Hallo, meiner Auffassung nach befindet sich im Programm ein (Erfassungs-/Darstellungs-/Übertragungs-)Problem.
Folgender Sachverhalt:
Ich unterstütze meine Schwiegereltern im Ausland. Im Programm kann ich u.a. Eltern bzw. Großeltern in Haushaltsgemeinschaft auswählen (leider nicht Schwiegereltern bei Zusammenveranlagung - s. ELSTER-Formular der FinVerw). Nach der Auswahl "Eltern in HG" kann ich Angaben zu Ehemann UND Ehefrau als unterstützte Personen erfassen. Somit muss ich davon ausgehen, dass wohl die Eltern (=Vater und Mutter) gemeint sind. Entsprechend gebe ich die Personendaten dazu ein.
Jedoch: in der Formularansicht des Mantelbogens Seite 4 erscheint lediglich der Vater (Ehemann) als unterstützte Person.
Bei der ELSTER-Steuererklärung ist es ebenfalls nicht eindeutig dargestellt. Hier findet man zu Zeile 106: Anzahl der Personen im genannten Haushalt = 2; aber: unterstützte Person nur Ehemann(=Vater), während die Ehefrau (=Mutter) lediglich als im selben Haushalt lebender Ehegatte aufgeführt wird.
Beim Finanzamt führt diese Darstellung zu einer völlig abweichenden Bewertung des Sachverhalts, denn das ELSTER-Umsetzmodul macht daraus gleich 3 Prüfhinweise mit folgendem Inhalt:
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Hinweise - Umsetzmodul
YO-3050 Bei den erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den kein Abzugsbetrag beantragt wurde. :confused: Dieser Ehegatte wurde weder bei der Aufteilung der Zahlungen nach Köpfen noch bei der Ermittlung der Einkünfte der unterstützten Person berücksichtigt.
YO-3051 Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. :confused: Für diese Person wurden keine Abzugsbeträge ermittelt. Bitte personell überprüfen, ob dies zutreffend ist. Ggf ist der Erläuterungstext 376 zu ergänzen.
YO-3059 Die Anzahl der erklärten Personen stimmt nicht mit der Anzahl der in diesem Haushalt lebenden Personen überein. :confused: Bei der Aufteilung der Zahlungen auf die Köpfe wurde die Anzahl der erklärten Personen berücksichtigt. Sollte sich die Abweichung der Personenanzahl deshalb ergeben, weil im Haushalt Personen leben, für die kein Abzugsbetrag beantragt wurde, ist zu ermitteln, ob die Person(en) während des ganzen Jahres im Haushalt gelebt hat/haben und der Abzugsbetrag personell zu berechnen. (Aufteilung der Zahlungen auf sämtliche im Haushalt lebende Personen.)
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Sowohl der Finanzbeamte als auch ich verstehen nicht ganz, wie ein einfacher Sachverhalt zu diesen Ergebnissen führen kann.