Immobilie geerbt: Bewertung für Scheidung

  • Hallo,



    mein Vater ist vor wenigen Wochen verstorben und hat mir unser Haus in Wuppertal vererbt. Da ich mich auch gerade inmitten meiner Scheidungsverhandlung befinde, muss ich rasch wissen, was die Immobilie wert ist.


    Ich habe erst spät davon erfahren und will nicht unvorbereitet in das Gespräch mit den Anwälten gehen.
    Hätte meine bald Ex-Frau über Anrecht auf einen Anteil?

  • Grüß dich!


    Glaube nicht, dass sie da Ansprüche hat. Aber das wird dein Anwalt wohl besser wissen. Es wird aber fürs Erste bestimmt reichen, wenn du nur den ungefähren Wert kennst. Die Kurzfristigkeit des Erbes wird in den Verhandlungen bestimmt mitberücksichtigt.


    Das ist auch recht einfach möglich, wenn man Parameter wie Ort, Lage, Größe und Baujahr kennt. Ein Experte muss dann nicht einmal das Anwesen betreten. Hier gibt es sogar eine online-Einschätzung der Immobilie in Wuppertal anhand dieser und weiterer Daten: https://vonbaum.immobilien/immobilie-bewerten/


    Selbstverständlich kann man umso genauer bewerten, umso mehr man darüber weiß.
    Wenn es also möglich ist, sollte man den (ehemaligen) Partner miteinbeziehen, denn eine Bewertung ist ja möglicherweise auch in seinem Interesse.

  • Geerbtes Haus gehört bei einer Scheidung immer ie andere Gegenstände, die vor der Ehe erworben wurden, quasi zum Anfangsvermögen und es werden bei Zugewinngemeinschaft immer nur die Wertveränderung ins Endvermögen gerechnet - und das kann ja bei wenigen Wochen eher Null sein!

  • Halte - wenn möglich - das Haus aus der anwaltlichen Scheidung heraus; denn wenn sich erst noch ein Anwalt darum bemüht, werden durch den Hauswert die Anwalts-Scheidungskosten immens hoch!

  • [USER="13718"]frankoforst[/USER]


    Bitte immer mal auf das Datum der letzten Posts zu einem Thema achten. Dieser ist vom 29.08.2018. Gilt auch ähnlich für andere Beiträge.

  • Quote

    Am besten direkt ein paar Angebote vorlagen, die wollen das dann sowieso haben.


    Was willst du mit deinen überflüssigen Kommentaren zu uralten Beiträgen eigentlich bezwecken?


    Dass die geerbte Immobilie zum Anfangsvermögen rechnet, hat [USER="7236"]eugenie[/USER] doch bereits 2018 geschrieben

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