agB - Unterstützungsleistungen ins Ausland

  • Hallo, meiner Auffassung nach befindet sich im Programm ein (Erfassungs-/Darstellungs-/Übertragungs-)Problem.

    Folgender Sachverhalt:
    Ich unterstütze meine Schwiegereltern im Ausland. Im Programm kann ich u.a. Eltern bzw. Großeltern in Haushaltsgemeinschaft auswählen (leider nicht Schwiegereltern bei Zusammenveranlagung - s. ELSTER-Formular der FinVerw). Nach der Auswahl "Eltern in HG" kann ich Angaben zu Ehemann UND Ehefrau als unterstützte Personen erfassen. Somit muss ich davon ausgehen, dass wohl die Eltern (=Vater und Mutter) gemeint sind. Entsprechend gebe ich die Personendaten dazu ein.

    Jedoch: in der Formularansicht des Mantelbogens Seite 4 erscheint lediglich der Vater (Ehemann) als unterstützte Person.
    Bei der ELSTER-Steuererklärung ist es ebenfalls nicht eindeutig dargestellt. Hier findet man zu Zeile 106: Anzahl der Personen im genannten Haushalt = 2; aber: unterstützte Person nur Ehemann(=Vater), während die Ehefrau (=Mutter) lediglich als im selben Haushalt lebender Ehegatte aufgeführt wird.
    Beim Finanzamt führt diese Darstellung zu einer völlig abweichenden Bewertung des Sachverhalts, denn das ELSTER-Umsetzmodul macht daraus gleich 3 Prüfhinweise mit folgendem Inhalt:
    >>>>>>>
    Hinweise - Umsetzmodul
    YO-3050 Bei den erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den kein Abzugsbetrag beantragt wurde. :confused: Dieser Ehegatte wurde weder bei der Aufteilung der Zahlungen nach Köpfen noch bei der Ermittlung der Einkünfte der unterstützten Person berücksichtigt.

    YO-3051 Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. :confused: Für diese Person wurden keine Abzugsbeträge ermittelt. Bitte personell überprüfen, ob dies zutreffend ist. Ggf ist der Erläuterungstext 376 zu ergänzen.

    YO-3059 Die Anzahl der erklärten Personen stimmt nicht mit der Anzahl der in diesem Haushalt lebenden Personen überein. :confused: Bei der Aufteilung der Zahlungen auf die Köpfe wurde die Anzahl der erklärten Personen berücksichtigt. Sollte sich die Abweichung der Personenanzahl deshalb ergeben, weil im Haushalt Personen leben, für die kein Abzugsbetrag beantragt wurde, ist zu ermitteln, ob die Person(en) während des ganzen Jahres im Haushalt gelebt hat/haben und der Abzugsbetrag personell zu berechnen. (Aufteilung der Zahlungen auf sämtliche im Haushalt lebende Personen.)
    <<<<<<

    Sowohl der Finanzbeamte als auch ich verstehen nicht ganz, wie ein einfacher Sachverhalt zu diesen Ergebnissen führen kann.

  • Hallo,

    da Sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist die Auswahl "Eltern" bzw. "Vater/Mutter" korrekt.

    Wenn sich Ihre Eltern im Ausland befinden, gehört dieser Haushalt sicher nicht zu Ihrem Haushalt, oder? In diesem Fall müssten Sie zunächst die Daten des Haushaltes angeben und anschließend beide Elternteile einzeln dem Haushalt zuordnen. Die richtige Auswahl wäre dann einfach "Vater" bzw. "Mutter".

    Falls dann noch Probleme auftreten: Welche Version haben Sie installiert?

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Hallo Herr Reichert,
    Ihre Antwort habe ich so erwartet, denn anhand der Bearbeiterhinweise beim FA musste davon ausgegangen werden, dass der Haushalt des ANTRAGSTELLERS und nicht der der unterstützten Person(en) gemeint ist. Die Benutzerführung und Wortwahl der Dialogfenster ist insofern irreführend und sollte verbessert werden, denn selbst die Mitarbeiter der Finanzverwaltung wurden dadurch zu falschen Eingaben geführt. Vielleicht sollte bei Auslandsauswahl (Wohnsitzland) automatisch die Auswahl "...in Haushaltsgemeinschaft" ausgegrenzt werden. Aber auch die Formulierung "Unterstützte Person(en) im Haushalt" auf der Dialogseite "Angaben zum Haushalt" ist irreführend, wenn Personen im Ausland unterstützt werden. Insofern also eine Anregung zur verbesserten Benutzerführung. Lt. Angaben der Finanzverwaltung kommen diese Fälle mit fehlerhafter Sachverhaltsdarstellung häufiger vor.

  • Hallo,

    wir haben das Thema noch einmal überprüft (es ist verwunderlich, doch es war die erste zu diesem Problem). Wir werden für die Steuer-Spar-Erklärung 2007 einige Änderungen vornehmen. Werden zusammenlebende Eltern unterstützt, sollen die Angaben künftig – in allen Fällen – in einem Datensatz erfasst werden können (so wie Sie es zunächst getan haben). Schon in einem Update für die Steuererklärung 2005 wird der ELSTER-Transfer geändert, so dass bei der Auswahl „Eltern in Haushaltsgemeinschaft“ beide Personen per ELSTER übermittelt werden.

    [size="1"][ 02. August 2006, 13:19: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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