Rechnung mit verschiedener Umsatzsteuer

  • Hallo,

    ich bin mir unsicher bzgl einer Rechnungstellung und würde mich über eure Einschätzung dazu sehr freuen.
    Ich habe ein größeres Projekt abgeschlossen und würde dem Kunden nun die Rechnung dafür fertig machen. In dem Projekt waren viele kleinere Unternehmen involviert die mir ihre Rechnungen dafür geschickt haben. Darunter Rechnungen mit 19%, 7% aber auch ganz ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer).
    Wie muss ich all diese verschiedenen Posten mit unterschiedlicher Umsatzsteuer in der Rechnung auflisten? Ich selbst bin Umsatzsteuerpflichtig mit 7%, kann ich trotzdem einen Posten ohne Umsatzsteuer in meiner Rechnung anführen, eben weil mein "Zulieferer" keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat?

    Danke für eure Hilfe!

  • Ich glaube kaum, dass sich hier für dieses hochkomplexe Thema der Umsatzsteuer jemand finden wird, der eine passende Antwort geben kann.
    Da es sich (wie beschrieben um "ein größeres Projekt") handelt, sollte unbedingt eine steuerlich fachlich versierte Stelle zu Rate gezogen werden.
    Ob für dieses Projekt tatsächlich "ihr" Steuersatz von 7% zum tragen kommt ist ohne Kenntnis der genauen Sachlage unmöglich abzuschätzen.

  • @ bannski

    Sie sind umsatzsteuerpflichtig und müssen Ihren Kunden Rechnungen stellen, die nur Ihren (!) konkreten Steuersatz enthalten, unabhängig von der Zulieferung. Normalerweise sind das 19 Prozent; warum es bei Ihnen 7 Prozent sind, kann ich nicht erkennen - wissen Sie aber besser. Eine Unterscheidung aufgrund unterschiedlicher USt-Sätze der Zulieferer gibt es nicht.

    Ihren Satz führen Sie an das FA ab, gegengerechnet die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Zulieferern gezahlt haben - macht alles die SSE.

    Bei Ihren Werbungskosten/Ausgaben an Ihre Lieferanten setzen Sie in der SSE jeweils den konkreten USt-Satz der jeweiligen Rechnung ein, also von 0 bis 19 Prozent.

    PS: Wenn Sie die Rechnungen einzelner Zulieferungen 1:1 weiterreichen, was man aus Ihrem Post schließen könnte, hätten Sie ja keinen Verdienst...

    Staufer

  • Eugenie, kennen Sie sich im Umsatzsteuergesetz aus ? Habe leider nur wenig Kenntnisse. Können Sie mich mal aufklären. ?
    War der Meinung das es gewisse Branchen in Deutschland gibt, die den Endverbraucher mit 7 % belasten. Kauf von Lebensmittel, Bücher mit Einschränkung Software. Er schreibt nicht, welche Leistungen er erbringt.

  • ...und ich muss mich wiederholen, diese Frage ist nichts für dieses Forum. Das Umsatzsteuerrecht hat seine eigenen Regeln.
    Man hat nicht einfach seinen persönlichen Steuersatz. Besteuert wird hier der Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) dazu kommen die Faktoren wo ist der Leistungsort (Deutschland. EU-Ausland, sonstige Länder), ist das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden usw.
    Alles was hier geschrieben wurde, mag für bestimmte Fallkonstellationen richtig sein, muss aber nicht auf die Antwort des Fragenstellers passen.
    Als konfuses Beispiel möchte ich die Hotelbranche ansprechen: Die Übernachtung wird mit 7% besteuert, dass Frühstück mit 19%. Nimmt der Gast das Frühstick mit (to go) dann sind es plötzlich wieder 7%.
    Noch abstruser ist der bekannte Weihnachtsbaumverkauf, der unter den den News der Steuertipps im Dezember zu finden war.
    Beste Grüße

  • Danke für alle Antworten, ich denke auch dass es von Fall zu Fall unterschiedlich ist und werde einen Fachmann hinzu ziehen. Entschuldigung wenn meine Frage nicht in das Forum gepasst hat.
    Herzliche Grüße

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