Zinserhebung auf Umsatzsteuer-Einnahmen nach mehreren Jahren

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe, den Beitrag hier korrekt eingestellt zu haben. Andernfalls bitte ich schon jetzt um Entschuldigung.

    Folgendes ist mir passiert.
    Ich betreibe jetzt seit einigen Jahren eine PV-Anlage auf dem Dach meines Hauses; führe die U-Steuer aus den Einnahmen ordnungsgemäß ab und nach daneben auch anteilige Vorsteuerbeträge geltend.

    Nun habe ich nach 5 Jahren die Festsetzungsbescheide vom Finanzamt erhalten. Beim ersten Bescheid wurden mir Zinsen auf noch nicht bezahlte Einnahmen aufgebürdet, obwohl ich jedes Jahr korrekt abgerechnet hatte.

    Jetzt erkennt das Finanzamt die geltend gemachten Ausgaben nicht an und berechnet für die logischer Weise nicht bezahlten Steuern Zinsen nach der Abgabenordnung.
    Ich habe jedes Jahr dem FA zusätzlich schriftlich alle Belege beigefügt und jedes Mal schriftlich darauf hingewiesen / darum gebeten, das mir im Falle von Fehlern ein entsprechender Hinweis gegeben werden soll. Schließlich hat das FA ja auch eine sog. Beratungs- und Auskunftspflicht. Ich kann ja nichts dafür, dass die Finanzbehörde sich mehrere Jahre Zeit lässt für die Festsetzung und dann Zinsen kassieren will. Hätte das FA früher reagiert, hätte auch ich früher Reaktionen zeigen können.

    Frage daher, hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?
    Hat jemand bislang Vergleichbares erlebt?
    Auf was kann ich mich beim Einspruch ggf. berufen? (neben § 89 AO)

    Vielen Dank für die Antworten und Beiträge

  • Zitat von hochsauerlaender;24439

    Nun habe ich nach 5 Jahren die Festsetzungsbescheide vom Finanzamt erhalten. Beim ersten Bescheid wurden mir Zinsen auf noch nicht bezahlte Einnahmen aufgebürdet, obwohl ich jedes Jahr korrekt abgerechnet hatte.Vielen Dank für die Antworten und Beiträge

    Also Sie haben fünf Jahre lang die Einnahmen aus Stromverkäufen nicht ordnungsgemäß deklariert ? Was für Ausgaben wurden nicht anerkannt ? Warum haben Sie Ihre Bescheide nicht überprüft ?

    Waren das Erstbescheide oder berichtigte Bescheide ?

  • Hallo Adi!

    Vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

    Sorry, ich bin während der Beantwortung mehrfach „herausgeflogen“.

    Folgende Informationen möchte ich Ihnen bzw. allen hier im Forum dazu geben.

    Zu 1, Also Sie haben fünf Jahre lang die Einnahmen aus Stromverkäufen nicht ordnungsgemäß deklariert?

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich die umsatzsteuerpflichten Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß erfasst und auch belegt hatte. Es hat mich umso mehr in der Korrektheit meiner Angaben bestärkt, da ich immer alle Einnahme- und Ausgabebelege dem Finanzamt (obwohl dies ja nur auf Aufforderung notwendig ist) zusätzlich zu den Elster Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerabrechnungen persönlich vorgelegt hatte.
    Daneben lag immer ein Begleitschreiben bei, indem ich folgende bzw. ähnlich lautende Passage angebracht hatte: … „Bei möglichen Fehlern melden Sie sich bitte umgehend. Für Fragen stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung:“ …

    Also hätte sich das zuständige Finanzamt einfach nur melden müssen, um auf mögliche Fehler hinzuweisen.
    Aber nein. Es wurden alle errechneten Zahlungen an das Finanzamt oder auch die Erstattungen vom Finanzamt ordnungsgemäß eingenommen bzw. von dort erstattet.

    Somit stand für mich bis zum Erhalt der Feststellungsbescheide und einer vor einigen Wochen eingegangen Information auf die Änderung bei der U-Steuer fest, dass Alles korrekt sei.

    zu 2. Was für Ausgaben wurden nicht anerkannt?

    Ich bin derzeit noch am Prüfen; kann also leider noch nicht für alle Jahre genau aussagen, welche Ausgaben, die ich geltend gemacht hatte, nicht anerkannt worden sind. Lt. dem gesonderten Schreiben, in dem ich auch zur Stellungnahme aufgefordert worden war, wurde mitgeteilt, dass z.B. das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt werden könne. Auch Internet, Telefon, Faxkosten, Fachzeitschriften, Computerkosten, Stromkosten, usw., die ich anteilige nach einem nachvollziehbaren Prozentsatz geltend gemacht hatte, wurde gestrichen. Gleiches gilt für die Steuersparerklärungen, die ich ja für die Voranmeldungen, Erklärungen und den Versand über Elster einsetze.

    Es wurde mir vom Finanzamt in dem vor den Bescheiden erhaltenen Schreiben mitgeteilt, dass beim Betrieb einer PV-Anlage regelmäßig nur die Vorsteuern abzugsfähig, die im Zusammenhang mit den Umsätzen der Photovoltaikanlage stehen. Regelmäßig sind Vorsteuern nur aus der Zählergebühr abzugsfähig.

    Zu 3. Warum haben Sie Ihre Bescheide nicht überprüft?
    Zu 4. Waren das Erstbescheide oder berichtigte Bescheide?

    Diese Fragen beantworte ich im Zusammenhang.

    Ich konnte erst jetzt die Bescheide prüfen, bzw. bin noch dabei, sie zu prüfen, da es sich um die ersten Bescheide (Festsetzung) gehandelt hatte. Im Bescheid wird allerdings ausgesagt, dass es sich um eine Änderung handelt.

    Nur, ich habe - wie zuvor ja schon erwähnt - bislang noch keinen Bescheid für 2013, das ist das Jahr, für das ich Zinsen zahlen soll, erhalten habe.

    Dies war und ist für mich zwar etwas komisch; da aber die Zahlungen von mir an das Finanzamt und die errechneten Erstattungen seitens des Finanzamtes ordnungsgemäß erfolgten und darüber hinaus die EÜR für die jeweiligen Jahre bei den jeweiligen Einkommensteuererklärungen immer so akzeptiert worden sind, war für mich eigentlich klar, dass Alles in Ordnung sei (auch ohne Festsetzungsbescheid).

    Im ersten Jahr 2012 z.B. habe ich einen Bescheid erhalten. Dies war mir eigentlich auch klar, da in dem Jahr die Anlage in Betrieb ging.

    Nun will halt das Finanzamt für 2013 zusätzlich zu der noch zu zahlenden Steuerschuld halt auch Zinsen haben (die rechnerisch ordnungsgemäß ermittelt worden sind).
    Nur, was kann ich dafür, wenn ich erst jetzt Bescheidunterlagen erhalten habe und man auch noch Zinsen verlangt. Hätte sich das Finanzamt früher gemeldet, hätte auch ich früher reagieren können.

    Insoweit werden für mich die Zinsen unrechtmäßig erhoben, da das Finanzamt seiner Beratungs- und Auskunftspflicht nicht korrekt und fristgerecht nachgekommen ist.

  • So ungefähr habe ich mir das vorgestellt. Ein Arbeitszimmer für die paar Solarzellen. Sie müssen doch wissen, ob Sie die Einnahmen deklariert haben oder nicht.

    Den Einspruch können Sie sich sparen. Da hat es den Richtigen erwischt. Meinen Sie die sind blöd ?

    Eine Photovoltaikanlage als Steuer-Spar-Model, das funktioniert nicht.

  • Halo Adi,

    also, so ganz kann ich diese Bemerkung nun nicht verstehen.

    Zum Arbeitszimmer:
    Dieses nutzen wir schon seit vielen Jahren. Und jetzt auch zeitanteilig für die unternehmerische Tätigkeiten mit der PV-Anlage. Insoweit ist eine anteilige Ausgabendeklaration für mich völlig richtig.

    Zur Information "Sie müssen doch wissen, ob Sie die Einnahmen deklariert haben oder nicht." muss ich mitteilen, dass ich diese Information leider nicht verstehe.

    Ich habe für das besagte Jahr ordnungsgemäß gemeldet. Ich habe für das Jahr auch ALLE BELEGE, ob Einnahmen oder Ausgaben dem Finanzamt zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die noch zu zahlende Steuer aus der Berechnung dieses Jahres wurde ebenfalls fristgerecht gezahlt.

    Und nun erhalte ich nach rund 5 Jahren einen ersten Bescheid vom Finanzamt, indem mir nur die Einnahmen und keine Ausgaben aufgelistet werden. Tut mir leid, das kann und werde ich nicht akzeptieren. Frühere Bescheide für dieses Jahr habe ich nicht erhalten.

    Das Einzige, was man mir ggf. anlasten könnte, wäre die Frage, warum ich nicht wegen es U-Steuer-Bescheids früher nachgefragt habe.

    Tja, und die letzte Bemerkung "... Da hat es den Richtigen erwischt. Meinen Sie die sind blöd ? " finde ich dann doch etwas geschmacklos.
    ich hatte gedacht, hier wird konstruktiv diskutiert.

  • Hier geht's hauptsächlich um Die Steuersoftware "SteuerSparerklärung" der akademischen. Es geht ganz bestimmt nicht darum, Steuerhinterzieher behilflich zu sein. Der Weg zum Finanzgericht steht Ihnen ja offen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!