Kleinunternehmer mit Umsatzseuer-Einnahme

  • Verstehe jetzt gar nichts mehr. Er schreibt, dass Geld, ist anfangs 2017 auf sein Konto geflossen. Er macht im Moment die Steuererklärung für 2017-
    Warum sollen die Einnahmen in 2018 erfasst werden ?

  • Zitat von Adi;25711

    Warum sollen die Einnahmen in 2018 erfasst werden ?

    Welche Einnahmen? Er schreibt, er will seine Umsatzsteuerzahlungen (Zahlungen!) an das Finanzamt in der EÜR 2017 erfassen, obwohl er ja die USt bis jetzt noch nicht nachgezahlt hat.

    Die Einnahmen erfasst er im Jahr 2017, wo sie tatsächlich eingegangen sind. So in #6.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;25712

    Welche Einnahmen? Er schreibt, er will seine Umsatzsteuerzahlungen (Zahlungen!) an das Finanzamt in der EÜR 2017 erfassen, obwohl er ja die USt bis jetzt noch nicht nachgezahlt hat.

    Die Einnahmen erfasst er im Jahr 2017, wo sie tatsächlich eingegangen sind. So in #6.

    Nochmal, ich habe im Jahr 2017 (in welchem ich zum Kleinunternehmer gewechselt bin) eine Zahlung einer Rechnung von 2016 erhalten.

    2016 hatten die Rechnungen noch Umsatzsteuer. Seit 2017 in ich Kleinunternehmer. Wie gehen ich jetzt mit der Software vor?

  • Er hat geschrieben, dass er im Jahre 2016 noch eine Rechnung mit UST an einen Kunden verschickt hat. Dieser zahle erst im Jan/Feb.2017 mit USt.

    Er muss also in 2017 in der Gewinnermittlung Einnahmen (Erlöse) buchen(Zufluss-u. Abflussprinzip)

    Jetzt muss er noch die USt buchen, und das Problem ist, er ist in 2017 Kleinunternehmer.

    Gruß

  • Zitat von Adi;25714

    Er hat geschrieben, dass er im Jahre 2016 noch eine Rechnung mit UST an einen Kunden verschickt hat. Dieser zahle erst im Jan/Feb.2017 mit USt.

    Er muss also in 2017 in der Gewinnermittlung Einnahmen (Erlöse) buchen(Zufluss-u. Abflussprinzip)

    Jetzt muss er noch die USt buchen, und das Problem ist, er ist in 2017 Kleinunternehmer.

    Gruß

    Auf den Punkt gebracht, Danke.

  • Das ganze geht über drei Steuerjahre.

    - Nachtrag Umsatzsteuer für 2016 - ist noch zu erledigen
    - Eingang des Rechnungsbetrages in 2017 - in der EÜR 2017 erfassen
    - Nachträgliche Zahlung der Umsatzsteuer wahrscheinlich in 2018, wenn man jetzt in die Pötte kommt! - In der EÜR 2018 erfassen.

    Wenn Sie nur die SSE 2018 haben, müssen Sie dem Finanzamt den Sachverhalt für das Steuerjahr 2016 schreiben. Wenn Sie im Jahr 2018 die USt nachzahlen, müssen Sie dies in der SSE 2019 in der EÜR 2018 erfassen.

    Alles schon geschrieben.

    ENDE------

    Staufer

  • Zitat von Staufer;25716

    Das ganze geht über drei Steuerjahre.

    - Nachtrag Umsatzsteuer für 2016 - ist noch zu erledigen in der Gewinnermittlung 2017 bei Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt ?
    - Eingang des Rechnungsbetrages in 2017 - in der EÜR 2017 erfassen Brutto?
    - Nachträgliche Zahlung der Umsatzsteuer wahrscheinlich in 2018, wenn man jetzt in die Pötte kommt! - In der EÜR 2018 erfassen.

    Wenn Sie nur die SSE 2018 haben, müssen Sie dem Finanzamt den Sachverhalt für das Steuerjahr 2016 schreiben. Wenn Sie im Jahr 2018 die USt nachzahlen, müssen Sie dies in der SSE 2019 in der EÜR 2018 erfassen.

    Alles schon geschrieben.

    ENDE------

    Passt das so?

  • In der Gewinnermittlung für 2017 erfassen Sie nur den Zahlungseingang.

    Für 2016 schreiben Sie dem Finanzamt, wie mit der Sachbearbeiterin des FA besprochen. Dann müssen Sie (höchstwahrscheinlich) in 2018 die Umsatzsteuer für 2016 nachzahlen. Dann erst erfassen Sie diese Nachzahlung unter Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt der EÜR des Jahres, in dem Sie gezahlt haben. Im Jahr 2017 haben Sie diese Umsatzsteuer ja nicht gezahlt.

    Staufer

  • Es geht hier nur um die ominöse Zahlung 2017!!! Über etwas anderes wird hier nicht diskutiert.

    Wenn Sie 2017 hingegen für die anderen Rechnungen Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt haben, zum Beispiel Nachzahlungen für 2016 oder Vorauszahlungen für das 4. Quartal, oder eine Erstattung für 2016 erhalten haben, müssen Sie diese Zahlungen oder Erstattungen selbstverständlich erfassen!

    Aber im Zusammenhang mit der ominösen Zahlung haben Sie doch 2017 keine Umsatzsteuer gezahlt - oder ???

    Staufer

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