Frage zur Rürup Rente

  • Bitte folgende Anfrage in Steuerforen (wie z.B. Elster und bitte auch andere) stellen:

    2017 wurde in die Basisrente die Höchstzahlung für Verheiratete von 46.724€ eingezahlt. Aus persönlichem Anlass wurde gebeten, die Sonderzahlungen von jeweils 19.376€ zurück zu bekommen. Diesem Antrag wurde seitens der Versicherung stattgegeben. Die Sonderzahlung wurde auf jeweils 10.000€ reduziert.
    Einmal wurden 19.376€ aber erst am 02.01.2018 zurück überwiesen. Der Beitragsbescheid 2017 beinhaltet diese 19.376€ noch und besagt, dass als Sonderzahlung 29.376€ eingezahlt wurden für einen Vetrag. Danach wurde auch die Einkommenssteuererklärung 2017 erstellt.

    Die Versicherung hat nun mitgeteilt den Beitragsbescheid 2017 ändern zu wollen. Der Versicherungsnehmer hat vorgeschlagen diese Betrag von 19.376€, der Anfang Januar zurück überwiesen wurde mit 2018 zu verrechnen.
    Damit sein maximaler Höchstbetrag in 2018 nicht verloren geht, hat er diese Zahlung zu seiner bereits getätigen Sonderzahlung ausgeglichen. Insgesamt hat er nun 47.424€ (Höchstzahlung 2018 für Verheiratete) und die 19.376€ ausgeglichen. Gesamt 66.800€.

    Momentan ist die Basisrente für 2018 überbezahlt, da der Sachverhalt mit der Versicherung noch nicht geklärt ist und aufgeschoben wurde. Die Versicherung ist sich selbst unschlüssig wie sie hier weiter verfahren soll.

    Der Versicherungsnehmer möchte die Änderung seiner Einkommenssteuerklärung 2017 als auch etwaige Nachzahlungen vermeiden. Das Finanzamt hat ihm bereits bestätigt, dass es unerheblich ist welcher Beitragsbescheid geändert wird. Es wäre rechtlich also nicht falsch die zurück überwiesenen 19.376€ mit in den Beitragsbescheid 2018 zu nehmen, da das Geld auch erst in diesem Jahr geflossen ist. Da der Versicherungsnehmer für die Einzahlungen in die Basisrente sich auch an den Stichtag 31.12. halten muss, sollte derselbe Stichtag auch für die Versicherung selbst gelten.

    Die Frage ist nun zum Einen, ob der Versicherer hier tatsächlich richtig handelt und zum anderen wie sich die Versicherung hier verhalten bzw. entscheiden sollte. Gibt es vielleicht auch konkrete Paragraphen, die solch einen Fall beschreiben?

  • Quote from Martin2012;25893

    2017 wurde in die Basisrente die Höchstzahlung für Verheiratete von 46.724€ eingezahlt. Aus persönlichem Anlass wurde gebeten, die Sonderzahlungen von jeweils 19.376€ zurück zu bekommen. Diesem Antrag wurde seitens der Versicherung stattgegeben. Die Sonderzahlung wurde auf jeweils 10.000€ reduziert.
    Einmal wurden 19.376€ aber erst am 02.01.2018 zurück überwiesen. Der Beitragsbescheid 2017 beinhaltet diese 19.376€ noch und besagt, dass als Sonderzahlung 29.376€ eingezahlt wurden für einen Vetrag. Danach wurde auch die Einkommenssteuererklärung 2017 erstellt.

    Das heißt, von den in 2017 zweimal gezahlten 29.376 € wurden 19.376 € einmal pünktlich und einmal mit Verspätung zurückgezahlt. Und deshalb möchte der VN, dass die verspätete Rückzahlung, da in 2018 wieder in die Versicherung eingezahlt, als nicht zurückgezahlt zählt und somit mit der Meldung an das FA und demzufolge auch mit der Steuererstattung übereinstimmt.


    Ich meine, dass das grundsätzlich funktionieren sollte. Es gehört nur etwas guter Wille von der Versicherung dazu.

    Quote from Martin2012;25893

    Die Versicherung hat nun mitgeteilt den Beitragsbescheid 2017 ändern zu wollen. Der Versicherungsnehmer hat vorgeschlagen diese Betrag von 19.376€, der Anfang Januar zurück überwiesen wurde mit 2018 zu verrechnen.

    Wie schon geschrieben: Der gute Wille der Versicherung muss da sein. Wenn die nicht wollen, könnte es daran liegen, dass dem VN eine bessere Rendite zusteht, als der Versicherer z. Zt. erwirtschaften kann.

    Quote from Martin2012;25893

    Die Frage ist nun zum Einen, ob der Versicherer hier tatsächlich richtig handelt und zum anderen wie sich die Versicherung hier verhalten bzw. entscheiden sollte. Gibt es vielleicht auch konkrete Paragraphen, die solch einen Fall beschreiben?

    Einen Paragrafen habe ich nicht, aber ich weiß, dass die Versicherungen zum Jahresende noch einige Tagen jahresübergreifend verbuchen können. Ich habe mir z. B. kurz vor Jahresende meine Jahreszahlung für den Riester abziehen lassen. Danach habe ich festgestellt, dass es 100 € zu wenig waren. Ich habe noch im alten Jahr um den Einzug dieser 100 € gebeten. Leider musste die Versicherung aufgrund ihrer Buchungsabläufe noch einmal (am 28.12.) den um 100 erhöhten vollen Betrag abbuchen und hat erst danach am 02.01. den ersteren Betrag zurück überwiesen.

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