Verlustrücktrag "aus dem Jahr 2006"

  • Ich gehe davon aus, dass mit dieser Überschrift der in diesem Kalenderjahr und damit für das Steuerjahr 2005 ermittelte Verlust gemeint ist. Hierzu habe ich folgende Frage:
    Meine Verluste aus "Privaten Veräußerungsgeschäften" im Steuerjahr 2005 in Höhe von 900 Euro werden bei der Berechnung der Kirchensteuer als (negative) "Sonstige Einkünfte" berücksichtigt, nicht aber bei der "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" unter "Sonstige Einkünfte". Im Abschnitt "Private Veräußerungsgeschäfte" wird in der "Übersicht" dieser Verlust noch dargestellt und ich werde auf eine mögliche Verrechnung mit Gewinnen aus dem Steuerjahr 2004 (ist Steuererklärung vom letzten Jahr) hingewiesen. Wenn ich dann im Dialog "Private Veräußerungsgeschäfte: Verlustverrechnung" diesen "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2006" in Höhe von 900 Euro eingebe, müsste sich doch die Höhe des zu versteuernden Einkommens entsprechend verringern. Tatsächlich tut isch hier nichts. Wird das hier im Programm nicht berücksichtigt? Oder was mache ich falsch? Liegt es an den Zeiträumen?
    Viele Grüße und vielen Dank
    AK

  • Verluste aus Spekulationsgeschäften können Sie nicht mit anderen Einnahmen verrechnen. Hinweise finden Sie in der Hilfe und im Steuerkompaß.

    Die Halbeinkünfte hingegen werden im aktuellen Jahr für die Kirchensteuer herangezogen.

    [size="1"][ 04. April 2006, 23:26: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Sie haben doch einen Verlust in 2005 aus Spekulationsgeschäften. Also wird dies in der Steuerberechnung 2005 keinerlei Auswirkungen haben, weil (siehe erste Antwort).

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • In einer privaten Nachricht schrieben Sie mir dies:

    Zitat

    Zitat: Genau das will ich machen und gebe dazu den Betrag (Gewinne in 2005)ein.

    Das wiederspricht jetzt Ihren vorherigen Aussagen.
    Könnten Sie einfach nochmal aufzeigen, wann Sie Verluste und wann Sie Gewinne hatten.

    Wenn Sie in 2005 einen Verlust hatten, wird dieser nach 2004 zurückgetragen und ändert Ihre Erklärung 2004.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • OK, jetzt in Kürze und mit Beispiel:
    Im Kalenderjahr 2005 "Verluste aus Aktiengeschäften", sagen wir 1000 Euro.
    Im Kalenderjahr 2004 "Gewinne aus Aktienverkäufen", sagen wir 800 Euro.

    Eine Eingabe des Betrags von 1000 Euro im Feld "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2005" im Dialog "Private Veräusserungsgeschäfte: Verlustverrechnung" und eine Eingabe von 800 Euro im Feld" Rücktrag soll begrenzt werden auf" hat keine Auswirkung auf die Gesamtberechnung.

    Wenn hier direkt eine Verlustausgelich möglich wäre, würden das zu versteuernde Einkommen in 2004
    um 800 Euro verringert werden.

    Kann es sein, dass die "Verluste aus Veräusserungsgeschäften" in 2005 zuerst mit "Kapitaleinkünften (ZInsen,Dividenden,...) " verrechnet werden, dadurch mehr als asugeglichen werden und dass deswegen quasi nichts mehr für den "Verlustrücktrag" übrig bleibt?

    Viele Grüße


    Der Verlust aus dem Jahr 2005

  • Zitat

    Zitat: das zu versteuernde Einkommen in 2004
    um 800 Euro verringert werden.

    Ja ganz genau, das zvEK wird in 2004!! um 800 verringert.

    Das hat nichts mit dem Jahr 2005 zu tun, was soll denn da passieren?

    Zitat

    Zitat:Verluste aus Spekulationsgeschäften können Sie nicht mit anderen Einnahmen verrechnen.

    Hallo, das weiß ich auch.



    [size="1"][ 06. April 2006, 00:37: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hi akliegl,

    wenn du in 2005 einen Spekulationsverlust gemacht hast und den nach 2004 zurücktragen willst, musst du im Programm für 2004 einfach nur diesen Verlust als "Rücktrag aus 2005" eingeben. Dann wird dieser Verlustrücktrag mit einem Spekulationsgewinn aus 2004 verrechnet und du bekommst in der Steuerberechnung 2004 ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen.

    Es bringt doch aber nichts, in der Steuererklärung für das Jahr 2005 (also in der Steuer-Spar-Erklärung 2006) diesen Verlustrücktrag als "Rücktrag aus 2006" einzugeben. Das würde nur einen steuermindernden Effekt haben, wenn du im Jahr 2005 einen Spekulationsgewinn gehabt hättest.

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