Geld mit Texten auf Internetplattformen als Nebenjob

  • Liebe Mitglieder,

    Ich bin neu hier und darum nicht sicher, ob ich mit meinem Thema in die richtige Kategorie eingetreten bin.

    Es geht um folgenden Fall:

    Ich bin Vollzeit Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto von ca. 42.000 Euro und Steuerklasse 1. Nun plane ich, mir auf einer Plattform im Internet als Autor von Texten etwas dazu zu verdienen. Klar weiß ich, dass ein Minijobbis 450€ steuerfrei ist.

    Aber meine erste Frage ist: Ist das überhaupt ein Minijob? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und agiere als Privatperson.
    Nun habe ich die Befürchtung, dass ich aufgrund von Unwissenheit irgendetwas bei der Steuer oder der Anmeldung dieser Tätigkeit falsch mache. Leider weiß ich auch nicht, wie hoch der monatliche Verdienst sein wird, da man dort selbst Aufträge annehmen kann. Machen wir mal zwei Beispiele:

    Was passiert, wenn ich 300€/Monat erwirtschafte mit dieser Nebentätigkeit? Werden diese dann auf meine 42k draufgerechnet und ich muss am Jahresende Steuern nachzahlen? - Lohnt sich das dann überhaupt?

    Was passiert, wenn ich 500€ verdiene? Gleiche Fragen wie oben.


    Ich bin für jeglichen Ratschlag in nichtbürokratendeutsch dankbar. Mir sind 4 Dinge wichtig:

    1. Lohnt sich das für mich (Nachzahlung, Versicherung, etc.?)
    2. Muss ich die Tätigkeit direkt irgendwo anmelden, bevor ich überhaupt 1 Cent erwirtschaftet habe und wenn ja wo?
    3. Laufe ich Gefahr, irgendetwas zu übersehen und mich versehentlich strafbar zu machen?
    4. Kann ich Maßnahmen ergreifen, wie ich hier clever aber legal etwas sparen kann?


    Ich danke Euch im Voraus.

    Grüße

    JohnD0E

  • Sie erstellen mit Hilfe der SteuerSparerklärung eine Gewinnermittlung. Dort tragen Sie die Einnahmen und Ausgaben ein. Sie geben dann entweder Anlage S oder Anlage G beim Finanzamt ab.

  • Zitat von JohnD0E;25549

    Aber meine erste Frage ist: Ist das überhaupt ein Minijob? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und agiere als Privatperson.


    Es ist kein Minijob. Sie müssen Ihre Einkünfte in der Steuererklärung erklären.

    Staufer

  • Unbedingt in der Steuererklärung aufführen, sonst gibts Ärger. Eventuell ein Kleinunternehmen gründen? Ich betreibe auch nebenberuflich einen Blog und die Einnahmen daraus werden durch die Kleinunternehmer-Regelung abgerechnet

  • Hallo!

    Ich kenne sowohl Personen, die durch bestimmte Websiten neben- als auch hauptberuflich Geld verdienen. Tatsächlich mussten sie sich dann als e.U. anmelden - auch um eine UID-Nummer zu bekommen.

    Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!