Preisgelder unterliegen ja grundsätzlich der Einkommensteuer (OFD Frankfurt vom 14.05.2014) und es handelt sich um eine steuerliche Einnahme aus Preisen.
Soweit ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem
Preisgeld - insbesondere für wissenschaftliche oder künstlerische
Leistungen – und einer der sieben Einkunftsarten, die das deutsche
Steuerrecht kennt, besteht, soll das Preisgeld in aller Regel steuerpflichtig sein.
Dazu stellen sich mir folgende Fragen:
1. Wenn man bei der Prüfung zum Ergebnis gelangt, das erhaltene Preisgeld ist nicht steuerpflichtig, gebe ich es dann in der Steuererklärung gar nicht erst an, d.h. fällt es dann einfach "unter den Tisch"? Oder gibt es auch für solche Fälle in den Formularen ein Feld, wo so etwas eingetragen werden muss?
2. Komme ich aber zum Ergebnis, dass das Preisgeld steuerpflichtig ist, gebe ich es als selbständig Tätiger in der Auflistung der Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ein, also in der Gewinnermittlung bei den Betriebseinnahmen? Ist das so korrekt?
3. Komme ich zum Ergebnis, dass das Preisgeld zwar Einkommensteuer-, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, trage ich in der SteuerSparErklärung in der Gewinnermittlung bei den Betriebseinnahmen "0 %" ein. Allerdings gehen dann weitere Menüpunkte auf, die ich ausfüllen muss. Welches wäre dann im Fall eines Preisgeldes das bzw. die richtigen hier zu tätigenden Angaben?
Vielen Dank und viele Grüße!
Max