GWG Sofortabschreibung für Kleinunternehmer (ab 2018)

  • Liebe Foren-Mitglieder,

    für die Anwendung der GWG Sofortabschreibung für Kleinunternehmer bin ich auf unterschiedliche Aussagen zur Grenze der Anschaffungskosten gestoßen.

    Aussage 1: Laut dem Programm SteuerSparErklärung für Selbstständige 2019, heißt es in der Eingabehilfe für die Gewinnermittlung:

    "GWG Sofortabschreibung: Anschaffungskosten bis 800,00 € können Sie direkt als Betriebsausgabe abziehen (GWG)."

    Weiter heißt es: "Wenn Sie im Anschaffungsjahr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, zählt die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten."

    Aussage 2: Laut diverse Online-Seiten (z. b. http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm)
    Seit 01.01.2018 ist die Grenze für die GWG Sofortabschreibung für Kleinunternehmer 952€ (800€ + 152€ MwSt). "Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Bei der Gewinnermittlung werden Betriebsausgaben daher grundsätzlich mit ihren Bruttopreisen (= inklusive Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer) berücksichtigt. Bei der Frage, ob ein eingekauftes Wirtschaftsgut als GWG gilt oder nicht, gelten jedoch auch für Kleinunternehmer die Netto-Wertgrenzen."

    Ich fasse zusammen:
    - ich bin Kleinunternehmer, daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
    - die Ust entsprechen daher die MwSt und diese zählen zu den Anschaffungskosten

    Meine Frage: Ist Aussage 1 oder Aussage 2 korrekt?
    - nach Aussage 1: GWG Sofortabschreibung nur möglich, wenn Anschaffungskosten inkl. MwSt <= 800€
    - nach Aussage 2: GWG Sofortabschreibung nur möglich, wenn Anschaffungskosten inkl. MwSt <= 952€, da die Netto-Wertgrenze relevant für die GWG ist. Zudem können nicht nur die maximal 800€ Nettoausgaben als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sondern auch die 152€ MwSt.


    Beispiel zu meiner Frage: Wenn ich 2018 für meine berufliche Tätigkeit einen Laptop für 900 € (756€ + 144€ MwSt.) gekauft habe, kann ich den in 2018 als GWG sofort abschreiben? Falls ja, mit 900€ oder nur mit dem Nettopreis von 756€?

    Schon mal herzlichen Dank im Voraus für zielführende Antworten :)

  • Zitat von dz-insti;25913

    Aussage 2: Laut diverse Online-Seiten (z. b. http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm)
    Seit 01.01.2018 ist die Grenze für die GWG Sofortabschreibung für Kleinunternehmer 952€ (800€ + 152€ MwSt). "Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Bei der Gewinnermittlung werden Betriebsausgaben daher grundsätzlich mit ihren Bruttopreisen (= inklusive Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer) berücksichtigt. Bei der Frage, ob ein eingekauftes Wirtschaftsgut als GWG gilt oder nicht, gelten jedoch auch für Kleinunternehmer die Netto-Wertgrenzen.")


    Ich lese das so die Grenze ist 800 €, da sind sie nicht drüber, direkt abschreiben dürfen Sie 952 €. Diese Sonderregel betrifft Kleinunternehmer.

  • @ dz-insti

    Kleinunternehmer: Anschaffungskosten bis 952,00 € können Sie direkt als Betriebsausgabe abziehen (GWG).

    Prüfen Sie Ihre Einstellungen: Wenn Sie im Dialog "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" die Frage "Kleinunternehmer-Regelung" mit "Ja" beantwortet haben, wird der Wert in der Eingabehilfe auf 952,00 € gesetzt.

    Staufer

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