Antrag auf den Abruf von Belegen gestellt hatte, aber die Notwendigkeit zu dessen Zustimmung über Elster nicht erkannt hatte.
Da mir offensichtlich niemand weiterhelfen konnte, habe ich leider bis zur möglichen Antragstellung viel Zeit verloren und musste auch einiges an Zeit investieren, um das Procedere zu verstehen.
Könnte ich aus Gründen der Vereinfachung den Elster-Abrufcode sperren lassen, wenn ich künftig für alle Mandanten (auch für mich) die VaSt-Variante der Akademischen Arbeitsgemeinschaft nutzen möchte?