Aufteilung Steuerrückerstattung nach versch. Gesichtspunkten?

  • Hallo Herr Jung,
    Hallo Steuertipps-User,
    zugegeben, meine Thema-"Überschrift" klingt etwas seltsam, wird aber aus der folgenden Frage deutlich:


    Ist es möglich, nach dem ganzen Steuerprozedere (Steuererklärung erstellen, abschicken, vergleichen mit der Erklärung des FA) die Steuerrückerstattung auf die "Verursacher" aufzuteilen (bzw. zu ermitteln, wer welchen Anteil an der Rückerstattung hat)?


    Die Verursacher wären wie folgt:
    - Ehemann (ich)
    - Ehefrau (meine Frau)
    - Gewerbe (PV / BHKW Anlage)


    Hintergrund:
    Dei Aufteilung auf die Verursacher macht in dem Sinne Sinn, als das ich z.B. bei der PV-Anlage die Amortisation mit der Rückerstattung berechnet habe, dieser also wieder gutschrieben werden muss.
    Meine Frau hält sich ebenfalls an solch eine Regel, sodass sie Ihren Teil auch gerne wieder hätte (bei Steuerklasse V bleibt ja bekanntliche auch nicht mehr soviel im Säckel, gell?).


    Das soll nicht nach "Erbsenzählerei" klingen, sondern hat ja auch praktische Hintergründe. Ich aber habe eigentlich wenig Lust, für die jeweiligen Verursacher eine getrennte "virtuelle" Steuererklärung zu simulieren, um die jeweilige Höhe herauszubekommen.


    Vielen Dank für eure Ratschläge / Tipps,


    Mit versteuerten Grüßen ;)


    Oliver

    [size="1"][ 13. Dezember 2005, 22:48: Beitrag editiert von: borgplasma ][/size]

  • Hallo,


    man kann die Steuer nach der Abgabenordnung (im Falle einer Pfändung) aufteilen. Wenn Sie die Steuer jedoch nur für "sich selbst" aufteilen, müssen Sie sich an keine Standardregel halten; mitunter gibt es mehrere Möglichkeiten, die Steuer aufzuteilen. Im einfachsten Fall würde man die festzusetzende Einkommensteuer (plus Soli und Kirchensteuer) prozentual auf die einzelnen Einkünfte aufteilen. Die aufgeteilte Steuer verrechnet man dann mit der angerechneten Steuer (Lohnsteuer) und schon hätte man ein Ergebnis.


    Das verzieht natürlich das Ergebnis ein wenig. Bei einem Steuersparmodell möchte man ja wissen, was die ganze Sache zusätzlich zum Arbeitslohn bringt. Um nur den Steuereffekt des Gewerbes zu ermitteln, müsste man tatsächlich 2 Steuererklärungen erstellen, eine mit und eine ohne Gewerbeeinkünfte. Wenn Sie die Steuererklärung aber mit der Steuer-Spar-Erklärung erstellt haben, sollte auch diese Berechnung kein Problem sein: Öffnen Sie Ihren Steuerfall, notieren Sie sich die festzusetzende Einkommensteuer, entfernen dann die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und vergleichen Sie beide Berechnungen.


    Gruß


    Andreas Reichert

    [size="1"][ 21. Dezember 2005, 09:37: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

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