Preisgelder

  • Preisgelder unterliegen ja grundsätzlich der Einkommensteuer (OFD Frankfurt vom 14.05.2014) und es handelt sich um eine steuerliche Einnahme aus Preisen.


    Soweit ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem
    Preisgeld - insbesondere für wissenschaftliche oder künstlerische
    Leistungen – und einer der sieben Einkunftsarten, die das deutsche
    Steuerrecht kennt, besteht, soll das Preisgeld in aller Regel steuerpflichtig sein.


    Dazu stellen sich mir folgende Fragen:


    1. Wenn man bei der Prüfung zum Ergebnis gelangt, das erhaltene Preisgeld ist nicht steuerpflichtig, gebe ich es dann in der Steuererklärung gar nicht erst an, d.h. fällt es dann einfach "unter den Tisch"? Oder gibt es auch für solche Fälle in den Formularen ein Feld, wo so etwas eingetragen werden muss?


    2. Komme ich aber zum Ergebnis, dass das Preisgeld steuerpflichtig ist, gebe ich es als selbständig Tätiger in der Auflistung der Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ein, also in der Gewinnermittlung bei den Betriebseinnahmen? Ist das so korrekt?


    3. Komme ich zum Ergebnis, dass das Preisgeld zwar Einkommensteuer-, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, trage ich in der SteuerSparErklärung in der Gewinnermittlung bei den Betriebseinnahmen "0 %" ein. Allerdings gehen dann weitere Menüpunkte auf, die ich ausfüllen muss. Welches wäre dann im Fall eines Preisgeldes das bzw. die richtigen hier zu tätigenden Angaben?


    Vielen Dank und viele Grüße!
    Max


  • Am besten in der - nach eigener Auffassung - richtigen Position in der Steuererklärung eintragen und die eigene rechtliche Würdigung unter "Ergänzende Angaben zur Einkommensteuererklärung" vornehmen. Dann entscheidet das Finanzamt. Entweder bist Du dann damit einverstanden oder Du erhebst gegen diese Entscheidung des Finanzamtes Einspruch.

  • Ja, aber was gebe ich in der SSE 2018 in der Gewinnermittlung unter Betriebseinnahmen ein.


    Ich trage dort ein "Preisgeld" und unter "Umsatzsteuer für diese Position" dann "0 %".


    Aber wie geht dann dann weiter? Es erscheint ein Pulldown-Menü mit weiteren Angaben (siehe Bildanhang 1).


    Was muss ich hier eingeben, wenn es um ein Preisgeld (keine Lotterie, Glücksspiel usw.) geht?


    Gefühlt würde ich sagen, "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug". Allerdings geht anschließend noch ein Pulldown-Menü auf (siehe Bildanhang 2).


    Ich bin leider ratlos, was hier in der SSE 2018 einzutragen ist.

  • Quote from Mex817;24430

    3. Komme ich zum Ergebnis, dass das Preisgeld zwar Einkommensteuer-, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, trage ich in der SteuerSparErklärung in der Gewinnermittlung bei den Betriebseinnahmen "0 %" ein. Vielen Dank und viele Grüße!Max


    Ich denke, der Zahler des Preisgeldes hätte sich um die USt kümmern müssen. Wurde mit dem Preisgeld USt an Sie überwiesen. Wenn nein, warum nicht ?

  • Quote from Adi;24436

    Ich denke, der Zahler des Preisgeldes hätte sich um die USt kümmern müssen. Wurde mit dem Preisgeld USt an Sie überwiesen. Wenn nein, warum nicht ?


    Ich habe ein künstlerisches Werk geschaffen. Dafür habe ich (ohne dass ich mich selbst dafür beworben bzw. selbst eingereicht habe) einen Preis erhalten, der mit einem Geldbetrag x dotiert ist. Diesen Geldbetrag habe ich erhalten. Wenn ich davon ausgehe, dass ich dieses Preisgeld als Betriebseinnahme versteuern muss, nehme ich an, dass hierfür meinerseits keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Zudem ist mir unklar, wie das in der SSE auszufüllen ist (s.o.).


    Viele Grüße

  • Quote from Mex817;24448

    serhalten. Wenn ich davon ausgehe, dass ich dieses Preisgeld als Betriebseinnahme versteuern muss, nehme ich an, dass hierfür meinerseits keine Umsatzsteuer abzuführen ist.


    Wie kommen Sie darauf ?


    Nur wenn an Sie USt überwiesen wurde müssen Sie Umsatzsteuer abführen. Mit Hilfe der Gewinnermittlung erstellen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung und beantragen die Kleinunternehmerregel.

  • Quote from Adi;24449

    Wie kommen Sie darauf ?


    Nur wenn an Sie USt überwiesen wurde müssen Sie Umsatzsteuer abführen. Mit Hilfe der Gewinnermittlung erstellen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung und beantragen die Kleinunternehmerregel.



    Am mich wurde das Preisgeld überwiesen und nicht das Preisgeld + Umsatzsteuer.


    In der Gewinnermittlung trage ich das Preisgeld ein, und zwar den Betrag, den ich erhalten habe. Unter "Umsatzsteuer für diese Position" trage ich "0 %" ein. Die Umsatzsteuerpflicht setzen einen Leistungsaustausch zwischen zwei Beteiligten voraus. Bei Preisgeldern fehlt es regelmäßig an einem Leistungsaustausch, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Daher hier die Angabe "0 %". Zudem dürfte es bei Preisgeldern an dem Tatbestandsmerkmal "Entgelt" im Sinne der Umsatzsteuer fehlten.


    Wie eingangs geschrieben, ergibt sich dann die weitere Frage zu den sich öffnenden Menüpunkte in der SteuerSparErklärung. Hier ist mir bei Eingabe des Preisgelds bei den Betriebseinnahmen unklar, was weiter anzugeben ist.


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    Die Kleinunternehmerregel ist bei mir nicht relevant. Oder muss ich in DIESEM FALL im obigen Menü die Kleinunternehmerregel angeben, weil sich dieses nur auf das Preisgeld bezieht?

  • Preise für künstlerische Einzelleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Beihilfe zur unmittelbaren Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst einkommensteuerfrei sein gem. § 3 Nr. 11 EStG.


    Beim FA erkunden, ob überhaupt Steuerpflicht besteht.
    Sie werden wohl nicht jedes Jahr einen Preis bekommen, vielleicht war s sogar einmalig. Mehr kann ich jetzt nicht schreiben.


    Mal angenommen mit dem Preisgeld von 1000 € wären an Sie zusätzlich 190 € USt überwiesen worden. Dann hätten Sie die 190 € USt an das Finanzamt überweisen müssen. Sie selber hätten also keine USt bezahlt.
    Da offensichtlich keine USt floss, haben Sie nichts mit Umsatzsteuer zu tun.


    Von den 1000 € hätten Sei auch Ausgaben abziehen können. Fahrtkosten, Material, Werkzeuge usw.
    Wie hoch war den der Preis ?

  • Das Preisgeld lag bei 1200 Euro. Umsatzsteuer wurde mir nicht
    überwiesen, einfach nur das Preisgeld. Es handelt sich um einen
    Preis, der jedes Jahr vergeben wird. Aber sicherlich, werde ich
    dieses Jahr nicht mehr gewinnen ;) Ich habe mich auch nicht für den
    Preis beworben, sondern das Werk wurde vorgeschlagen. Ausgezeichnet
    wurde das geschaffene Werk und nicht meine Persönlichkeit oder
    dergleichen.


    Ich vermute, das Finanzamt wird hier immer eine Steuerpflicht annehmen. Ausnahmen soll es ja nur geben, wenn das Lebenswerk oder die Persönlichkeit gewürdigt werden soll.


    § 3 Nr. 11 EStG passt hier leider nicht.

  • Unternehmern mit steuerfreien Umsätzen steht kein Vorsteuerabzug zu. (§ 15 Abs. 2 UStG) Gibt Ausnahmen im Zusammenhang mit Lieferungen in die EU


    Ich würde steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug wählen.

  • Quote from Adi;24513

    Unternehmern mit steuerfreien Umsätzen steht kein Vorsteuerabzug zu. (§ 15 Abs. 2 UStG) Gibt Ausnahmen im Zusammenhang mit Lieferungen in die EU


    Ich würde steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug wählen.


    Und was würde man dann in dem sich anschließenden Menüpunkt eintragen (siehe Anlage)?

  • Eventuell passt § 4 UStG. Also Gesamtumsatz und § 4 eintragen. Da wird dann zusätzlich Anlage UR ausgefüllt. Habe das mal durchgespielt, funktioniert.


    Sie können immer noch auf Kleinunternehmer umsteigen . Das kann jeder Selbständige bis zu einem Umsatz von 17.500 €. Gleich am Angang der Gewinnermittlung stellen Sie auf Kleinunternehmer um. Ihre Ausgaben nicht vergessen.

  • Quote from Adi;24515

    Sie können immer noch auf Kleinunternehmer umsteigen . Das kann jeder Selbständige bis zu einem Umsatz von 17.500 €. Gleich am Angang der Gewinnermittlung stellen Sie auf Kleinunternehmer um. Ihre Ausgaben nicht vergessen.


    Kleinunternehmer passt bei mir leider aufgrund meines Umsatzes nicht.


    Anlage UR bezieht sich dann darauf, dass ich für das Preisgeld keine Umsatzsteuer abführen muss, nehme ich an?

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