Kann ich ein Arbeitszimmer trotz Kredit steuerlich absetzen?

  • Hallo!
    Ich bin jetzt seit ungefähr einem Jahr selbstständig tätig. Ich arbeite bis jetzt von zuhause aus. Ich habe mir unser Gästezimmer in ein Büro umgewandelt. Am Wochenende sind wir irgendwie auf die Steuererklärung zu sprechen gekommen. Die steht bei mir auch noch an. Ein Freund hat erzählt, dass sein Steuerberater sogar sein Arbeitszimmer zuhause zur Steuererklärung einreicht.
    Jetzt frage ich mich, ob das für mich nicht eigentlich auch möglich wäre, denn das Arbeitszimmer nutze ich natürlich betrieblich. Jedoch habe ich meine Wohnung durch einen Immobilienkredit finanziert - ist das dann trotzdem steuerlich absetzbar?

  • die Wohnung ist also Eigentum - Sie alleine oder mit Ehemann? Dann könnte wegen der Zuordnung zum Betriebsvermögen steuerlich eine gesonderte Konstellation gegeben sein - mein Tipp: suchen Sie sich einen Stb für die erste Erklärung der Selbständigkeit.

    Die Finanzierung durch Kredit ist hier nicht entscheidend, aber die Zuordnung zum BV! Was ein Freund erzählt, muss nicht für Sie zutreffen!

  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen (siehe SteuerSparErklärung Dialog Werbungskosten > Arbeitszimmer), spielt es keine Rolle, ob die Wohnung über Kredite finanziert ist.

    Bei den "Anteiligen Kosten" des AZ können Sie sogar Schulzinsen erfassen.

    Staufer

  • Hey, aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass die Anerkennung eines Arbeitszimmers für die Steuererklärung gar nicht so einfach ist.

    Wenn du geprüft wirst, kann das kompliziert werden. Mein Arbeitszimmer wurde bspw. nicht vom Finanzamt angenommen, weil "die Ausstattung und Einrichtung dem Begriff des Arbeitszimmers nicht gerecht werden"! In meinem Arbeitszimmer steht nämlich ein Bett für Gäste. Darum hat das Zimmer die Anforderungen nicht erfüllt. Was für ein Unsinn!!

  • Grüß euch!

    Ich kann das bestätigen, dass man als Selbstständiger das Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann. Grundsätzlich muss es aber eben zur Verrichtung von "gedanklichen, schriftlichen oder verwaltungstechnischen Arbeiten" genutzt werden. Es kommt dann drauf an, ob das Arbeitszimmer im direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht, dann können die Kosten sogar unbeschränkt angesetzt werden. Das wäre ja bei dir der Fall.

    Wie das aussieht, wenn man einen Immobilienkredit aufgenommen hat, kann ich dir leider nicht genauer sagen, aber vielleicht findest du da online genauere Informationen.

  • Hallo! Danke für eure Antworten!

    Nachdem ich auch freiberuflich und selbstständig arbeite, ist das Arbeitszimmer sicher mein betrieblicher Mittelpunkt. Also habe ich schonmal eine Anforderung erfüllt. Ich lebe außerdem alleine, ohne Ehemann. Welchen Unterschied macht das?

    Mich verunsichert jetzt nur die Tatsache, dass in meinem Arbeitszimmer auch ein Gästebett steht. Das hat aber keinen anderen Platz! Wie sollte ich das anders regeln?! Wie wird das denn eigentlich prinzipiell berechnet, wenn das Arbeitszimmer beruflich und der Rest der Wohnung privat genutzt wird? Wie ermittelt das Finanzamt dann die Aufwendungen, die nur für das Arbeitszimmer gelten?

  • Ja, da stimme ich Staufer zu... Leider gibt es da keine besseren Regelungen.

    Um die Kosten für das Arbeitszimmer zu berechnen musst du einfach den flächenmäßigen Anteil ermitteln. Dafür teilst du die Fläche des Arbeitszimmers (in Quadratmeter) durch die Gesamtfläche deiner Wohnung. Wenn du das dann mit 100 multiplizierst, erhältst du den prozentualen Anteil. Diesen kannst du dann mit dem Gesamtbetrag der allgemeinen Aufwendungen multiplizieren und durch 100 teilen. So ermittelst du den Kostenanteil der allgemeinen Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert.

    Ich rechne bei der Steuer dann auch noch spezielle Aufwendungen für das Arbeitszimmer, wie Umbauten aber auch Innenausstattung wie Lampen oder Teppiche dazu. Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer musst du aber als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben verrechnen.

  • Zitat von sarinchen7;26377

    Nachdem ich auch freiberuflich und selbstständig arbeite, ist das Arbeitszimmer sicher mein betrieblicher Mittelpunkt. Also habe ich schonmal eine Anforderung erfüllt. Ich lebe außerdem alleine, ohne Ehemann. Welchen Unterschied macht das?

    Dass die gesamte anteilige Fläche mit ihrem Wert Betriebsvermögen wird und Du bei Betriebsaufgabe oder Verkauf der Wohnung ggf. einen Gewinn (anteiliger Wertzuwachs der Wohnung) versteuern musst.

    Ob sich das rentiert, ist fraglich?

  • Nachdem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind eigentlich alle folgenden Überlegungen illusorisch.
    Bett im AZ geht nicht, es sei denn, man wäre Bereitschaftsarzt o.Ä.

    Wie eugenie betont, sollte sich sarinchen7 bei einem Steuerberater kundig machen, sonst kommt in ein paar Jahre ein gewisses Erwachen.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;26382

    Wie eugenie betont, sollte sich sarinchen7 bei einem Steuerberater kundig machen, sonst kommt in ein paar Jahre ein gewisses Erwachen.

    Nachdem Arbeitszimmer sehr häufig zur Einkommensverminderung genutzt wird, sollte in den Steuertipps klar herausgearbeitet werden, wann dieses dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist oder nicht und welche steuerlichen Unterschiede sich ergeben.

  • Hallo
    ich habe auch eine Frage dazu. Gibt es denn eine Möglichkeit ein Arbeitszimmer anzusetzen sofern man die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt..wenn man eine nichtselbständige Tätigkeit hat zb als Maurer und eine selbstständige Tätigkeit (Onlinehandel) und das Arbeitszimmer im finanzierten selbstgenutzten Eigenheim hat ohne das es dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.
    Ich kann dies zwar im Programm so anklicken als Privatvermögen ab das ist doch nicht ganz richtig oder?

    WÜRDE mich über Hilfe freuen

  • Ist der anteilige Immobilienwert des Arbeitszimmers kleiner als 20 Prozent der gesamten Immobilie und liegt der Wert des Arbeitszimmers anteilig bei nicht mehr als 20.500 EUR, muss man das Arbeitszimmer nicht als Betriebsvermögen behandeln.

    Es gibt allerdings etliche Fallstricke, z.B. bei einem Verkauf der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist.

    Staufer

  • Ok nehmen wir an die Immobilie inkl Grund hat 400000€ gekostet
    120qm2 Wohnfläche davon 14qm Arbeitszimmer.
    Die Immobilie gehört mir und meiner Frau zu gleichen Teilen.
    Das würde bedeuten Betriebsvermögen.

    Aber macht sich das Finanzamt dann nicht Gedanken? Wenn jetzt kein Arbeitszimmer mehr angesetzt wird? Die Jahre als ich noch in Mietwohnung lebte habe ich das Arbeitszimmer auch abgesetzt und greift ja die Steuerfalle nicht... wegen Mietwohnung sehe ich das richtig?

    Lg zinnik

  • Aber macht sich das Finanzamt dann nicht Gedanken? Wenn jetzt kein Arbeitszimmer mehr angesetzt wird?

    Wenn das FA die Abschreibung verweigern kann, wenn da ein Bett steht, wird es wohl nichts dagegen haben, wenn es gar nicht abgeschrieben wird. Mit der Abschreibung des Inventars, hat man zumindest einen kleinen Vorteil.

    Angenommen der Maurer wäre verheiratet und das Haus wäre 160 m² groß, dann ergäbe sich ein anteiliger Wert von 35.000 € und es wäre kein BV, weil sein Anteil nur bei 17.500 € läge. Steigen aber die Immobilienpreise so weiter, wie in den letzten 5 Jahren, dann wird es automatisch Betriebsvermögen.

    Wie bekommt das FA das mit? Relevant wäre es ja nur bei einer Betriebsaufgabe oder beim Verkauf des Hauses.

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