Kinderbetreuungskosten: Erziehungsfreibetrag nicht berücksichtigt in SSE?

  • Liebes Forum,

    in meiner Steuererklärung (mit SSE 2017) gab es eine Diskrepanz zum Steuerbescheid. Nun bin ich mir nicht sicher, ob der Fehler bei mir bzw. beim Steuerprogramm oder beim FA liegt. In SSE 2018 sehe ich ein ähnliches Verhalten, wobei ich hier den Steuerbescheid aber noch nicht erhalten habe. Ich versuche das mal kurz und bündig zu beschreiben:

    Ich hab für mein Kind in der Kita Kinderbetreuungskosten eingetragen. Abzüglich der Erstattungen durch die Stadt (Kita-Gutschein) hatte ich Kosten von 1380€, davon werden 2/3 absetzbar, also 920€. Diese 920€ werden durch SSE entsprechend auch berücksichtigt und mindern bei mir das zu versteuernde Einkommen.

    Das FA hat diese 920€ allerdings nicht berücksichtigt. Mein Verständnis war, dass hier der Erziehungsfreibetrag (halb) von 1320€ greift. D.h. Kinderbetreuungskosten sind nur steuermindern, wenn diese über 1320€ kommen? Ist das so korrekt? Und wenn ja, warum wird das von SSE nicht berücksichtigt? In SSE haben die 920€ wie gesagt eine steuermindernde Einfluss.

    Danke für eure Hilfe!
    gafec

  • sicher, dass die Kita-Kosten 2016 nicht berücksichtigt wurden? Und haben Sie Einspruch eingelegt oder das FA gefragt? Für 2016 wird es jetzt zu spät sein, aber für 2017 gibt es noch Chancen!
    E.

  • Ja, ich habe Einspruch eingelegt. Das FA hat gesagt, dass alle Betreuungskosten so berücksichtigt wurden, wie angegeben. Bloß SSE hat gesagt, dass es eine Differenz von 920€ gab. Und auch die Steuerrückzahlung war um einen Betrag kleiner, der sich genau durch die 920€ ergeben hatte. Das hatte ich explizit im Einspruch angegeben. Grundsätzlich standen die Betreuungskosten ja auch im komprimierten Ausdruck mit drin, bloß laut FA hatten die scheinbar keine Auswirkung, so wie in SSE behauptet.

    Ist es denn so, dass sich erst mehr als 1320€ Kinderbetreuungskosten durch diesen Freibetrag steuermindernd auswirken? Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Hallo eugenie, ja SSE ist das Programm (siehe Bezeichnung des Forums "SteuerSparErklärung 2017"). Eingabefehler kann ich mir nicht vorstellen, hatte alles nochmal angesehen. Einen Fachmann habe ich noch nicht drüber schauen lassen. Ich dachte ich frage zunächst mal hier. Danke.

  • In der komprimierten Steuererklärung hat das Programm die Eintragungen wie folgt gemacht:
    Zeile 67 Gesamtaufwendungen der Eltern: 7764€
    Zeile 68 Erstattung: 6384€ (Anteil der Stadt an den Kitagebühren)
    Zeile 69 Kinderbetreuungskosten: 1380€ (Differenz 7764€-6384€)

    Von diesen 1380€ werden laut Steuerprogramm 2/3, d.h. 920€ steuerlich abgesetzt. Laut Internetrecherche als Sonderausgabe? Beim FA fehlten aber diese 920€. Liegt es an dem Erziehungsfreibetrag?

  • nein, den ErziehungsFB gibt es mit dem KinderFB zusammen . und nur hier wird eine Günstigerprüfung gemacht wegen der steuerlichen Auswirkung im Vergleich zum Kindergeld.

    Die Kinderbetreuungskosten zu 2/3 gibt es zusätzlich als Sonderausgaben.

    Haben Sie vielleicht die Betreuungskosten doppelt eingetragen - SSE rechnet ja alles, was Sie eingeben.
    Schauen Sie sich nochmal den Bescheid genau an und vergleichen Sie mit der Berechnung von SSE.

  • Ah ok, vielen Dank für die Info.
    Ich kann nichts Doppeltes finden. Bin gerade nochmal die Steuererklärung komplett durchgegangen. In der Anlage Kind hat das Steuerprogramm die Kinderbetreuungskosten wie im folgenden Bild eingetragen.
    forum.steuertipps.de/index.php?attachment/317/

    Im Steuerbescheid finde ich keine dieser Zahlen wieder. Müssten die im Steuerbescheid unter den Sonderausgaben auch zu finden sein? Also doch ein Fehler des FA?

  • Zitat von gafec;24474

    Oh ich sehe gerade, die Zeile 69 weicht bei der komprimierten Steuererklärung (die man drucken und unterschreiben muss) ab von dem Formular oben:
    forum.steuertipps.de/index.php?attachment/318/

    Kann es daran liegen? Das müsste doch die gleiche Zahl da stehen, oder? Beides wurde so vom Steuerprogramm erstellt, da habe ich nichts händisch gemacht.

    dazu kann ich nichts sagen, kann 318 nicht öffnen. Aber wenn damals Einspruch eingelegt wurde, hätte doch das FA nachträglich ändern müssen.
    Tipp: für 2017 Formulare genau kontrollieren.
    E.

  • Im Steuerbescheid wurde es überhaupt nicht erwähnt. In der Antwort auf den Einspruch steht Folgendes:

    Zitat

    ... Wie sich aus der nachfolgenden Erläuterung ergibt, sehe ich leider keine Möglichkeit dem Einspruchsantrag zu entsprechen. Es wurde alles genau so berücksichtigt, wie Sie es erklärt hatten. Die Abweichung von 920 € bei den Kinderbetreuungskosten erklärt sich wie folgt: Sie haben sowohl Kinderbetreuungskosten i.H.v. 7764 €, als auch steuerfreien Ersatz zu diesen Kosten i.H.v. 6384 € erklärt. Der steuerfreie Ersatz wird mit den Kinderbetreuungskosten verrechnet.

    Angeblich alles berücksichtigt. Wo genau müssen diese 920€ nun zu sehen sein im Steuerbescheid? Hätten die unter den Sonderausgaben aufgeführt werden müssen? Dort tauchen sie nicht auf.

  • z.b. auf der 2. Seite des Bescheides unter dem GdE ( Gesamtbetrag der Einkünfte ) stehen die Sonderausgaben.
    Erst die beschränkt abziehbaren ( Versicherungen etc ), dann die unbeschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen ( wie Riester, Schulgeld etc )
    Und hier stehen dann auch die Kinderbetreuungskosten ( auch so ausgeschrieben ) mit 920 €.
    Wenn nicht, dann fehler beim FA.

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