Muss ich Gewinnermittlung und EÜR erstellen?

  • Ich erhalte jedes Jahr einen Betrag von ca. 1.000 EUR aus den Rechten eines Musikverlages, und habe das bisher immer bei den selbstständigen Einnahmen erfasst. Nun sagt die SSE, dass diese Einkünfte ab 2017 per Gewinnermittlung, EÜR per ELSTER an das FA zu melden sind. Ich habe doch gar kein "ELSTER-Zertifikat".. wie soll ich das machen? Und das dann alles für gerade mal 1.000 EUR als einzige Einnahme?

  • versuchen Sie doch erstmal, die Erklärung so abzugeben wie immer. Nur weil die Software meckert? Wichtig ist, dass das Finanzamt nicht meckert!
    E.

  • Gibt auch die Möglichkeit auf Antrag eine Befreiung von der elektronischen Abgabe zu erreichen.


    Jetzt zählt auch Ihr finanzieller und persönlicher Aufwand
    Ab 2009 können die Finanzämter nicht mehr allein auf den Technikaspekt verweisen, es muss auch Ihr finanzieller Aufwand (z. B. Umstellungskosten auf die neue Hard-/Software, Kosten für IT-Fachleute, Schulungsaufwand) berücksichtig werden. Das Gleiche gilt auch für mangelnde persönliche IT-Kenntnisse (bspw. bei der Nutzung einer Firewall).

    Heißer Tipp
    Selbst wenn schon bisher die Einreichung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung auf Papier beim Finanzamt als Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung galt, raten wir Ihnen zur Vermeidung weiterer Rückfragen zu einer ausdrücklichen schriftliche Beantragung (inklusive Begründung.

    Allerdings wenn man sich in Steuer-Foren beteiligt hat man im Grunde gewisse Kenntnisse.

  • @ Cira2005

    Das Zertifikat ist ruck-zuck beantragt und wird nach Ablauf automatisch verlängert. Siehe ≠2

    Wenn Sie ein Zertifikat haben, müssen Sie auch nicht mehr wie bisher Ihre komprimierte Steuererklärung ausdrucken und versenden.

    Das Zertifikat lohnt sich...

    Staufer

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