Guten Tag ins Forum.
Da ich nun erstmalig 2 Gewinnermittlungen erstellen muss, hänge ich an einer Sache fest:
Da ich ja seit Mitte 2017 2 Betriebe mit der SSE führe, wurde die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung angewendet.
Nun ist es aber so, dass ich nun bei der Gewinnermittlung des 1. Betriebes sitze und dort unter dem Punkt „Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen“ Eintragungen vornehmen muss. Hm, bei einer konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung zahle ich aber für beide (zusammengefasste) Betriebe die Umsatzsteuer.
Muss ich diese Zahlungen nun aufteilen (50/50)? Denn in der Gewinnermittlung des 2. Betriebes werde ich ja ebenso aufgefordert, bei „Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen“ Eintragungen vorzunehmen.
Kann ich diese Zahlungen bei einem der beiden Betriebe einfach weglassen? Ich bin nun sehr irritiert. Wie ordne ich bei 2 Betrieben diese Zahlungen zu? Im Bild ist der Betrieb Nr. 1 zu sehen, trage ich willkürlich die Zahlungen dem einen oder anderen Betrieb ein? Für mich ist es dieses Jahr neu, ich möchte keinen Fehler machen.
Herzlichen Dank vorab.