Hallo zusammen!
Ich hoffe, den Beitrag hier korrekt eingestellt zu haben. Andernfalls bitte ich schon jetzt um Entschuldigung.
Folgendes ist mir passiert.
Ich betreibe jetzt seit einigen Jahren eine PV-Anlage auf dem Dach meines Hauses; führe die U-Steuer aus den Einnahmen ordnungsgemäß ab und nach daneben auch anteilige Vorsteuerbeträge geltend.
Nun habe ich nach 5 Jahren die Festsetzungsbescheide vom Finanzamt erhalten. Beim ersten Bescheid wurden mir Zinsen auf noch nicht bezahlte Einnahmen aufgebürdet, obwohl ich jedes Jahr korrekt abgerechnet hatte.
Jetzt erkennt das Finanzamt die geltend gemachten Ausgaben nicht an und berechnet für die logischer Weise nicht bezahlten Steuern Zinsen nach der Abgabenordnung.
Ich habe jedes Jahr dem FA zusätzlich schriftlich alle Belege beigefügt und jedes Mal schriftlich darauf hingewiesen / darum gebeten, das mir im Falle von Fehlern ein entsprechender Hinweis gegeben werden soll. Schließlich hat das FA ja auch eine sog. Beratungs- und Auskunftspflicht. Ich kann ja nichts dafür, dass die Finanzbehörde sich mehrere Jahre Zeit lässt für die Festsetzung und dann Zinsen kassieren will. Hätte das FA früher reagiert, hätte auch ich früher Reaktionen zeigen können.
Frage daher, hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?
Hat jemand bislang Vergleichbares erlebt?
Auf was kann ich mich beim Einspruch ggf. berufen? (neben § 89 AO)
Vielen Dank für die Antworten und Beiträge