Umzugskosten vorübergehend ohne eigenen Haushalt

  • Hallo,
    ich war von 01.01. - 31.07. angestellt, dann 6 Wochen arbeitslos und am 08.09. habe ich wieder eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort begonnen. Während der Zeit der Arbeitslosigkeit bin ich vorübergehend in den Haushalt meiner Eltern gezogen und von dort dann wieder zu Beginn der neuen Arbeit in eine eigene Wohnung. Wie muss ich das nun in der Steuererklärung angeben?

  • Werbungskosten-Umzugskosten.

    Damit die Finanzverwaltung von einer beruflichen Veranlassung ausgeht, muss sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigen. Außerdem muss die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal angesehen werden können (H 9.9 LStH). Hierfür zählt das Verkehrsmittel, das Sie tatsächlich benutzen.


    Mehr darüber steht im Steuerkompass der SteuerSparerklärung. Bitte nachlesen, könnte von Bedeutung ein.

  • Mein Problem liegt nicht darin, ob der Umzug beruflich war oder nicht, sondern, ob es zählt, dass ich vor dem Umzug einen eigenen Haushalt hatte, obwohl ich vorübergehend wieder 6 Wochen bei meinen Eltern gewohnt habe? Je nachdem ist es doch eine andere Umzugspauschale.

  • Die Pauschale für Verheiratete oder Ledige steht Ihnen in voller Höhe immer dann zu, wenn Sie aus einer »Wohnung« ausziehen und in eine »Wohnung« einziehen (§ 10 Abs. 1, 3 BUKG).

    Eine »Wohnung« ist eine geschlossene Einheit von mehreren Räumen mit einer Küche oder einer Kochgelegenheit, einer Wasserversorgung und einer Toilette (§ 10 Abs. 3 BUKG). Keine »Wohnung« ist ein einzelner Raum, auch wenn er mit einer Kochnische ausgestattet ist, zum Beispiel ein Zimmer im Haushalt der Eltern oder ein Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft.

    Ziehen Sie entweder nicht aus einer Wohnung aus oder nicht in eine Wohnung ein, werden die Pauschalen gekürzt, und zwar die Verheirateten-Pauschale auf 30 % und die Ledigen-Pauschale auf 20 % (§ 10 Abs. 4 BUKG). Der Erhöhungsbetrag wird aber nicht gekürzt.

  • Hallo eugenie, ursprünglich war der Satz nicht ganz so missverständlich. Aber unerlaubte Werbung, hier wars ein Küchengerät, wird in keinem Forum geduldet.
    Gruß

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