Gewinnermittlung 2017 – Umsatzsteuerzahlungen/Erstattungen bei 2 Betrieben zuordnen?

  • Guten Tag ins Forum.

    Da ich nun erstmalig 2 Gewinnermittlungen erstellen muss, hänge ich an einer Sache fest:

    Da ich ja seit Mitte 2017 2 Betriebe mit der SSE führe, wurde die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung angewendet.

    Nun ist es aber so, dass ich nun bei der Gewinnermittlung des 1. Betriebes sitze und dort unter dem Punkt „Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen“ Eintragungen vornehmen muss. Hm, bei einer konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung zahle ich aber für beide (zusammengefasste) Betriebe die Umsatzsteuer.

    Muss ich diese Zahlungen nun aufteilen (50/50)? Denn in der Gewinnermittlung des 2. Betriebes werde ich ja ebenso aufgefordert, bei „Umsatzsteuerzahlungen/-Erstattungen“ Eintragungen vorzunehmen.

    Kann ich diese Zahlungen bei einem der beiden Betriebe einfach weglassen? Ich bin nun sehr irritiert. Wie ordne ich bei 2 Betrieben diese Zahlungen zu? Im Bild ist der Betrieb Nr. 1 zu sehen, trage ich willkürlich die Zahlungen dem einen oder anderen Betrieb ein? Für mich ist es dieses Jahr neu, ich möchte keinen Fehler machen.

    Herzlichen Dank vorab.

    forum.steuertipps.de/index.php?attachment/332/

  • Also zunächst die Nachfragen: warum 2 Betriebe? Warum sollen die Betriebe nicht betraglich abgrenzbar sein? Und wieso trägst Du die Zahlungen "willkürlich" mal bei dem einen und mal bei dem anderer Betrieb ein?
    ....Auf dem ersten Blick alles sehr suspekt....

    Beste Grüße
    Wub

  • Hi Wub,

    warum 2 Betriebe? Nun ja, ich habe 2 Gewerbe. Noch trage ich ja nicht willkürlich die Beträge ein, sondern möchte ja einfach wissen, wie und bei welchem Betrieb ich meine Zahlungen ans FA eintrage. Bei einer konsolidierten Umsatzsteuerzahlung werden ja beide Betriebe gemeinsam erfasst und man zahlt dann quartalsweise ans FA. Z.B. fürs 3. Quartal 2017 exakt 317,00 €uro.

    In welchem der beiden Betriebe erfasse ich denn nun diese Zahlungen?

  • Noch eine Frage. Hat das Finanzamt für jeden Betrieb eine eigene Steuernummer erteilt? Wenn ja, dann müsste auch "normalerweise" für jeden Betrieb "gesondert" eingereicht werden.

    Beste Grüße
    Wub

  • Er hat 2 Betriebe, gibt aber nur eine USt Erklärung ab. Ist so geregelt. Ich kenne jetzt sein Problem nicht. Aber man müsste doch feststellen können, von welchem Betrieb welche Zahlung stammt.

  • Hallo Wub, danke für deine Nachfrage.

    Ich habe 1 Umstatzsteuer-ID und für jeden Betrieb eine eigene Steuernummer. Die Sachbearbeiterin sagte mir im letzten Jahr, dass ich eine zusammengefasste Umsatzsteuervoranmeldung (respektive dann die Umsatzsteuererklärung) einzureichen hätte. Das wäre kein Problem, meinte sie.

    Also das klappt ja auch. Nur sind Zahlungen und Erstattungen eben für beide Betriebe. Und nicht separat für jeden Betrieb einzeln.

    Ja, die Hotline wusste im Moment auch nicht genau Bescheid, welchem Betrieb man die Zahlungen zuordnet. Daher meine Frage an Euch, wie Ihr das handhabt? Ich meine, in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung stimmt ja wieder alles in der Summe. Ganz wohl fühle ich mich aber nicht dabei, die Beträge entweder dem 1. Betrieb oder dem 2. Betrieb zuzuordnen.

    Gibt es denn da keine klaren Regeln, Gesetze?

    Vielen Dank vorab.

  • Hi Adi.

    Problem, ich möchte es mal so benennen. Ich führe ja 2 Gewinnerfassungen und muss daher auch 2 Gewinnermittlungen durchführen. Ich habe 1 Geschäftskonto.

    Mir geht es ja nur darum, mache ich einen Fehler, wenn ich Zahlungen (USt.-vorauszahlung) Betrieb 1 oder Betrieb 2 zuordne?

  • Ein Unternehmer ist mit allen Tätigkeiten, die er ausübt, nur einmal Unternehmer. Anders als bei der Einkommensteuer kann das umsatzsteuerliche Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes sind daher die Umsätze aller Betriebe zusammenzurechnen. Wenn also keine Sonderregelung (GmbH o.ä.) vorliegt, gibst Du - wie Adi schon ausgeführt hat - eine zusammengefasste Umsatzsteuererklärung (vorher USt-Voranmeldungen) für Deine 2 Betriebe ab. Aus Vereinfachungsgründen würde ich, wenn tatsächlich eine gesonderte Zuordnung nicht möglich ist, eine Aufteilung nach den Umsätzen der jeweiligen Betriebe vornehmen. Dieser Aufteilungsmaßstab dürfte i.d.R.seitens der Finanzverwaltung unbeanstandet bleiben, da eine andere Aufteilung regelmäßig zu keiner Mehrsteuer führen würde.

    Beste Grüße
    Wub

  • Wub, das ist sehr gut. Ich werde dies auch so handhaben. Mir ging es nur um absolute Korrektheit. Klar, bei der Umsatzsteuererklärung sind ja beide Betriebe „vereint“.

    Ich danke Euch beiden herzlich. Wie schon erwähnt, für mich ist das alles eben neu (ab 2017). Die SSE nutze ich schon seit 2010. Aber mit den beiden Betrieben und den Erfassungen (insbesondere im Punkt: Zahlungen/Erstattungen an das FA) verzweifelte ich leider.

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