Hallo,
ich müsste für 2018 erstmalig eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung für zwei Unternehmen (Kleinbetrieb und PV-Anlage) erstellen. Mir ist klar, dass ich zwei getrennte Gewinnermittlungen (EÜR) und eine (konsolidierte) Umsatzsteuererklärung erstellen muss.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, wo die Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden müssen.
Lasse ich den Bereich Umsatzsteuervoranmeldung in den Gewinnermittlungen leer und gebe die Werte für beide Unternehmen in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung an, oder muss ich die Umsatzsteuer für beide Unternehmen getrennt bei der Gewinnermittlung angeben?
thx
Ryan